Rn. 3

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Die Bundesregierung griff dieses Thema aufgrund der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag v 12.03.2018 wieder auf und legte am 20.09.2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor (BR-Drucks 470/18). In der Begründung heißt es, dass man private Investoren möglichst zeitnah zum Neubau von Mietwohnungen anregen will und dass eine Sonderabschreibung dazu gezielt diesen Anreiz setzen würde (BR-Drucks 470/18, 4). Diese Förderung ist jedoch zeitlich befristet ausgestaltet (Baumaßnahme im Zeitraum 01.9.2019–31.12.2021, § 7b Abs 2 Nr 1 EStG). Dieser Entwurf wurde mit geringfügigen Änderungen (s BT-Drucks 19/4949 und 19/6140) schließlich vom Bundestag am 29.11.2018 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 28.06.2019 zu (BR-Drucks 607/18). Die Ausgestaltung dieser Förderung erfolgt durch die Einführung eines neuen § 7b EStG (Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122).

 

Rn. 3a

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Um Unklarheiten zu vermeiden, wurde für den Bereich der Überschusseinkünfte eine ausdrückliche Verweisung auf § 7b EStG durch Art 1 Nr 9 Buchst a, Nr 27 Buchst g Doppelbuchst aa des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) eingefügt, anzuwenden synchron mit dem Inkrafttreten des § 7b EStG. Auch s Rn 36.

 

Rn. 3b

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Die FinVerw hat nunmehr (BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623) ein umfangreiches Anwendungsschreiben zu § 7b EStG herausgebracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge