Die Vorschusszahlung beträgt einmalig 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal jedoch 7.500 EUR für Soloselbständige sowie für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Im Falle von Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften beträgt die maximale Vorschusszahlung hingegen 30.000 EUR.

Der sechsmonatige Referenzumsatz wird grundsätzlich auf Grundlage des Jahres 2019 (1.1. bis 31.12.2019) ermittelt. Der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 ist der Referenzmonatsumsatz. Der für die Förderung zugrunde legende sechsmonatige Referenzumsatz ist das Sechsfache dieses Referenzmonatsumsatzes.

  • Referenzumsatz = (Jahresumsatz 2019 / 12) x 6
  • Neustarthilfe = 0,5 x Referenzumsatz

Sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch des im Förderzeitraum realisierten Umsatzes sind Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Im Antragsverfahren müssen nur die Summe der freiberuflichen und/oder gewerblichen Umsätze und Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Vergleichszeitraum angegeben werden, Referenzumsatz und die daraus resultierende Vorschusszahlung werden automatisch ermittelt.

Für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften beträgt die maximale Auszahlung 7.500 EUR.

Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften hängt die maximale Auszahlung davon ab, wie viele der Gesellschafter mindestens 25 % der Anteile an der Gesellschaft halten und gleichzeitig mindestens 20 Stunden pro Woche für diese arbeiten. Der für Soloselbständige und Ein-Personen-Gesellschaften gültige Höchstbetrag von 7.500 EUR wird mit der Anzahl der Gesellschafter multipliziert, die diese Voraussetzungen erfüllen. Wenn vier Gesellschafter diese Kriterien erfüllen, beträgt die maximale Auszahlung 30.000 EUR.

Dabei gilt: Je Gesellschafter, der mindestens 25 % der Anteile hält und mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet, werden 7.500 EUR als Vorschuss ausbezahlt. Als Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der nach dieser Berechnungslogik zu berücksichtigenden Gesellschafter wurde der 31.12.2020 festgelegt.

 
Praxis-Beispiel

Förderhöhe für Mehr-Personen-Gesellschaft

An der Müller-Meier-Schultze GmbH sind die drei Gesellschafter Max Müller, Martin Meier und Siegfried Schultze jeweils zu einem Drittel beteiligt. Während Max Müller nicht für die Gesellschaft tätig ist und sich auf seine Rolle als Gesellschafter konzentriert, sind Martin Meier 30 Stunden und Siegfried Schultze 38,5 Stunden pro Woche für die Müller-Meier-Schulze GmbH auf Grundlage entsprechender Anstellungsverträge tätig. Im Ergebnis sind für die Herren Martin Meier und Siegfried Schultze die Voraussetzungen zur Gewährung von jeweils 7.500 EUR Neustarthilfe erfüllt, wohingegen dies bei Max Müller aufgrund fehlender Tätigkeit für die Gesellschaft zu verneinen ist. Die Müller-Meier-Schultze GmbH kann somit einen Vorschuss i. H. v. 15.000 EUR Neustarthilfe beantragen.

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