Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.2 Aktenzeichen

Das 17-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch Informationsschreiben im Rahmen der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer versandt, in denen das Aktenzeichen abgedruckt ist. Das Aktenzeichen ist ohne Sonderzeic...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune. Die Eintragung erfolgt ohne Sonderzeichen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune wieder. Die Eintragung des Aktenzeichens erfolgt ohne Sonderzeichen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch Informationsschreiben im Rahmen der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer versandt, in denen das Aktenzeichen abgedruckt ist. Das Aktenzeichen ist ohne Sonderzeich...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.9 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei der Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseig...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.7 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseigentümer eine Gemeinschaft, so sollt...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6 Niedersachsen: Grundsteuererklärung

Die zukünftige Grundsteuerbemessungsgrundlage für in Niedersachsen belegene Grundstücke (Grundvermögen) wird nach dem Flächen-Lage-Modell ermittelt. Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, in welchem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen Berücksichtigung finden. Um die Grundstückslage in die Bemessung einzubeziehen, wird ein sog. La...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.6 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

Jedes Flurstück, das Bestandteil des Grundstücks ist, ist unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" zu erfassen und es sind folgende Angaben zu tätigen: Name der Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück: Zähler, Nenner, Fläche in qm. Diese Daten können größtenteils dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung, einem Grundbuchauszug, einem Katasterauszug oder dem Bodenri...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.9 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei der Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.5 Lage des Grundstücks

Im Hauptvordruck ist die Lage des Grundstücks einzutragen. Die Lage ergibt sich auch aus dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung und umfasst die Straße, Hausnummer, ggf. einen Hausnummerzusatz, die Postleitzahl und den Ort. Hat das Grundstück keine Adresse, sind der Gemarkungsname, das Grundbuchblatt, die Flur sowie der Flurstückszähler und –nenner anzugeben. Besteht ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.8 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei Fertigung der Erklärung

Im Rahmen Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit, eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseigentümer eine Gemeinschaft, so sollte e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.7 Angaben zu Eigentümer(n) und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, d. h. welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Bei einem Erbbaurecht ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten anzugeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengeme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Mitteilungspflichtige Änderungen und Ergänzungen

Rz. 3 Nach § 138h Abs. 2 AO mitteilungspflichtig sind bei einer marktfähigen Steuergestaltung Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der persönlichen Angaben zum Intermediär[1], zum Nutzer[2], zur Beteiligung von dem Nutzer verbundenen Unternehmen[3], zum Datum des Tages, an dem der erste Schritt zur Umsetzung der Steuergestaltung bei dem jeweiligen Nutzer gemacht wurde[4],...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform

Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste, ausländische – AB... / 4 Beratungshinweise

Auch wenn die Verlustberücksichtigung im Finalitätsfall in Deutschland nach der Rspr. möglich sein muss, ist nicht gesichert, ob die Finanzverwaltung Verluste letztlich berücksichtigen wird. Zudem scheint die neuere Rspr. einen Verlustabzug nicht mehr zuzulassen. Um eine möglicherweise drohende Verzinsung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Verluste nicht bereits in der Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 3 UStG

Rz. 11 Der Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr nach den für die EUSt geltenden Vorschriften steuerfrei wäre, ist gem. § 4b Nr. 3 UStG befreit. Da sich die Steuerbefreiung nach den für die Steuerbefreiung der Einfuhr geltenden Vorschriften richtet, sind insoweit § 5 UStG und die hierzu ergangene EUSt-BefreiungsVO [1] maßgebend. Danach ist z. B. der innergemeinschaftliche Er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste, ausländische – AB... / 2 Inhalt

Nach deutschem Recht sind grundsätzlich weder Verluste einer ausl. Tochtergesellschaft noch Verluste einer ausl. Betriebsstätte im Inland ohne Einschränkungen zu berücksichtigen. Tochterkapitalgesellschaften sind eigenständige Stpfl. Die Verlustberücksichtigung zwischen verschiedenen Stpfl. ist im Inland jedoch nur bei einer Organschaft möglich. Die Tatsache, dass im Ausland...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuerbefreiungen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 4 UStG

Rz. 13 § 4b Nr. 4 UStG befreit den Erwerb von Gegenständen, die zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 3 UStG nicht ausgeschlossen ist, also insbesondere für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und b UStG. Praxis-Beispiel Unternehmer A in Mannheim erwirbt von einem unternehmeri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Treaty-Shopping – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

In der Praxis ist insbesondere der Nachweis der sachlichen Entlastungsberechtigung schwierig zu führen. Daher sollte versucht werden, die persönliche Entlastungsberechtigung zu erreichen, da es dann nicht mehr auf die sachliche Entlastungsberechtigung ankommt. Das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen wird von der Finanzverwaltung anhand eines umfangreiche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 3 Praxisfragen

Aufgrund von Mitwirkungstatbeständen werden in der Praxis häufig Sachverhalte erfasst, die bei objektiver Betrachtung nicht missbräuchlich sind. Die Regelungen gehen insoweit über das eigentliche Ziel der Missbrauchsvermeidung hinaus. In der Praxis ist es häufig schwierig nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Aktivitätsklauseln vorliegen. Ob die im Einzelfall bestehe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Regelungen der FRL sind in das deutsche Umwandlungssteuerrecht übernommen worden. Sofern dies nicht oder nicht vollständig der Fall war, ist die Richtlinie unmittelbar anwendbar.[1] Die FRL hat auch bei der Auslegung der in das UmwStG übernommenen Regelungen Auswirkungen. Der Begriff des Teilbetriebs soll nach Auffassung der Finanzverwaltung dem europäischen Teilbetriebsv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln

Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklauseln bestehen für Einkünfte aus dem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Leitsatz Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Normen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Hauptvorteil ist Steuervorteil

Rz. 53 [Autor/Stand] Main-Benefit-Test. Damit eine grenzüberschreitende Steuergestaltung, die (mindestens) ein Kennzeichen nach § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO erfüllt, mitteilungspflichtig ist, ist erforderlich, dass "der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile die Erlangung eines steuerlichen Vorteils im Sinne des Absatzes 3 ist". Es handelt sich hierbei um den sog. Mai...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Angabepflicht von Registriernummer und Offenlegungsnummer

„ [1] Hat ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 oder der entsprechenden Regelung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union verwirklicht, so hat er diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ansässigkeit in mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... b) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten sind gleichzeitig in mehreren Steuerhoheitsgebieten ansässig; ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Innerstaatliches Recht ausschlaggebend. Ferner kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer sog. Doppel- oder Mehrfachansässigkeit ergeben, d.h., ein oder mehrere an der Gestaltung Beteiligte müssen gleichzeitig in mehrere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Fristbeginn

a) Allgemeines "(2) Die Angaben nach Absatz 3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem das erste der nachfolgenden Ereignisse eintritt: ..." Rz. 11 [Autor/Stand] Drei fristauslösende Ereignisse. Die Mitteilung durch den Intermediär ist nach § 138f Abs. 2 AO fristgebunden. Sie beginnt nach Ablauf des Tages, an dem das erste von drei Ereignissen e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tätigkeitsbezogene Definition

a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Mitwir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. Angabe der Registriernummer- und der Offenlegungsnummer

Rz. 157 [Autor/Stand] Angabe der Registriernummer nicht verpflichtend. Die Finanzverwaltung sieht verschiedene Fälle vor, in denen nach ihrer Auffassung eine bereits erteilte Registriernummer bzw. Offenlegungsnummer mitzuteilen ist. Dies betrifft zunächst den Fall, wenn einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung bereits eine Registriernummer zugewiesen worden ist.[2] Des W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Sprache der Mitteilung

Rz. 162 [Autor/Stand] Amtssprache ist Deutsch. Aus dem Gesetzeswortlaut geht keine ausdrückliche Sprachregelung hervor. Dementsprechend gilt nach § 87 Abs. 1 AO der Grundsatz, dass die Amtssprache Deutsch ist. Die in der Mitteilung zu treffenden Angaben sind damit in Deutsch zu verfassen.[2] Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung.[3] Von Bedeutung ist dies ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs und Mitteilung durch den Nutzer (Abs. 6)

„(6) [1] Unterliegt ein Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und hat der Nutzer ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, so geht die Pflicht zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 und 10 auf den Nutzer über, sobald der Intermediär 1. den Nutzer über die Mitteilungspflicht, die Möglichkeit der Entbindung von der Verschwiegenheitspfl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Inlandsbezug des Intermediärs (Abs. 7)

„(7) [1] Ein Intermediär ist nur dann zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz 1. im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder 2. nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, er aber im Geltungsber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 32 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zahlungen des Sponsors sind grundsätzlich Entgelte für steuerpflichtige Leistungen, die die steuerbegünstigte Einrichtung/der Verein gegenüber dem Sponsor erbringt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Die Finanzverwaltung nimmt die folgende Unterscheidung vor: Liegen konkrete Werbeleistungen (z. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigenwerbung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Keine Ermittlungspflicht des Intermediärs

Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Ermittlungspflicht. Es besteht keine Ermittlungspflicht des Intermediärs hinsichtlich der nach § 138f Abs. 3 AO erforderlichen Angaben.[2] Dies ergibt sich insbesondere aus den in § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO kodifizierten Sanktionsvorschriften (s. Vor § 138d AO Rz. 71 ff.). Denn hiernach wird nur sanktioniert, wer "zur Verfügung stehende Angaben nicht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beherbergungsleistungen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950 wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Der ermäßigte Steuersatz ist sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes, die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern und v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorliegen eines oder mehrerer Kennzeichen

„... 3. die mindestens a) ein Kennzeichen im Sinne des § 138e Absatz 1 aufweist und von der ein verständiger Dritter unter Berücksichtigung aller wesentlichen Fakten und Umstände vernünftigerweise erwarten kann, dass der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile die Erlangung eines steuerlichen Vorteils im Sinne des Absatzes 3 ist, oder b) ein Kennzeichen im Sinne des § 138e A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 23 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Mit den Leistungen der Integrationsbetriebe hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Zweckbetrieben i. S. d. § 68ff. AO (Anhang 1b) eingeschränkt und im Umsatzsteueranwendungserlass niedergelegt. Mit BMF-Schreiben vom 09.02.2007 (BStBl I 2007, 218) hat sich die Finanzverwaltung eingehend zu den vor 2018 bezeich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) nominiert Alten-, Wohn-, Pflege-, Erholungsheime und Mahlzeitendienste als Zweckbetriebe, wenn diese in besonderem Maße den in § 53 AO (Anhang 1b) genannten Personen dienen. Zunächst wäre zwischen Altenpflegeheimen und Altenheimen zu unterscheiden. Altenpflegeheime sind Einrichtungen, in denen alte bzw. pflegebedürft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Umfang der zu aktualisierenden Angaben (Abs. 2)

„[...] hinsichtlich der in § 138f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 6, 9 und 10 bezeichneten Angaben, die nach Übermittlung des Datensatzes nach § 138f Absatz 3 eingetreten sind [...] [2] Dabei sind die Registriernummer und die Offenlegungsnummer anzugeben.” Rz. 26 [Autor/Stand] Zu aktualisierende Angaben. Die zu aktualisierenden Angaben, deren Änderung zugleich "mitteilungspfl...mehr