Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Art nach vorübergehende Verwendung (unbefristet)

Rz. 28 Sowohl im Unionsrecht als auch national durch die Finanzverwaltung[1] umgesetzt, werden bestimmte – abschließend aufgezählte – Sachverhalte von der Verbringensfiktion des § 3 Abs. 1a UStG ausgenommen. Bei einer solchen, der Art nach vorübergehenden Verwendung, kommt es auf die Dauer, wie lange der Gegenstand tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat verbleibt, nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Wegfall eines Ausnahmetatbestands

Rz. 42 Hat der Unternehmer Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und ist in dem Zeitpunkt des Transports von einer der Art nach vorübergehenden Verwendung oder einer befristeten Verwendung ausgegangen worden, können trotzdem später Ereignisse eintreten, sodass die Gegenstände entgegen der ursprünglichen Absicht nicht in den Ausgangsmitgliedstaat zurückgelangen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abwicklung des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Verbringens vor, wird der abgebende Unternehmensteil als Lieferer behandelt. Die am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung steuerbare Lieferung ist dann unter den Bedingungen des § 6 Abs. 2 UStG i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG steuerfrei. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Werklieferungen in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 30 Führt ein deutscher Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet eine dort steuerbare Werklieferung aus (z. B. Errichtung eines Bauwerks oder Montage einer maschinellen Anlage), unterliegen alle Gegenstände, die er zur Ausführung seiner Leistung in den Bestimmungsmitgliedstaat verbracht hat, nicht der Lieferfiktion des § 3 Abs. 1a UStG.[1] Es kommt dabei nicht darauf an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Verbringen im Zusammenhang mit erhaltenen sonstigen Leistungen

Rz. 34 Wird ein Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat transportiert, damit an diesem Gegenstand eine sonstige Leistung ausgeführt wird ("Arbeit an einem beweglichen körperlichen Gegenstand") oder der Gegenstand dort begutachtet werden soll, stellt der Transport des Gegenstands in den anderen Mitgliedstaat aber auch der anschließende Rücktransport keine Lieferung i. S. d....mehr

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Wettbewerbsverzerrungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 2b Abs. 3 UStG)

Kommentar Mit Wirkung zum 1.1.2017 sind – allerdings mit einer antragsgebundenen Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 – für juristische Personen des öffentlichen Rechts neue Regelungen zur Unternehmereigenschaft in § 2b UStG eingeführt worden. Unter bestimmten Umständen gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer i. S. d. UStG. Eine wesentliche Vor...mehr

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Luxemburg / 10. Testamentsregister

Rz. 96 Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9.8.1980 über die Registrierung von Testamenten[50] ist jeder Notar, der ein öffentliches Testament errichtet oder ein privatschriftliches oder geheimes Testament zur Hinterlegung erhält, verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bei der Enregistrementverwaltung (Administration de l’Enregistrement et des Domaines)[51] abzugeben....mehr

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Irland / 2. Wertzuwachssteuer

Rz. 234 Neben dem CAT kann im Erbfall auch der Capital Gains Tax (Wertzuwachssteuer) eine Rolle spielen. Die Wertsteigerung von Vermögen wird mit dem Capital Gains Tax besteuert. Während Schenkungen dem CGT unterliegen, werden im Erbfall die Begünstigten bzw. der personal representative in der Regel so behandelt, als hätten sie die Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt zum Markt...mehr

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Deutschland / d) Übergang eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 276 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a) ErbStG bleibt zu Lebzeiten die Übertragung des Eigentums oder auch nur des Miteigentums an einem im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen, selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienheim) an einen Ehegatten/ein...mehr

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Türkei / V. Zuständigkeit und Fristen

Rz. 122 Für die Steuerveranlagung zuständig ist nach Art. 6 VVK das Finanzamt des Ortes, in dem zum Zeitpunkt des Erbanfalls der Erblasser seinen Wohnsitz hatte; bei juristischen Personen ist der Sitz entscheidend. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, so kommt es auf den letzten Wohnsitz im Inland an. Falls der Erblasser zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz im Inlan...mehr

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Luxemburg / 6. Steuerverfahren

Rz. 193 Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer hat eine Erbschaftserklärung [92] (déclaration de succession) eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts abzugeben, Art. 4 Abs. 1 L.27.12.1817, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt oder nicht, Art. 7 L.27.12.1817.[93] Die Frist für die Abgabe beträgt sechs Monate ab Erbfall, soweit der Erblasser in Luxemburg verst...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 6. Das Erbrecht des Staates

Rz. 112 An letzter Stelle, wenn weder erbberechtigte Verwandte noch erbberechtigter Ehegatte vorhanden sind, erbt – jedenfalls bei Anwendbarkeit des Erbrechts des Código Civil – der Staat. Aufgrund dieses gesetzlichen Erbrechts des spanischen Staates kann dieser auch Erbe von in Deutschland belegenem Nachlassvermögen spanischer Staatsangehöriger werden. Rz. 113 Artikel 956 CC...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall als Grundfall des Erwerbs von Tod...mehr

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Belgien / a) Einführung

Rz. 2 Das belgische IPR war bis zur Einführung des IPR-Gesetzes vom 16.7.2004, in Kraft getreten am 1.10.2004, im Bereich des Erbrechts gesetzlich nicht geregelt. Lediglich Art. 3 Abs. 2 ZGB [3] konnte bis dahin entnommen werden, dass in Belgien gelegene Immobilien dem belgischen Recht unterworfen sind, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Hieraus ...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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Deutschland / c) Steuerfreier Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG)

Rz. 270 Bei Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 BGB leben, erhält der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner im Todesfall einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe seines tatsächlich bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs (§ 5 ErbStG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass erbrechtlich über e...mehr

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Polen / II. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 88 Hinterlässt ein verstorbener deutscher Staatsangehöriger ein in Polen gelegenes Vermögen, so ist Kontakt mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen aufzunehmen. Dieses wird den deutschen Staatsangehörigen, die über das hinterlassene Vermögen verfügen wollen, Hilfe leisten.[23] Rz. 89 Zur Erlangung des Erbscheins für einen in Polen verstorbenen deut...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 124 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es neben der Sicherung von persönlichen Anknüpfungsmerkmalen in mehreren Staaten auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsche treaty override des § 50d Abs. 10 EStG zur Besteuerung von Sondervergütungen/Sonderbetriebseinnahmen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der deutschen Qualifikation nicht folgt und z. B. Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, die Doppelbes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

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ELStAM-Abruf für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer startete zum 1.1.2020

Kommentar Für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, war der Lohnsteuerabzug bislang auf Grundlage von Papierbescheinigungen der Finanzämter vorzunehmen. Ab dem 1.1.2020 müssen Arbeitgeber auch diese beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einbeziehen. Es gibt jedoch Ausna...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

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Die Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe

Leitsatz Betriebsausgabenabzug im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bei Lastschrifteinzug. Sachverhalt Ein selbstständiger Steuerberater hat in seiner Einkommensteuererklärung 2015 auch die Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2015 als Betriebsausgabe im Rahmen seiner Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung erklärt. Die Voranmeldung hatte er am 4.1.2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.3 Auswirkungen der Ent- und Verstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 S. 3, 7 EStG

Rz. 22 An den dargestellten allgemeinen Grundsätzen könnte sich insoweit etwas durch die Einführung eines (allgemeinen) Ent- und Verstrickungstatbestands in § 4 Abs. 1 EStG geändert haben, als das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers durch Vornahme einer Sofortversteuerung gesichert werden soll[1]. Die Übertragun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.8 Finanzierung der Betriebsstätte

Rz. 40 Allgemeine Finanzierungsaufwendungen des Unternehmens, die mit den einer Betriebsstätte direkt zuzuordnenden Passiva zusammenhängen, gehören zur Betriebsstätte. Eine direkte Zuordnung muss nur insoweit vorgenommen werden, als sie möglich und nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist (§ 15 Abs. 1 S. 2 BsGaV). Soweit eine direkte Zuordnung nicht vorg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.2 Buchführung in Fremdwährung

Rz. 53 Noch nicht abschließend geklärt ist, nach welchen Grundsätzen die in ausl. Währung anfallenden Besteuerungsgrundlagen der Betriebsstätte in EUR umzurechnen sind. So könnte die Auffassung vertreten werden, es sei lediglich der Saldo umzurechnen und zu übernehmen. Dies verstößt allerdings gegen das Vollständigkeitsgebot und das Saldierungsverbot[1]. Anerkannt sind zwei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Abgrenzung ausl. Einkünfte von inländischen Einkünften ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Notwendigkeit einer solchen Abgrenzung kann jedoch der Regelung des § 3c EStG entnommen werden, auch wenn dieser nur den Fall der steuerfrei gestellten Einkünfte erfasst. Des Weiteren spricht das, das deutsche Einkommensteuerrecht bestimmende, Veranlassungsprinzip...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.4.2 Nutzung nur durch die Betriebsstätte

Rz. 29 Der Betriebsstätte werden alle Wirtschaftsgüter zugeordnet, die nach ihrer Zweckbestimmung der Erreichung des Zwecks der Betriebsstätte dienen[1]. Entscheidend soll nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung die jeweilige Nutzung sein (§ 5 Abs. 1 BsGaV); bei einer Nutzung durch mehrere, ist zu prüfen, bei welcher Stelle die Nutzung überwiegt. Eine Aufteilung des Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.1 Begriff der Betriebsstätte

Rz. 7 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ausl. Einkünfte, wenn sie durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte erzielt werden.[1] Für ausl. Einkünfte unbeschränkt Stpfl. folgt das Gesetz (mit Ausnahme der Bürgschafts- und Avalprovisionen und der Seeschiffe und Luftfahrzeuge) streng dem Betriebsstättenprinzip. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für die im Ausland keine Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.6 Nachträgliche ausländische Einkünfte

Rz. 35 Im Prinzip endet die sachliche Anknüpfung an die Betriebsstätte, sobald die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte etwa wegen ihrer Auflösung bzw. Einstellung der Tätigkeit nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer seine bisherige Verfügungsmacht über die feste Geschäftseinrichtung aufgegeben hat. Dennoch können nachträgliche Einkünfte, die ehemaligen ausl. Tätigkei...mehr

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Veröffentlichung von neuen Vordruckmustern

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihre Vordruckmuster an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung wurde in den Vordruckmustern ein Daten-schutzhinweis zur Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung, über die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprechpartner...mehr

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Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.19 Rechnungslegung/Steuerpflichten/Betriebsprüfung

Rz. 886 Die Geschäftsführer einer GmbH sind gem. § 41 GmbHG verpflichtet, die Führung der erforderlichen Handelsbücher sicherzustellen, und gem. §§ 242, 264 Abs. 1 HGB auch zur Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Rz. 887 Außerdem haben die Geschäftsführer umfangreiche Steuerpflichten zu erfüllen, § 34 AO. Hierunter fallen unter anderem die Führung der Bücher; die Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 3.1.2 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 1961 Der Beginn der Unternehmereigenschaft ist entscheidend für den Beginn der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Hierzu genügt bereits das erste nach außen erkennbare, auf eine Unternehmertätigkeit gerichtete Tätigwerden der GmbH.[1] Allerdings muss diese der Finanzverwaltung nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass die spätere Leistung entgeltliche...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2.1 Organschaftsvoraussetzungen

Rz. 1941 Eine GmbH, die sowohl ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) als auch ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland hat (sog. doppelter Inlandsbezug), kann als gewerbesteuerrechtliche Organgesellschaft, aber auch als gewerbesteuerrechtlicher Organträger fungieren (so der Wortlaut des§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Auf Grund europarechtlicher Bedenken verzichtet jedoch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr