Rz. 234

Neben dem CAT kann im Erbfall auch der Capital Gains Tax (Wertzuwachssteuer) eine Rolle spielen. Die Wertsteigerung von Vermögen wird mit dem Capital Gains Tax besteuert. Während Schenkungen dem CGT unterliegen, werden im Erbfall die Begünstigten bzw. der personal representative in der Regel so behandelt, als hätten sie die Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt zum Marktpreis erworben. Somit löst der Erbfall selbst keinen CGT aus. Jede nachfolgende Verfügung kann dann aber CGT auslösen. Der Standardsatz für Verfügungen ab dem 6.12.2012 33 % beträgt.[305] Fallen sowohl CGT als auch CAT an, ist der CGT bei der Berechnung des CAT anzurechnen.[306]

[305] Irische Finanzverwaltung, siehe https://www.revenue.ie/en/gains-gifts-and-inheritance/transfering-an-asset/index.aspx.
[306] Sec. 104 CATCA 2003, vgl. Ziff. 9 des Guide der Irischen Finanzverwaltung, siehe https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tdm/capital-acquisitions-tax/guide-to-capital-acquisitions-tax-interventions.pdf.

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