Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3.1 Gesonderte Einkünfteermittlung

Rz. 6 Die von den Ehegatten erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet, d. h. die Einkünfte sind wie bei einer Einzelveranlagung (§ 26a EStG) nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln.[1] Die Ehegatten sind und bleiben jeweils für sich eigene Steuersubjekte.[2] Werbungskosten eines Ehegatten sind daher nur dann zu berücksichtig...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Rz. 1 [Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung spielt das Thema Digitalisierung eine immer größere Rolle, auch zwecks Verwaltungsvereinfachung. Automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und gleichzeitig eine effizientere Bearbeitung, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere b...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2019

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Unterhalt Durch das Familienentlastungsgesetz wurden Kindergeld und entsprechend die Kinderfreibeträge sowie der Grundfreibetrag und der für Unterhaltungszahlungen abzugsfähige Höchstbetrag an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dienstwagenbesteuerung, Jobticket, E-Bikes Im Jahressteuergesetz...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers geäußert. Investitionsabzugsbetrag bei Mitunternehmerschaft Der BFH hatte entschieden[1] , dass eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn ein I...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.6 Ausweichende Gestaltungen

Für die Praxis gilt es, die meist negative Folge der Abfärbe- oder Infektionsregelung zu vermeiden. Dazu gibt es durchaus geeignete Gestaltungen, die jedoch ein Erkennen des Problems im Vorfeld erfordern. Denn der Eintritt der Rechtsfolgen lässt sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Als Möglichkeiten kommen in Betracht: Es wird eine zweite Gesellschaft gegründet, welche die...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / Zusammenfassung

Überblick Grundvoraussetzung für ein Gesellschaftsverhältnis ist, dass sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Personengesellschaft, kann diese in steuerlicher Hinsicht als eine Mitunternehmerschaft zu werten sein. Doch nicht jede Personengesellschaft ist auch ...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Durch die Wahl der Zuflussbesteuerung konnte die Besteuerung früher i. d. R. aufgeschoben werden. Verwaltungsseitig wurde davon ausgegangen, dass bei Wahl der Zuflussbesteuerung ein Gewinn erst entsteht, sobald die Rentenzahlungen das steuerliche Kapitalkonto des Veräußerers zuzüglich etwaiger Veräußerungskosten des Veräußerers übersteigen.[1] Daran hält die Finanzverwaltung...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist Ein Zusammenhang zwischen der Berufsunfähigkeit und dem Verkauf oder der Aufgabe ist nicht notwendig.[1] Berufsunfähig ist nach § 240 Abs. 2 SGB VI, wessen Er...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (7)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

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Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

Leitsatz 1. Teilt das FA dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. von § 118 AO vor. 2. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kein vom Drittschuldner (hier: Bauträger) anfec...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (6)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Bei der Verschmelzung einer von einem herrschenden Unternehmen abhängigen Gesellschaft auf eine andere abhängige Gesellschaft muss das herrschende Unternehmen fünf Jahre vor der Verschmelzung zu mindestens 95 % an beiden abhängigen Gesellschaften ununterbrochen beteiligt gewe...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (1)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Unerheblich ist, ob die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten wird. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (5)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Abspaltung aus einer anderen abhängigen Gesellschaft neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (4)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (3)

Leitsatz § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Das herrschende Unternehmen muss nicht Unternehmer i.S. des UStG sein. Normenkette § 6a, § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Mit Vertrag vom 20.5.2010 wurde eine GmbH auf die Klägerin verschmolzen. Alleinige Gesellschafterin der beiden Gesellschaften war seit Jahrzehnten eine gemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (2)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Ausgliederung aus einem herrschenden Unternehmen neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvor...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 4.1 Angaben zur Personengesellschaft und den Mitunternehmern erforderlich

Ausgangspunkt ist die Gesamthandsbilanz. Die Stammdaten, die mit der Gesamthandsbilanz an die Finanzverwaltung übermittelt werden, dienen als Grundlage für die Übermittlung aller Daten, also auch der Daten, die in anderen Datensätzen zu übermitteln sind. D. h., es sind sowohl Angaben zur Personengesellschaft zu hinterlegen als auch Daten zu den einzelnen Mitunternehmern (Ges...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 4 Stammdaten für Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer

Für Personengesellschaften, die ihren Gewinn mithilfe einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln, müssen (wie andere Unternehmen auch) ein sogenanntes Stammdatenmodul ausfüllen. Allerdings sind bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) einige Besonderheiten zu beachten. Wird das Stammdatenmodul nicht oder nicht richtig ausgefüllt, ist davon auszugehen, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 6 Kapitalkontenentwicklung für jeden Mitunternehmer einzurichten

Es ist für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus der Buchführung abgeleitet werden können, ist ein NIL-Wert nicht zulässig. Die Finanzverwaltung nutzt die Informationen aus der Kapitalkontenentwi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 3 Taxonomie: Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Umsetzung der Taxonomie mit der Übersendung als E-Bilanz ist abhängig von der Unternehmensform mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Die Finanzverwaltung hat für Unternehmen, bei denen voraussichtlich zusätzliche Schwierigkeiten eintreten können, vorübergehende Erleichterungen geschaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, E-Bil... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Arbeitgeberzuschüsse

Kommentar Die Finanzverwaltung hat umfassend zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. § 3 Nr. 15 EStG bestimmt, dass Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschu...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / C. ELStAM-Verfahren (sog. elektronische Lohnsteuerkarte

Rz. 12 Die frühere Lohnsteuerkarte wurde ab dem Jahr 2013 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren, mitunter auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt) ersetzt.[14] Rz. 13 Ist es einem Arbeitgeber nicht möglich oder ist es ihm nicht zumutbar, das ELSTAM-Verfahren anzuwenden, stellt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten n...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 90 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteuerausr...mehr

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Eigengenutzte Wohnräume im Unternehmensvermögen

Kommentar Die OFD Karlsruhe hat sich detailliert dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen teilunternehmerisch genutzte Gebäude, die auch eigengenutzte Wohnräume enthalten, wirksam dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden können. Die nachfolgend dargestellten Einzelheiten sollten Sie kennen. Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder auf Erhaltungsmaßnahmen...mehr

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Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen

Kommentar Für Gegenstände, die vor dem 1.1.2016 geliefert wurden, kommt ein Vorsteuerabzug womöglich auch bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % in Betracht. Zuordnung zum Unternehmensvermögen Die Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG voraus, dass er zumindest zu 10 % für unterneh...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 50 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

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Gewerbesteuerliche Behandlung vorbereitender Betriebsausgaben

Kommentar Einkommensteuerlich führen vorweggenommene Betriebsausgaben zu einer Minderung des Gewinns. Anders sieht es jedoch bei der Gewerbesteuer aus. Dies wird in einer Verfügung des LfSt Niedersachsen erläutert. Anders als bei der Einkommensteuer können gewerbesteuerlich nur solche Betriebsausgaben den Gewerbeertrag mindern, die durch einen bereits in Gang gesetzten Gewerb...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die geänderten Ausführungen sind in der Praxis insbesondere für GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse. Gutschrift auf einem Wertguthaben Der BFH hat ents...mehr

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Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers Stellung genommen. Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber dürfen ab 1.1.2018 vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.1 Allgemeines

Rz. 852 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen, deren Hingabe oder Empfang mit Strafe oder Bußgeld bewehrt ist, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nicht abzugsfähig.[1] Rz. 853 und 854 einstweilen frei Rz. 855 Durch G. v. 24.3.1999[2] ist die Vorschrift wesentlich umgestaltet worden.[3] Danach sind Zuwendungen, die eine rechtswidrige Handlung darstellen, st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 6 Kooperationen: Gewerbesteuerfalle für Freiberufler

Freiberufler haben nach wie vor das Privileg, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Allerdings versucht die Finanzverwaltung immer wieder, freiberufliche Einkünfte in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren. Der Begriff Abfärbetheorie oder auch Infektions- bzw. Durchsäuerungstheorie bezeichnet im deutschen Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung nicht gewerblicher Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr