Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.9 Körperschaftsteuerliche Organschaft

Rz. 1903 Zur Begründung einer (körperschaft-) steuerrechtlich wirksamen Organschaft ist neben der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft (OG) in den Organträger (OT) ein Gewinnabführungsvertrag (GAV oder EAV = Ergebnisabführungsvertrag i. S. d. § 291 AktG analog) erforderlich. Die Organschaft berücksichtigt die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, Gesellschaften al...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 1741 Die wohl bedeutendste subjektive Steuerbefreiung ist diejenige für Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51ff. AO).[1] Die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind in den §§ 52 bis 54 AO geregelt. Zi...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.3 Rechtsfolgen überhöhter Bezüge

Rz. 794 Überhöhte Gesamtbezüge zugunsten von Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, bergen zwei weitere Risiken: Steuerlich können sie verdeckte Gewinnausschüttungen sein, sodass sie dem Einkommen der GmbH zuzurechnen sind und somit die Körperschaftsteuerbelastung erhöhen.[1] Für Tantiemen/Boni von Gesellschafter-Geschäftsführern gelten steuerlich strenge for...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einem Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Zuwendungen an ausl. Emp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Nach § 37b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG sind Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt die Aufwendungen des Stpfl. einschließlich USt. Das gilt auch bei Betriebsveranstaltungen.[1] Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. Stellt der Zuwendende den Zuwendungsgegenstand selbst her, sind die Herstellungskosten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Rechtsfolge (Ermessen, Selbstbindung der Finanzverwaltung)

Tz. 352 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zunächst schon s Tz 341 ff. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (s Tz 350 ff zu § 34c Abs 5 EStG bzw s Tz 350 ff zu § 50 Abs 4 EStG) hat der antragstellende Stpfl einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entsch zur Anwendung der jeweiligen Vorschrift. Dazu gelten die allgemeinen Ermessensregeln. IR dieses Ermessens sind folglich insbes der Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzgl § 26 KStG sein darf bzw sein muss. Nach § 180 Abs 1 Nr 2a AO sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen

Die erkennbar namens der Antragstellerin durch ihre Verfahrensbevollmächtigten (§ 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG) eingelegte, gem. § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch i.Ü., insbesondere wertunabhängig zulässige Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung der Eintragung der Zwangshypothek ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Steueranrechnung/-abzug bei Organschaft (§ 19 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach der sog Zurechnungstheorie bleiben OT und OG (auch) stlich selbständige Rechtssubjekte, die in der ersten Stufe ihr jeweiliges Einkommen selbständig ermitteln; erst in der zweiten Stufe kommt es zur Zurechnung des Einkommens der OG zum OT (zB s Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9). Auf dieser Basis gilt für die Anwendung der §§ 26...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Wie sollen wir bei Mandatswechsel mit elektronischen Datenbeständen umgehen?

Frage: Anlässlich eines anstehenden Mandatswechsels stellt sich uns – wieder einmal – die Frage, wie wir mit den elektronischen Datenbeständen dieses Mandanten verfahren sollen. In dem konkreten Fall kommt erschwerend hinzu, dass der übernehmende Steuerberater eine andere Software einsetzt als wir. Antwort: Die Bundessteuerberaterkammer hat am 5./6.3.2019 Hinweise veröffentli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Entfall der Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit ohne klare Rückkehrabsicht

Leitsatz Für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 Abs. 3 AStG ist neben der tatsächlichen Rückkehr auch zu verlangen, dass bereits bei Wegzug der Wille des Steuerpflichtigen zur (Wieder-) Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb eines Zeitraums von längstens fünf Jahren bestand. Sachverhalt Der Kläger zog, unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes, zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2019 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2019 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2019 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.4 Telekommunikationsdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmte sich bis zum 31.12.2018 der Ort der sonstigen Leistung – unabhängig von einer Bagatellgrenze – immer nach § 3a Abs. 5 UStG und war dort, wo der Leist...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

In den Zeilen 47–53 sind die Umsätze von Land- und Forstwirten anzugeben, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Die Land- und Forstwirte müssen folgende Angaben machen: In Zeile 48 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit einer zutreffenden USt-IdNr. einzutragen. In den Zeilen 49–51 sind die nicht mit einem Sondersteuers...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.1 Durch Option steuerpflichtige Umsätze

In Zeile 106 sind die steuerfreien Umsätze[1] anzugeben, die der Unternehmer durch Option nach § 9 UStG [2] steuerpflichtig behandelt hat. Insbesondere sind dies steuerpflichtig ausgeführte Vermietungsleistungen oder Grundstückslieferungen.[3] Wichtig Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers Voraussetzung für die Option Grundsätzlich darf der Unternehmer nur dann auf die ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.3 Versandhandelslieferungen

Liefert ein Unternehmer Gegenstände an nicht mit einer USt-IdNr. auftretende Abnehmer (Nichtunternehmer oder besondere Unternehmer, die die Erwerbsschwelle nicht überschreiten), verlagert sich der Ort der Lieferung unter den weiteren Voraussetzungen des § 3c UStG in den Bestimmungsstaat (Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands endet). Der liefer...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bindung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit die Finanzbehörden Auskünfte geben oder wenn sie gar eine bestimmte steuerliche Behandlung eines Sachverhalts zusagen, sind sie idR daran gebunden; zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32 ff, 56/2ff, 74ff, > Außenprüfung Rz 63, > Haftung für Lohnsteuer Rz 116, siehe zudem Tipke, StuW 1962, 697; Florig, Die Bindung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

Leitsatz Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Normenkette § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 UStG, Art. 173 Abs. 1 Unterabs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung

Leitsatz § 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Normenkette § 4, § 15 InvStG 2004, Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen 20...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Leitsatz Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen. Normenkette § 19 Abs. 1 und Abs. 3, § 25a Abs. 1 und Abs. 3, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1)

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mit einer Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge werden jährlich angepasst

Kommentar Alljährlich veröffentlicht das BMF die Prozentsätze, nach denen im Ausland gezahlte Globalbeiträge zur Sozialversicherung auf die hierzulande geltenden Abzugstatbestände des § 10 EStG aufgeteilt werden müssen. Die Aufteilungsmaßstäbe gelten jeweils für den folgenden Veranlagungszeitraum. Aktuell wurden die Prozentsätze für den VZ 2020 veröffentlicht. Zahlt ein Steue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist

Leitsatz 1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt. 2. Für die Bestimmung des Steuerschuldners bei Bauleistungen kommt es ausschließlich auf die Voraussetzungen von § 13b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Handel im Internet – neue Vordruckmuster (zu § 22f und § 25e UStG)

Kommentar Zum 1.1.2019 sind für die Betreiber elektronischer Marktplätze gesonderte Aufzeichnungsvorschriften[1] sowie in bestimmten Fällen Haftungsregelungen[2] in Kraft getreten. Unternehmer, die einen elektronischen Marktplatz betreiben (Marktplatzbetreiber), müssen für Händler (soweit Unternehmer), die über diesen Marktplatz Umsätze ausführen, bei denen die Beförderung od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.3 Eigener Datensatz (Taxonomie) für die Datenfernübertragung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 409 Nach §5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie der GuV-Rechnung – hierzu zählen auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen – durch einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz ( sog. Taxonomie) elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln)[1] Ab dem Jahresabschluss 2015 ist für die Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend jeweils ein eigener Datensatz erforderlich, das be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.3 Transport durch einen mittleren Unternehmer

Rz. 136 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Befördert oder versendet ein mittlerer Unternehmer in der Reihe den Liefergegenstand, ist dieser zugleich Abnehmer der Vorlieferung (= "Lieferung an ihn" = Eingangsumsatz) und Lieferer seiner eigenen Lieferung (= Ausgangsumsatz). Praxis-Beispiel Der Unternehmer A bestellt eine Maschine bei dem Unternehmer B. B bestellt die Maschine sei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines zu den Aufzeichnungspflichten

Rz. 8 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Durch die Vorschrift des § 22f UStG werden Betreiber von elektronischen Marktplätzen verpflichtet, Angaben von Nutzern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, vorzuhalten. Hierdurch wird der Finanzverwaltung die Möglichkeit eingeräumt zu prüfen, ob der liefernde Unternehmer oder Nutzer seinen steuerlich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.2 Umsatzsteuerliche Folgen der Sicherungsübereignung

Rz. 24 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Sicherungsübereignung verschafft SN zivilrechtliches, aber kein wirtschaftliches Eigentum i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO. Die Vereinbarung der Sicherungsübereignung führt damit mangels Verschaffung der Verfügungsmacht noch nicht zu einer Lieferung von SG an SN (Abschn. 3.1 Abs. 3 S. 1 UStAE). Variante a: Verwertung durch SN I...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. §...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3.5 "Unsicherheitsfaktor" oder: Was ist nun wie geregelt?

Rz. 35 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die deutsche Finanzverwaltung hatte zu den damals neuen Ortvorschriften in einem ersten Schreiben (BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2010, 1005) umfassend Stellung genommen, um dieses Schreiben bereits vor Inkrafttreten teilweise neu zu fassen (BMF vom 08.12.2009, BStBl I 2009, 1612). Das mag ein Zeichen für die weiterhin nicht zu verkenne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Musterklauseln für das EU-Geschäft

Rz. 148i Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die empfohlenen vertraglichen Zusatzvereinbarungen könnten wie folgt lauten: Information über eine weitere Übereignung noch in Deutschland: "Der Vertragspartner zu § ..... (Käufer) informiert den Vertragspartner zu § ..... (Verkäufer) dahingehend, dass er die Befugnis, über die Kaufsache (§ .....) wie ein Eigentümer zu verfügen (Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorwort / 1 Zur 13. Auflage

Das Handbuch zur GmbH & Co. KG ist überarbeitet und aktualisiert worden. Insbesondere sind Änderungen durch die neuere Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich des Steuerrechts sind darüber hinaus Verfügungen und Erlasse der Finanzverwaltung aufgenommen worden. Der bewährte Aufbau des Buches wurde beibehalten. Dem Leser wird also weiterhin eine auf pr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung von Arbeitszeitkonten

Kommentar Arbeitszeitkonten sind im Berufsalltag immer mehr verbreitet. In steuerlicher Hinsicht ist insbesondere relevant, wann ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt. Die OFD Frankfurt stellt die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung dar. Was sind Arbeitszeitkonten? Arbeitskontenmodelle werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertraglich vereinbart. Diese haben den ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5.4 Muster für die Bescheinigung, die der Lieferant vom Finanzamt benötigt

Rz. 53 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Finanzverwaltung hat für die Bescheinigung keine Muster parat; der einzelne (Veranlagungs-) Beamte hat also unter Umständen "das Rad neu zu erfinden". Hier wird es für alle Beteiligten hilfreich sein, dem Finanzamt ein Muster dessen vorlegen zu können, was man vom Beamten erwartet: MUSTER Genehmigung zur Anwendung der Vereinfachun...mehr