Geschäftsführeranstellungsvertrag

zwischen

… GmbH

vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung

im Folgenden: "Gesellschaft"

und

Herrn …

im Folgenden: "Geschäftsführer"

Präambel

Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen sich nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung:

  1. Aufgaben und Pflichten

    1.1 Dem Geschäftsführer obliegt die Geschäftsführung der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, einer etwaigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Gesellschafterbeschlüsse. Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen. Die Gesellschafter bestimmen über die Geschäftsverteilung unter den Geschäftsführern.
    1.2 Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt (oder: Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt, wenn er einziger Geschäftsführer ist. Im Übrigen entscheiden die Gesellschafter über seine Vertretungsbefugnis).
    1.3 Der Geschäftsführer wird seine ganze Arbeitskraft und alle seine fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich der Gesellschaft widmen. Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit, Veröffentlichungen oder Vorträge, die den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft betreffen, sowie die Übernahme von Ehrenämtern und von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Mandaten bedarf eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafter. Die Zustimmung kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs sind etwaige Fristen für die Beendigung der betroffenen Ämter/ Mandate zu berücksichtigen.
    1.4 Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.
    1.5 (Ggfs im Konzern: Zu den Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers gehört auch die Übernahme der Organstellung bei verbundenen Unternehmen, soweit dies die Gesellschaft verlangt. Verbundene Unternehmen sind alle gemäß § 15 AktG verbundenen und solche Unternehmen, an denen die Gesellschaft oder einer ihrer Anteilseigner mit mindestens 25 % beteiligt sind.)
  2. Vertragsbeginn, Vertragsdauer

    2.1 Dieser Vertrag gilt ab der Bestellung des Geschäftsführers zum Geschäftsführer der Gesellschaft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Es endet ohne Kündigung am letzten des Monats, in dem der Geschäftsführer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht.
    2.2 Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
    2.3 Nach einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags, gleich durch welche Partei, ist die Gesellschaft jederzeit befugt, den Geschäftsführer von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung für die Gesellschaft bei Weiterzahlung seiner Bezüge freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Geschäftsführers das Freistellungsinteresse der Gesellschaft überwiegen.
    2.4 Die Abberufung des Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss gilt zugleich als Kündigung dieses Anstellungsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  3. Bezüge/Tantieme

    3.1 Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Geschäftsführer ein festes Jahresgehalt in Höhe von …  EUR (in Worten: … ) brutto, auszahlbar in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Monats (alternativ: Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Geschäftsführer monatlich brutto …  EUR zuzüglich eines vollen 13. Monatsgehaltes, das zusammen mit der Novembervergütung ausbezahlt wird).
    3.2 Die Gesellschaft zahlt als weiteren Vergütungsbestandteil an den Geschäftsführer den gem. § 257 Abs. 1 SGB V anfallenden Zuschuss zur Krankenversicherung, soweit der Geschäftsführer aufgrund der Höhe der Vergütung nicht pflichtversichert ist.
    3.3 Der Geschäftsführer erhält eine erfolgsabhängige variable Vergütung (Tantieme) in Höhe von … % des Jahresüberschusses gem. der folgenden Berechnungsgrundlage: Berechnungsgrundlage ist der nach handelsrechtlichen (alternativ: steuerrechtlichen) Vorschriften ermittelte und von der Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresüberschuss der Gesellschaft vor Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT) und vor Abzug von ergebnisbezogenen Geschäftsführer-Tantiemen. Erträge aus dem Verkauf des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens werden für die Zwecke der Tantiemeermittlung aus dem Jahresüberschuss der Gesellschaft eliminiert. Die Tantieme wird mit Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung zur Zahlung fällig.
    3.4 Endet der Vertrag vor dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft aufgrund ordentlicher Kündigung oder aufgrund Zeitablaufs gem. Ziff. 2.1 Satz 4, steht dem Geschäftsführer der Anspruch auf die Tantieme gem. Ziff. 3.3 pro rata temporis zu. Endet der Vertrag aufgrund außerordentlicher Kündigung aus wichtigem ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge