Das Buch stellt smart und fokussiert die Grundzüge der Finanzbuchhaltung praxisgerecht dar. Im Mittelpunkt steht dabei, wie Sie mit doppelter Buchführung Geschäftsvorfälle erfassen, um damit einen Jahresabschluss und eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu erstellen.mehr
Wer Nebengeschäfte nicht bucht, sondern privat vereinnahmt, begeht Steuerhinterziehung. Das Risiko, dass das Finanzamt Schwarzgeschäfte aufdeckt, ist verhältnismäßig groß. Wenn Sie dieses Risiko vermeiden wollen, müssen Sie bisher nicht erfasste Einnahmen nachbuchen. Unser Top-Thema zeigt, wie dies funktioniert.mehr
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Bei Betriebsprüfungen sollen betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke leicht überprüft werden können. Deshalb müssen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Streitig ist, ob diese besondere Aufzeichnungspflicht auch für Werbegeschenke gilt.mehr
Buchhalter sind auch dann nicht zur Erstellung von USt-Voranmeldungen berechtigt, wenn dies automatisch erfolgt.mehr
Auch der neueste Entwurf der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" berücksichtigt viele der von der Wirtschaft und Verbänden geforderten Änderungen nicht. Trotzdem plant das BMF eine Veröffentlichung der GoBD wohl noch in diesem Sommer.mehr