Rz. 15

Wird die originäre Finanzbuchführung nach HGB durchgeführt, so erfolgt in einem zweiten Bewertungsbereich, z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis, die Überleitung nach IFRS. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:

  • Durch den Aufbau auf einem bestehenden System entsteht ein geringerer Anpassungsbedarf,
  • die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung müssen keine Umstellung ihrer Arbeitsweise vornehmen,
  • nur die Mitarbeiter, die für die Überleitungsrechnung zuständig sind, müssen IFRS-Fachwissen vorweisen,
  • es müssen bei Beginn des Geschäftsjahres, bei dem der erste vollständige Abschluss nach IFRS vorgenommen wird, noch nicht alle Konten definiert sein, da die Überleitungsrechnung i. d. R. erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt und
  • aufgrund der Kopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz entsteht ein geringerer Aufwand.[1]
[1] Vgl. Kirsch, Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung, 2002, S. 2219.

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