Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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§ 8 Materielle Fragen / e) Sonderfall Funktionsäquivalenz

Rz. 105 Praxistipp Die Kenntnis der neuen Rechtsprechung zur Funktionsäquivalenz ist für den Fachanwalt Familienrecht von außergewöhnlich großer Bedeutung, nicht nur im Sinne einer guten Beratung, sondern auch der eigenen Haftung. Rz. 106 Die Gründe hierfür sind:mehr

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zerb 1/2017, Die Stiftung u... / 7

Auf einen Blick Mit Stiftung und Familienstiftung bezeichnet das ErbStG primär die selbständigen rechtsfähigen Stiftungen der §§ 80 ff BGB. Es bezeichnet damit sekundär auch die selbständigen Stiftungen ausländischen Rechts, die diesen Stiftungen gleichkommen; auch sie sind Stiftungen und keine rechtsfähigen Vermögensmassen ausländischen Rechts, für die eigene Regeln gelten....mehr

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zerb 1/2017, "Begünstigungs... / 6

Auf einen Blick Die Regelungen zum Begünstigungstransfer haben ihre Berechtigung insbesondere bei der tatbestandlich im ErbStG nicht erfassten Erbauseinandersetzung. Sie sind an verschiedenen Stellen im ErbStG untergebracht, könnten künftig aber auch für sämtliche sachlichen Befreiungen durch Wertabschläge auf unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände an einer Stelle zusa...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Abgrenzung

Rz. 9 Die Abgrenzung des Ehevertrages von anderen Verträgen ist wichtig, weil für bestimmte Eheverträge die Formvorschrift des § 1410 BGB gilt. Rz. 10 Insoweit kann man zunächst zwischen Eheverträgen i.S.d. § 1410 BGB und anderen Verträgen unterscheiden oder zwischen Eheverträgen im engeren oder im weiteren Sinn (zur Abgrenzung siehe § 1 Rdn 2 ff.). Rz. 11 Diese Unterscheidung...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / Literaturtipps

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / 1. Trennungsproblematik

Rz. 26 Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn – ohne dass bereits Alkoholabhängigkeit vorliegt – das Führen von Kfz und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV – Klammerzusatz; vgl. auch Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Nr. 3.11.1, S. 40).[39] Neben der Frage des Alkoholkon...mehr

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FF 1/2017, Keine Abänderung... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die Mutter der beiden minderjährigen Kinder J. und L., die als Zwillinge am 26.9.2009 geboren wurden. Der Antragsgegner ist der Vater der beiden Kinder, die bei der Kindesmutter in L. leben. Die ehemals verheirateten nunmehr geschiedenen Kindeseltern leben getrennt und haben in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren in Bezug auf das Aufenthaltsbes...mehr

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zerb 1/2017, Freier Wille und neuropsychiatrische Erkrankungen

Ein Leitfaden zur Begutachtung der Geschäfts- und Testierfähigkeit Tilman Wetterling Kohlhammer, Stuttgart 2016, 235 Seiten, ca. 49,00 EUR ISBN: 978-3-17-029378-6 Können Sie nachts nicht schlafen? Dann üben Sie Subtraktion: 100-7= 93, 93-7=86, 86-7= Na? Wissen Sie es? Und wieviele Schritte weiter kommen Sie? Sie können auch in langweiligen Sitzungen Uhren malen und sich überleg...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Allgemeines

Rz. 78 Die Rechtsprechung war ursprünglich zur Frage, welche Ehegattenrechte durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden können, äußerst großzügig. Rz. 79 Früher – vor der 1. Eherechtsreform – spielte die subjektive Frage der Absicht und Zweckverfolgung nur eine untergeordnete Rolle. Um den Ehegatten ein hochkontroverses Scheidungsverfahren mit dem "Waschen schmutzige...mehr

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FF 1/2017, jurisPraxiskommentar BGB Band 4 – Familienrecht

Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienre...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / G. "Idiotentest" oder wissenschaftlich fundierte Untersuchungsmethode?

Rz. 23 Da es sich bei der MPU um die Prognose eines Menschen (des Gutachters) über das zukünftige Verhalten eines anderen Menschen (des Probanden) handelt, erscheint es für den Außenstehenden auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, dass diese Methode nicht manipulierbar und hinreichend exakt wissenschaftlich begründet ist. Allerdings betonen Psychologen immer wieder, da...mehr

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Vorwort

Die letzten drei Jahre seit der Veröffentlichung der 5. Auflage im Jahr 2014 standen im Zeichen des Abgasskandals, der Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten ist und zu dem bereits zahlreiche erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen vorliegen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu steht aber noch aus. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme werden in dieser...mehr

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§ 1 Rechtsquellen des Fahre... / G. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung

Rz. 21 Die Begutachtungsleitlinien können gleichfalls als Richtlinien angesehen werden. Sie beruhen auf der Zusammenführung des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr", 5. Auflage, Stand: August 1996 [66] und des Psychologischen Gutachtens Kraftfahreignung.[67] Rz. 22 Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung[68] werden im Vorwort dementsprechend als 6. Auflage des Gu...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / A. Einführung, Rechtsquellen, Prüfungsschema, nützliche Internetlinks

Rz. 1 Mit der stetigen Zunahme binationaler Ehen und Beziehungen ist eine ständig wachsende Zahl grenzüberschreitender familienrechtlicher Fälle verbunden. Dies betrifft auch häufig kindschaftsrechtliche Streitigkeiten.[1] Von der – in Sorge- und Umgangssachen einschlägigen – Brüssel IIa-Verordnung [2] sind rund 16 % der Ehepaare in der EU betroffen. Allein in Deutschland leb...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Teilungsversteigerung – lange Zeit ein weniger bekannter Abschnitt des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) – ist in den letzten Jahren immer mehr zum Gegenstand gerichtlicher Versteigerungsverfahren geworden, weil zum einen immer häufiger Ehen geschieden werden und es zum anderen aufgrund des gestiegenen Wohlstandes immer häufiger Erbfä...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 7

Autor: Von Prof. Dr. Ralph Landsittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim[1] ZErb 12/2016, S. 383 - 395mehr

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FF 12/2016, Die neue sozial... / 10

Anmerkung Der Beitrag beruht auf einem aktualisierten Vortrag, den der Autor auf dem 7. Deutschen Seniorenrechtstag am 22.4.2016 in Berlin gehalten hat. Veröffentlicht wurde der Beitrag zunächst in ASR 5/2016, 178 ff.; der Zweitabdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der Herausgeber und Redaktion der Zeitschrift Anwalt/Anwältin im Sozialrecht. Autor: Prof...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2016 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015 Behr/Weber/Frohn, Ermessensfragen und Probleme bei der Einleitung und Führung von Nachlasspflegschaften, Berlin 1976 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Aufl. 2013 Benninghoven, in: Scherer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuc...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / II. Konsequenzen für den ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB

Diese Überlegungen wird man in gleicher Weise auf den vom BGH kreierten ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB übertragen können.[8] Keineswegs hat sich dieser Anspruch durch die Güterrechtsreform erledigt.[9] Der Anspruch wird selbst jetzt noch vor allen Dingen eingesetzt werden können (und müssen!), sofern der genaue Trennungszeitpunkt nicht ermittelbar ist. Falls de...mehr

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zerb 11/2016, Nochmals: Bew... / 7

Auf einen Blick Das Ertragswertverfahren gilt für die Bewertung von Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, wenn sich eine ortsübliche Miete ermitteln oder schätzen lässt. Nur wenn das nicht möglich ist, kommt es zu einer Bewertung im Sachwertverfahren; dann ist dieses Verfahren, wie unsere Kanzlerin sagen würde, alternativlos. Das liegt nicht an einem Reg...mehr

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zerb 11/2016, Die Anfechtun... / 7

Auf einen Blick Der Irrtum über den Bestand des Nachlasses berechtigt zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft, von deren Ausschlagung oder der Fristversäumung. Nicht ausreichend ist aber ein reiner Bewertungsirrtum des Erben. Auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen, die das jeweilige Verhalten herbeiführt, kann einen Anfechtungsgrund darstellen. Die gesetzliche Anfechtungsfri...mehr

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FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

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zerb 11/2016, Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung

Festschrift zum 80. Geburtstag von Professor Jens Peter Meincke C.H.BECK 2015, Buch, XXII, 468 S., in Leinen, 95,– EUR ISBN 978-3-406-68380-0 "Zivilrecht und Steuerrecht, Erwerb von Todes wegen und Schenkung" heißt die im Jahr 2015 im Beck-Verlag erschienene Festschrift, die Herrn Professor Jens Peter Meincke zum 80. Geburtstag gewidmet wurde. Verfasser der Beiträge sind Hochs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Michael Hendricks, Bonn Honorarprofessor an der Universität Passau Rechtsanwältin Dr. Friederike Engler, Bonn Literaturverzeichnis Blümich, EStG/KStG/GewStG, Kommentar, München 201...mehr

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zfs 11/2016, Chancen der erweiterten Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte

Es mag überraschen, dass ich dieses Editorial nicht – wie üblich – einem versicherungsrechtlichen Thema mit Auswirkungen auf das verkehrsrechtliche Mandat widme. Heute möchte ich einige Wort in eigener Sache, will sagen: in Anwaltssache schreiben. Anlass ist die künftige Verpflichtung für alle Anwälte, jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer 40 Stunden Fortbildung nachzuw...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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zerb 10/2016, Brexit und EW... / 7

Auf einen Blick Großbritannien ist Vertragspartei des EWR-Abkommens und bleibt das auch nach seinem Austritt aus der EU. Daher gelten die Grundfreiheiten des Abkommens, die mit denen des Gemeinschaftsrechts weitgehend identisch sind, für und gegen Großbritannien fort. Auch deutsche Rechtsvorschriften, die den EWR einbeziehen, beziehen nach wie vor Großbritannien ein. Das änd...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 5

Auf einen Blick Überschuldete Nachlässe sind, wie eingangs dargestellt, nicht selten, ebensowenig Nachlassinsolvenzverfahren. Vermutlich die meisten Insolvenzrechtler[38] und sogar Nachlassinsolvenzverwalter[39] haben die erbrechtlichen (Haftungs-) Normen eher selten im Fokus und vermutlich die meisten Erbrechtler kennen die insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht.[40] Diese...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet (hier: Erbrecht) auf dem Briefkopf

Zusammenfassung Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nenne...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht eingeführt

Seit dem 1. März ist es möglich, einen Fachanwaltstitel für das Migrationsrecht zu erwerben. Die Satzungsversammlung hatte die Einführung des neuen Fachanwalts im November des vergangenen Jahres beschlossen (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die 5. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzun...mehr

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ZAP 7/2017, Briefkopf: Gleichzeitige Benennung als "Fachanwalt" und "Spezialist" für ein Fachgebiet

(BGH, Urt. v. 5.12.2016 – AnwZ (Brfg) 31/14) • Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der s...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Fachanwalt für Migrationsrecht genehmigt

Bundesjustizminister Maas hat den Beschluss der Satzungsversammlung, der in der ersten Sitzung der neugewählten Legislaturperiode der Satzungsversammlung im November 2015 verabschiedet wurde, nicht beanstandet. Der Beschluss betrifft die Einführung des neuen Fachanwalts für Migrationsrecht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220). Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbe...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / Zusammenfassung

Wer den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führt und sich zusätzlich als "Spezialist für Erbrecht" bezeichnet, verwendet die genannten Begriffe nicht synonym, sondern bringt zum Ausdruck, dass seine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen diejenigen eines "Nur-Fachanwalts" nicht nur unerheblich überschreiten. Der Rechtsanwalt, der sich zusätzlich "Spezialist" nennen will, muss di...mehr