Rz. 23

Da es sich bei der MPU um die Prognose eines Menschen (des Gutachters) über das zukünftige Verhalten eines anderen Menschen (des Probanden) handelt, erscheint es für den Außenstehenden auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar, dass diese Methode nicht manipulierbar und hinreichend exakt wissenschaftlich begründet ist. Allerdings betonen Psychologen immer wieder, dass es keinen Bereich der Psychologie gebe, der so durchstrukturiert sei und zu gleichmäßigen Ergebnissen führe wie die Fahreignungsbegutachtung.

 

Rz. 24

Wenn man sich die dargestellte starke Reglementierung dieser Untersuchungsmethode, die strengen personellen wie sachlichen Vorgaben für die amtliche Anerkennung einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und die Akkreditierung der Träger der Begutachtungsstellen sowie die laufenden stichprobenartigen Kontrollen der Bundesanstalt für Straßenwesen vor Augen hält, kann man ernstlich nicht mehr von einem "Idiotentest" sprechen. Durch die organisatorische Trennung von Begutachtung und der Begleitung einer Verhaltensänderung durch die Neufassung der früheren Anlage 15 mit Wirkung zum 1.7.2009 wurde zusätzlich ein Ansatzpunkt für Misstrauen beseitigt. Eine solche organisatorische Trennung von Vorbereitung und Begutachtung ist jetzt in Anlage 4a Nr. 5 zur FeV (Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten) wie auch in Anlage 14 Abs. 1 Nr. 6 zur FeV (Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung) ausdrücklich festgelegt.

Für mehr Transparenz könnte eine generelle Aufzeichnung des Untersuchungsgesprächs wenigstens in Form eines Gesprächsmitschnitts sorgen, was als kostenpflichtige "Zusatzleistung" derzeit erfolgen kann. Ob angesichts der heutigen Technik, die eine Bemerkbarkeit von Kameras nahezu ausschließt, einer weiteren Verbreitung der – bislang freiwilligen und zusätzlich zu vergütenden – Videoaufzeichnung mit dem Argument entgegengetreten werden kann, dass eine "Verhörsituation" vermieden werden soll, ist fraglich.

 

Rz. 25

Generell kann jedem Skeptiker nur geraten werden, sich an eine Begutachtungsstelle für eine Hospitation eines Untersuchungsgesprächs zu wenden. Er wird überrascht über die Transparenz und Aufgeschlossenheit sein und sein negatives Urteil widerlegt sehen. Auch im Rahmen der Fortbildung für Fachanwälte werden entsprechende Seminare angeboten.

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