Bundesjustizminister Maas hat den Beschluss der Satzungsversammlung, der in der ersten Sitzung der neugewählten Legislaturperiode der Satzungsversammlung im November 2015 verabschiedet wurde, nicht beanstandet. Der Beschluss betrifft die Einführung des neuen Fachanwalts für Migrationsrecht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1220).

Damit wird es künftig 23 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die 5. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzung im März diesen Jahres den Fachanwalt für Vergaberecht beschlossen, der Anfang November eingeführt wurde. Mit den neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.

Die jüngsten Änderungen im Fachanwaltsrecht werden in den kommenden BRAK-Mitteilungen Mitte Dezember veröffentlicht und können damit zum 1.3.2016 in Kraft treten.

[Quelle: BRAK]

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