Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 3. Verschärfte Haftung des Fachanwalts für Familienrecht

Rz. 54 Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zum Fachanwalt für Familienrecht hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Rz. 55 Nach der Rechtsprechung unterliegen Fachanwälte damit auch einer besonders strengen Sorgfaltspflicht. Dabei hat das OLG Zweibrücken[16] die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Anfechtung einer vorsätzlichen Benachteiligung

Rz. 142 In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ii) § 41 FamGKG (Einstweilige Anordnungen)

Rz. 48 § 41 FamGKG Einstweilige Anordnung Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 49 Der Verfahrenswert in einstweiligen Anordnungsverfahren ist in § 41 FamGKG geregelt. Das FamGKG si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / i) Muster eines Antrags auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund

Rz. 1488 Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Auseinandersetzungsantrag Gütergemeinschaft [1653] Bestellen wir uns für die Antragstellerin, für die wir folgenden Auseinandersetzungsantrag stellen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Auseinande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Beklagten geltend. Die in H. ansässige Beklagte zu 1) beauftragte erstinstanzlich den ebenfalls in H. ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. K. Nachdem das LG der Klage überwiegend stattgegeben hatte, beauftragte die Beklagte zu 1) für das Berufungsverfahren d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 4

Auf einen Blick Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nunmehr davon auszugehen, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sittenwidrigkeit von Bedingungen in letztwilligen Verfügungen und die dazu ergangenen Prüfungsgrundsätze auch auf Wiederverheiratungsklauseln Anwendung finden. Klauseln, die zu einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2015, Bewertung des N... / 2 Anmerkung

Heureka! Ein zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch gar nicht veröffentlichter Aufsatz von Gutdeutsch [1] gibt dem BGH den wohl willkommenen Anlass, sich von seiner unbeliebten Rechtsprechung zum gleitenden Vermögenserwerb zumindest in großen Teilen zu verabschieden. Allerdings bleibt die Begründung – vorsichtig ausgedrückt – ebenso schlicht wie unzutreffend. Sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / 1

Für den gewöhnlichen Verkehrsrechtssachverhalt führt das Adhäsionsverfahren eher ein Schattendasein.[1] Dies beruht auf verschiedenen Gründen. So soll sich etwa das Adhäsionsverfahren wegen der Komplexität der Anspruchslage für Straßenverkehrsunfälle eher weniger eignen.[2] Ein gewichtiges und nicht von der Hand zu weisendes Argument ist aber sicherlich auch, dass das Gesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung

Die Kl. ist wohl nicht – wie in den Gründen festgehalten – als Zeugin vernommen, was unzulässig gewesen wäre (zur Verwertbarkeit der Aussage vgl. aber BGH LM Nr. 3 zu § 373 ZPO), sondern nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO angehört worden. Ob ein gesetzlich krankenversicherter Geschädigter die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung ersetzt verlangen kann oder auf die Inanspruch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2015, Keine Gefährdun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung fasst die Grundsätze zusammen, die der BGH für etwaige Ansprüche geschädigter Dritter bei dem Einsatz des Kfz als Arbeitsmaschine, sei es kombiniert mit dem Einsatz des Kfz als Fortbewegungsmittel oder ausschließlich als nicht bewegte Arbeitsmaschine entwickelt hat. 1. Die Vielzahl der Fälle, in denen ein Kfz auch oder ausschließlich als Arbeitsmaschine verwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4

Auf einen Blick Jüngere Menschen sind an einer Vorsorgeregelung interessiert, wünschen aber andere Beratungsschwerpunkte als ältere Menschen. Bei der Patientenverfügung ist für den Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit besonders auf eine laufende Anpassung zu achten, hinsichtlich des sogenannten "Wachkomas" ein grobes medizinisches Verständnis zu vermitteln, sie mit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 4

Auf einen Blick Die 3. Auflage des Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG wird wohl noch etwas auf sich warten lassen müssen, bis ein Gesetz verabschiedet ist, das hoffentlich die wesentlichsten Mängel des Entwurfs nicht aufweist. Für Erwerbe oberhalb der, insbesondere wegen des zu hohen Kapitalisierungsfaktors zu geringen, Schwelle von 20 Mio. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Die Bewertung ... / 7

Auf einen Blick Als Fazit ist festzuhalten, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht (und schon gar nicht im Regelfall) geeignet sind, den gemeinen Wert von Gesellschaftsanteilen zutreffend zu erfassen. Selbst im Rahmen einer direkten Anteilsbewertung können die individuellen Eigenschaften, z. B. gesellschaftsvertragliche Besonderheiten (hinsichtlich der Stimmrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Die Absicherun... / 8

Auf einen Blick Die Risiken, die sich aus einer bindenden letztwilligen Verfügung für die Unternehmensnachfolge ergeben können, stehen grundsätzlich in keinem Verhältnis zu dem Vorteil, der sich aus einer bindenden erbrechtlichen Verfügung ergibt. Die Frage, ob daher überhaupt eine solche Bindung eingegangen wird, sollte daher wohlüberlegt sein, insbesondere, ob eine solche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 1

Dr. Hanspeter Daragan hat sich mit Steuern aus den Blickwinkeln der beiden klassischen Lager beschäftig, so als Angehöriger der Finanzverwaltung zuletzt als Referent einer Oberfinanzdirektion und seit 1985 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Bremen. Dabei ist er immer wieder literarisch eindrucksvoll in Erscheinung getreten.[2] Daher liegt es nahe, einen Beitr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis

Gabriele Müller und Thomas Renner 4. Auflage 2015, Carl Heymanns Verlag, 387 Seiten, 69 EUR ISBN: 978-3-452-28066-4 Von Tupperware gibt es jetzt einen neuen Shaker. In den 1970er Jahren war Tupperware neu, konkurrenzlos und damit die beste und einzige Wahl. Heutzutage gibt es zahllose Anbieter von Plastikdosen in unterschiedlichster Qualität. Ähnlich ist es mit Büchern zum Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Schrifttum: Billig, Aktuelles zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, UVR 2013, 92-94; Brüggemann, Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach dem Verkehrswert und Steuerwert noch?, ErbBstg 2009, 155-164; Brüggemann, Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts für Grundstücke gemäß § 198 BewG, ErbBstg 2012, 223-226; Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F.

Leitsatz 1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl II 1998, 573, BFH/NV 1998, 929). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 6

Auf einen Blick Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Vorratsvollmac... / 6

Auf einen Blick Ein beschränkt geschäftsfähiges Kind kann einem Elternteil eine Vollmacht erteilen, die auf die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Sinne von § 107 BGB beschränkt ist. Das ermöglicht es, eilige Schenkungen auch dann auszuführen, wenn der Minderjährige nicht mitwirken kann. Im Schrifttum wird die Wirksamkeit einer solchen gegenständlich beschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2015, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Es werden lediglich die Gebühren nach dem vor dem 1.8.2013 geltenden Recht für erstattungsfähig erachtet. Bereits vor dem 1.8.2013 war der Angeklagte anwaltlich vertreten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 teilt der bisherige Verteidiger mit, dass "der Angeklagte in meinem Einvernehmen den Verteidiger gewechselt hat". Der neue Verteidiger hatte sich bereits mit seinem Schreiben vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2015, Anwaltformulare Bankvermögen im Erbfall

Daniel Fischer/Andreas Kühne/Anke Warlich (Hrsg.) 1. Auflage 2015, zerb verlag, 594 Seiten, 79,– EUR ISBN 978-3-95661-010-3 "Bankvermögen im Erbfall" heißt das neue, von den Bonner Rechtsanwälten Dr. Daniel Fischer, Andreas Otto Kühne und Dr. Anke Wahrlich herausgegebene Formularbuch. Der Titel ist Programm: Es geht um die zahlreichen Aspekte des Bankvermögens bei der Vermögens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2015, Testamente und... / 1. Einheitslösung ("Berliner Testament")

Bei der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum alleinigen Vollerben und zu Schlusserben die gemeinschaftlichen Kinder zu jeweils gleichen Teilen ein.[3] Eine Ersatzerbenregelung, eine Anordnung für den Katastrophenfall, eine Pflichtteilsklausel, ein Anfechtungsverzicht, eine Regelung zur Wechselbezüglichkeit bzw. Bindungswirkung sowie ggf. Schweigepflichten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / D. Software

Das Programm WinFam[95] ist um ein Modul "Nebengüterrecht" erweitert worden (zu finden unter "Zugewinn und Vermögen"), welches eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglicht (die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen folgen). Der Anwender wird mit Hilfetexten, die wie gewohnt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2015, Wechselmodell un... / 2. Ehegattenunterhalt

Im Zusammenhang mit der Frage, wie sich ein Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, gibt es keine grundsätzlichen Differenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass beide Ehegatten gleich zu behandeln sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2015, Nachlasswesen

Peter Frohn 3. Aufl. 2014, Gieseking Verlag, Seitenzahl, EUR 34,– ISBN: 978-3-7694-1107-2 Vorliegendes Werk richtet sich vornehmlich an den Rechtspflegernachwuchs zur Examensvorbereitung und als Hilfsmittel für die tägliche Fallbearbeitung. Dabei gelingt dem Autor der Spagat, sowohl das Nachlassverfahrensrecht, das stetigen Veränderungen ausgesetzt ist, als auch das materielle...mehr