Gabriele Müller und Thomas Renner

4. Auflage 2015, Carl Heymanns Verlag, 387 Seiten, 69 EUR

ISBN: 978-3-452-28066-4

Von Tupperware gibt es jetzt einen neuen Shaker. In den 1970er Jahren war Tupperware neu, konkurrenzlos und damit die beste und einzige Wahl. Heutzutage gibt es zahllose Anbieter von Plastikdosen in unterschiedlichster Qualität. Ähnlich ist es mit Büchern zum Vorsorgerecht. Bei der ersten Auflage ihres Werkes im Jahr 2005 waren Müller und Renner noch weitgehend die Einzigen, die sich diesem Thema mit einer umfassenden Abhandlung näherten. Heute gibt es einiges mehr auf dem Markt, wie die Werke von Rudolf/Bittler/Roth (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, zerb verlag, 4. Auflage 2015), Lipp (Handbuch der Vorsorgeverfügungen, Vahlen 2009) und Zimmermann (Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2010) sowie Teilgebiete abdeckende Bücher wie das von Trimborn von Landenberg (Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall, zerb verlag 2012) und lesenswerte Dissertationen etwa von Papenmeier (Transmortale und postmortale Vollmachten als Gestaltungsmittel, zerb verlag 2013) und Lemmerz (Die Patientenverfügung, Mohr Siebeck Verlag 2014).

Wie Tupperware müssen auch Müller und Renner die Qualität hoch halten, dürfen neue Trends nicht verpassen und sollten ihr Produkt auch selbst immer wieder hinterfragen. Zum letzten Punkt zuerst: Die Autoren sind auf Kritik (zumindest auch des Rezensenten, ZErb 2011, 200) eingegangen und haben den Aufbau überarbeitet. Das Kapitel "Vorsorgeverfügungen" ist nun besser untergliedert und damit erheblich übersichtlicher geworden.

Die Qualität ist immer noch exzellent. Die Neubearbeitung vier Jahre nach der Vorauflage geschah sehr sorgfältig. Vieles an neuer Literatur und Rechtsprechung wurde nicht nur in die Fußnoten eingepflegt. Die Autoren setzten sich auch mit den aktuellen Standpunkten auseinander, was in Neuauflagen (leider) keinesfalls selbstverständlich ist. Dass insbesondere Renner dabei seine eigene Meinung sehr deutlich darstellt, sollte inzwischen bekannt sein, auch wenn ihm nicht immer gefolgt werden muss. Manchmal geraten die Ausführungen allerdings sehr ausführlich. Für das schnelle Nachschlagen können lange Abwägungen und Erörterungen sowie historische Abhandlungen hinderlich sein.

Nach wie vor ist es ein aus der Notarperspektive geschriebenes Buch – von einer Mitarbeiterin des DNotI und einem Notar – und richtet sich an Notare. Es geht wenig um Konflikte bei der Anwendung von Vorsorgeregelungen und viel um die Gestaltung. Das ist verständlich: Notare erfahren weniger von den Auseinandersetzungen als mit dieser Materie befasste Rechtsanwälte. Dass dementsprechend das Grundverhältnis wie auch die professionelle Übernahme von Bevollmächtigungen gering geachtet werden, ist daher nachvollziehbar, aber trotzdem falsch. Das "in der Praxis" im Buchtitel ist insofern etwas unpräzise; besser wäre vielleicht "in der notariellen Gestaltungspraxis".

So wie Tupperware die Fertigung von Fitnessgetränken haben auch Müller/Renner neue Trends aufgenommen. Zwar gab es die Kapitel "Internationalrechtliche Aspekte" und "Die unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht" schon in der Vorauflage. Sie wurden aber deutlich überarbeitet, aktualisiert und ausgebaut. Dass für die Praxis immer noch einiges unklar und unfertig bleibt, liegt in der Natur der neuen Themen begründet. Auch im Bereich der "normalen" Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung wurden aktuelle Entwicklungen, Fragen und Probleme erkannt und bearbeitet, wie die Kostenregelungen nach dem GNotKG, das Aufeinandertreffen von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie die ärztliche Zwangsmaßnahme. Wenig zu finden ist zu dem in der anwaltlichen Arbeit zunehmenden "Streit um die Vollmacht", aber das liegt auch wieder außerhalb des Tätigkeitsbereiches der Zielgruppe.

Wenn etwas an einer Seite wächst, kann überlegt werden, es an einer anderen Seite zu beschneiden. Das könnte hier das Betreuungsrecht betreffen. Die Darstellung dazu ist zwar von hoher Qualität. Umfassend ist sie nicht. Dafür dienen andere Bücher und Kommentare, wie die von Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann (Gieseking, 5. Auflage 2011), Dodegge/Roth (Bundesanzeiger Verlag, 4. Auflage 2014), Jürgens (C.H. Beck, 4. Auflage 2014) oder Jurgeleit (Nomos, 3. Auflage 2013). Sieht man sich den Abschnitt allerdings genauer an, ist zu erkennen, dass nur die ersten zwanzig Seiten das Betreuungsrecht allgemein betreffen. Danach geht es um Probleme, die Notare in ihrer Praxis durch die Beteiligung von Betreuten haben können, vom Einwilligungsvorbehalt bis zur Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft. Unter diesem Blickwinkel kann das Kapitel (weitgehend) seine Berechtigung haben – wohl ebenfalls besser unter einer anderen Überschrift.

Nein, das Buch ist nicht mehr das einzig richtige zu dem Thema. Aber nichtsdestotrotz: Das Werk von Müller und Renner ist in seiner Tiefe, Detailliertheit und Aktua...

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