Es mag überraschen, dass ich dieses Editorial nicht – wie üblich – einem versicherungsrechtlichen Thema mit Auswirkungen auf das verkehrsrechtliche Mandat widme.

Heute möchte ich einige Wort in eigener Sache, will sagen: in Anwaltssache schreiben.

Anlass ist die künftige Verpflichtung für alle Anwälte, jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer 40 Stunden Fortbildung nachzuweisen. Eine vollständige Arbeitswoche (Rechtsanwält(e)innen arbeiten mindestens so viele Stunden pro Woche) soll also zukünftig der Fortbildungspflicht gewidmet sein. Man kann darüber streiten, ob sich unsere Berufsverbände stärker hätten dafür einsetzen sollen bzw. müssen, die Fortbildungsverpflichtung, die ich selbst für sinnvoll halte, auf ein geringeres Maß als eine vollständige Arbeitswoche festzulegen. Sei's drum, es ist, wie es ist!

Diese Fortbildungsobligation bietet uns auch die Chance, unsere Fachkenntnisse zu vertiefen, um den Rechtanwaltskammern Nachweise zu erbringen. Wir können die vielleicht lästige Pflicht also mit dem Angenehmen verbinden, frei nach dem Motto eines bekannten Kollegen: "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen".

Ich wünsche mir sehr, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit nutzen werden, gemeinsam im Kollegenkreis zu lernen, sich auszutauschen und vielleicht auch die eine oder andere "Verbesserung" des geltenden Rechts anzustoßen. Der Mensch neigt dazu, von sich auf andere zu schließen, das tue ich auch. Meine Ehrenämter sind nicht meine Hauptbeschäftigung, ich arbeite als selbstständige Rechtsanwältin und der Zeitaufwand, den ich für das Ehrenamt aufbringe, ist häufig sehr groß. Trotzdem: Ich habe dadurch die Möglichkeit, mich auszutauschen, von anderen zu lernen und gemeinsam etwas zu bewegen, das sich – in mehr oder weniger bedeutendem Umfang – auch in meinem Berufsalltag niederschlägt. Wenn möglichst viele Kollegen an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, wie sie z.B. durch die Arbeitsgemeinschaften des DAV angeboten werden, haben wir die Chance, dass sich auch für die Ehrenämter in der Anwaltschaft mehr Kollegen finden, die Aufgaben übernehmen möchten.

Gerade durch die aktive Teilnahme an Fachtagungen, erhält man die Möglichkeit zur Kommunikation mit berufserfahreneren, aber auch mit jüngeren Kollegen. Durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen haben wir die Möglichkeit, über unseren "Tellerrand" des Kanzleialltages hinaus zu schauen und erhalten in den Diskussionen "another point of view", ohne dass die vehemente Beharrlichkeit am Festhalten der eigenen Rechtsansicht dem Mandat zum Nachteil gereichen kann. Da sich die Fortbildungsverpflichtung künftig auf alle Rechtsanwälte erstreckt und nicht nur auf die Fachanwälte, haben wir die Chance, (endlich wieder) über unser spezialisiertes Fachwissen hinaus Fortbildungen auch in Rechtsgebieten zu absolvieren, die vielleicht am Rande unserer eigenen Schwerpunkte liegen, und so unser "Allgemeinwissen" des Rechts wieder aufzufrischen. Aus meiner Sicht ist die Spezialisierung, die durch die Einführung der Fachanwaltschaften in unserem Beruf eingetreten ist, nicht nur von Vorteil. Von einem "guten" Rechtanwalt muss der Mandant erwarten können, dass er zumindest ein Gespür für die Rechtsprobleme hat, die nicht der eigenen Spezialisierung bzw. Fachanwaltsbezeichnung zugeordnet werden können.

Ich betrachte die erhöhte Fortbildungsverpflichtung als Chance für mich, nicht nur "just for fun" mal wieder in andere Rechtsgebiete hineinzuhören und Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen, die ich bisher nicht getroffen habe, weil sie eben nicht im Schwerpunkt die Rechtsgebiete bearbeiten, für die ich eine Fachanwaltsbezeichnung führen darf.

Natürlich hoffe ich auf größeren Zuspruch zu den Fachtagungen, die die Arbeitsgemeinschaften anbieten, in denen ich Ehrenämter übernommen habe.

Ich freue mich also auf lebhafte Diskussionen.

Autor: Monika Maria Risch

RAin Monika Maria Risch, FAin für Versicherungs- und für Familienrecht, Berlin

zfs 11/2016, S. 601

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