Auf einen Blick
Überschuldete Nachlässe sind, wie eingangs dargestellt, nicht selten, ebensowenig Nachlassinsolvenzverfahren. Vermutlich die meisten Insolvenzrechtler[38] und sogar Nachlassinsolvenzverwalter[39] haben die erbrechtlichen (Haftungs-) Normen eher selten im Fokus und vermutlich die meisten Erbrechtler kennen die insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht.[40] Dieser Beitrag hat jedoch erkennen lassen, dass dieser "Blick über den jeweiligen (Spezialisten-)Tellerrand" erforderlich ist.
Autor: Von Dipl-Wirtschaftsjurist (FH)/MBA Sanierungsmanagement Christian Isekeit , Berlin, und Rechtsanwalt/Fachanwalt Insolvenzrecht Christian Weiß , Köln
ZErb 9/2016, S. 249 - 253
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen