Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Entgeltersatzleistung: Welc... / Sozialversicherung

1 Beitragsfreiheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Grundsätzlich sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu zahlen.[1] Davon gibt es jedoch den Ausnahmetatbestand der Beitragsfreiheit. Dieser tritt bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngel...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.1 Laufende arbeitgeberseitige Leistungen

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen, auf die die Bestimmung des § 23c SGB IV anzuwenden ist, zählen insbesondere: Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, Zuschüsse zum Pflegeunterstützungsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter, Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahr...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 5 Zuschüsse zu Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit quarantänepflichtigen Infektionen

Arbeitnehmer, denen im Zusammenhang mit einer quarantänepflichtigen Infektion – ohne arbeitsunfähig erkrankt zu sein, ein behördliches Beschäftigungsverbot oder eine Quarantäne auferlegt wird, erhalten bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Die Entschädigung wird in den ersten 6 Wochen der behördlichen Maßnahme i. H. d. durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt, anschlie...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 3 Beitragspflicht bei Übersteigen des Nettoarbeitsentgelts

Soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen, gelten Zahlungen oder Sachbezüge des Arbeitgebers zum Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Mutterschaftsgeld sowie zum Krankentagegeld oder für eine Elternzeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die darüb...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] S. "Infektionsschutz" und "Kurzarbeitergeld".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.[1] Es wird von der Krankenkasse gewährt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kurzarbeitergeld

(Saison-)Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.[1] Dadurch kann es zu Nachzahlungen bei der zwingend abzugebenden Einkommensteuererklärung kommen. Zuschüsse des Arbeitgebers zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die zeitweilige Steuerbefreiung ist ausgelaufen.[2] S. auch "Lohnersatzleistungen".mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203a A... / 2.1 Der Außenprüfung unterliegende Stellen

Rz. 5 Die Außenprüfung nach § 203a AO ist nur bei einer mitteilungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO zulässig. Darunter ist nach der in dieser Vorschrift getroffenen Legaldefinition ein – nicht zu den Beteiligten i. S. d. § 78 AO gehörender – Dritter zu verstehen, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, steuerliche Daten eines Stpfl. elektronisch a...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 0 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift rechnet zu den zentralen Regelungen des Rechts der Sozialversicherung. Sie ist vielfach geändert worden. Im Einzelnen: Rz. 2 Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 die Abs. 1a und 1b eingefügt. Die Neuregelungen zielten darauf ab, den unterschiedlichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 5 Gesetzliche Billigkeitsregelung – "Rentnerfälle"

§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO sieht eine Billigkeitsregelung für solche Fälle vor, in denen Steuerpflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfrist versandten Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen durften, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. In diesen Fällen soll der Verspätungszuschlag erst vom Ablauf der in...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.3 Ausnahmen für Berufsrückkehrende

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat mit Abs. 2 Satz 1 für Berufsrückkehrende einen erleichterten Zugang zum Übergangsgeld vorgesehen. Der Begriff "Berufsrückkehrende" ist in § 20 erläutert und erfasst Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Be...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Sonderregelung für das Übergangsgeld sind Menschen mit Behinderungen (vgl. Komm. zu § 19). Eine Vorbeschäftigungszeit ist für Menschen mit Behinderungen entbehrlich, wenn eine der in Satz 1 Nr. 1 oder 2 abschließend aufgezählten Berufsausbildungsabschlüsse (oder Anerkennungen) innerhalb der (verlängerten; vgl. Satz 2) Jahresfrist erreicht wurden. Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 nennt die konkreten besonderen Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 2). Deren Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Vorschriften des Dritten Unterabschnitts im Zweiten Titel (§§ 119 bis 126) sowie im Dritten Titel (§§ 127, 128) geregelt. Diese Systematik hat der Gesetzgeber bereits bei den allgemeinen Leistungen angewandt (vgl. § 115). Folgende besondere Leistungen si...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 157 SGB III sich auf Zahlungen oder Zahlungsansprüche bezieht, die die Zeit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses betreffen, hat § 158 SGB III solche Zahlungen zum Gegenstand, die für die Zeit nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden. Allerdings betrifft die Vorschrift nur die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältni...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 122 ist die Grundsatznorm für das Ausbildungsgeld und regelt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der besonderen Leistungen (§§ 117 ff.). Das Ausbildungsgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Auszubildende (vgl. Komm. zu § 14) mit Behinderung (vgl. Komm. zu § 19) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt. Das Ausbildungsgeld erhalten ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Falls für die Berechnung der Entgeltersatzleistung das Arbeitslosengeld die Grundlage ist

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld i. S. d. §§ 136 ff. SGB III (vgl. z. B. § 47b SGB V), kommt eine Anpassung des Krankengeldes, des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung, des Krankengeldes der Soldatenentschädigung, des Verletztengeldes und des wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation gezahlten Ü...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 70 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Tag davor trat die am 1.7.2001 in Kraft getretene, überwiegend gleichlautende Vorgängervorschrift des § 50 a. F. außer Kraft. Aufgrund der Einführung d...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese in § 70 geregelte Anpassung kommt nur für die unter Rz. ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.5 Schutzklausel (Abs. 3)

Rz. 14 Bei Anpassungen für die Zeit vom 1.7.2010 bis 30.6.2011 ergab sich aufgrund der negativen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ein Anpassungssatz von nicht mehr als 1,0000 (wegen der Weltfinanzkrise 2008/2009). Gleiches galt für die Zeit vom 1.7.2021 bis 30.6.2022 (Corona-Krise 2019/2020). Um eine Minderung der Entgeltersatzleistungen für den Fall einer negativen ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren, wenn die Leistung über das Regelentgelt berechnet wurde. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraum...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.4 Anpassungsfaktor (Abs. 1 letzter HS, Abs. 2 und 4)

Rz. 13 Die unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen sind gemäß § 70 Abs. 2 nach Ablauf von 12 Monaten (365/366 Tage) nach Beendigung des Bemessungszeitraumes anzupassen. Ausgangswert für die Anpassung ist beim Krankengeld und beim Verletztengeld das Brutto-Krankengeld bzw. Brutto-Verletztengeld – also die Leistung vor Abzug von Beiträgen, die vom Krankengeldbezieher ...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.9 Auswirkungen der Anpassung auf die Beiträge

Rz. 18 Aus Anlass der Zahlung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen sind ggf. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung zu entrichten (vgl. Komm, zu § 64 Abs. 1 Nr. 2). Das für die Bemessung der Beiträge anzusetzende Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maßgebend ist dabe...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.8 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 17 Um die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Krankengeldes, Übergangsgeldes etc. zu verdeutlichen, ist nachstehend eine Reihenfolge der einzelnen Berechnungsaktivitäten aufgelistet. Die Reihenfolge beschreibt hier exemplarisch den Fall, in dem das Regelentgelt angepasst und daraus wieder der Zahlbetrag der Entgeltleistung errechnet wird:mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl das Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff. SEG), Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) und/oder Übergangsgeld (§§ 119 ff. SGB III, §§ 20 ff. SGB VI, §§ 49, 50 SGB VII, § 64 SGB XIV, § 30 SEG) kann der Rehabilitand wegen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit bzw. wegen eine...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.5 Bei der Anwendung des § 69 SGB IX

Rz. 12 Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld und wechselt eine dieser Leistungen (z. B. statt Krankengeld jetzt Übergangsgeld), wird gemäß § 69 der bisher zugrunde gelegte Bemessungszeitraum übernommen. § 69 verhindert, dass bei einer zeitlichen Aufeinanderfolge d...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.2 Bei selbstständig Tätigen

Rz. 6 Bei selbstständig Tätigen werden die Entgeltersatzleistungen aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Die einzelnen Rehabilitationsträger haben hier bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums folgende trägerspezifische Besonderheiten zu beachten: Übergangsgeld der Rentenversicherung Bei selbstständig Tätigen wird für die Berechnung d...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.7 Definition: Berechnungsgrundlage

Rz. 16 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" als Ausgangsbetrag für die Berechnung der anzupassenden Leistung konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter der Berec...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3 Zeitpunkt der Anpassung

2.3.1 Bei Arbeitnehmern Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren, wenn die Leistung über das Regelentgelt berechnet wurde. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese in § 70 geregelte Anpassung kommt nur...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.6 Begrenzung auf das zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Höchstregelentgelt

Rz. 15 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Komm. zu § 66) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird z. B. beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenent...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 3 Materialien

Rz. 19 Abschnitt 11 des Gemeinsamen Rundschreibens v. 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 und § 44b SGBV, Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV i. d. F. v. 11.12.2024. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Tag davor trat die am 1.7.2001 in Kraft getretene, überwiegend gleichlautende Vorgängervorschrift des § 50 a. F. außer Kraft. Aufgrund der Einführung des SGB XIV wurde du...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 3.3.3 Bei der Anwendung des § 68 SGB IX

Rz. 11 Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben regelt § 68 die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld in den Fällen, in denen eine Orientierung an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt. In diesen Fällen werden der Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeits...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eigenständige, von den Regelungen im BGB und dem einschränkenden § 51 SGB I abweichende Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die nochmals weitergehend eröffnet werden. Rz. 2a Abs. 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, Erstattungsansprüche gegen den Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung in voller Höhe aufzur...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verschärft das Antragserfordernis aus § 323 um die Notwendigkeit einer vorzeitigen Antragstellung. An die Antragstellung ist keine besondere Form zu verlangen. Der Gesetzgeber will grundsätzlich erreichen, dass der Leistungsberechtigte zunächst die Leistung beantragt und erst dann mit der Aktivität beginnt, die den Leistungsanspruch begründet, z. B. an ei...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 3 Rückzahlung von Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Werden die Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) zurückgezahlt, sind sie von den im Rückzahlungsjahr bezogenen Leistungsbeträgen abzusetzen, unabhängig davon, ob die zurückgezahlten Beträge im Jahr ihres Bezugs dem Progressionsvorbehalt unterlegen haben. Dies gilt auch bei abgekürztem Zahlungsweg.[1] Ergibt sich durch die Absetzung ein negativer Betrag...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr