In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts

 
Bruttoarbeitsentgelt 3.000,00 EUR  
Sachbezug (geldwerter Vorteil des Dienstwagens) 350,00 EUR  
Bruttoarbeitsentgelt insgesamt 3.350,00 EUR  
Ergebnis:    
Fiktives Arbeitsentgelt (ermittelt aus 3.350 EUR) 1.877,76 EUR  
In die Verdienstbescheinigung ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge als Nettoarbeitsentgelt zu bescheinigen. Es müssten also 1.877,76 EUR nachgewiesen werden.

Sofern der Dienstwagen während des Krankengeldbezugs weiter genutzt werden kann, ist dieses als während der Entgeltersatzleistung fortgezahltes Arbeitsentgelt im Datensatz zu vermerken. Die weitere Nutzung führt dann ggf. zu einem anteiligen Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1]

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