Zum Befüllen einzelner Datenfelder ist die Angabe von Schlüsselzahlen notwendig, die der Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL entnommen werden können.
3.1.1 Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten
Die Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL sieht folgende Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten vor:
01 | Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld |
02 | Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld |
03 | Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld |
04 | Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus |
11 | Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur medizinischen Rehabilitation |
12 | Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben |
21 | Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld |
22 | Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld |
23 | Entgeltbescheinigung UV bei Kinderverletztengeld |
31 | Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld |
41 | Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen |
42 | Anforderung Ende Entgeltersatzleistung |
51 | Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen[1] |
61 | Rückmeldung Vorerkrankungmitteilungen |
62 | Rückmeldung Ende Entgeltersatzleistung |
66 | Rückmeldung falscher Abgabegrund |
71 | Höhe der Entgeltersatzleistung |
99 | Wechsel der meldenden Stelle bzw. Systemwechsel |
3.1.2 Schlüsselzahlen für Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
01 | Kündigung des Arbeitgebers |
02 | Kündigung des Arbeitnehmers |
03 | befristetes Arbeitsverhältnis |
04 | Aufhebungsvertrag |
05 | Sonstiges |
06 | zulässige Auflösung |
3.1.3 Schlüsselzahlen für Fehlzeiten vor Beginn der Schutzfrist
00 | Keine Fehlzeit |
01 | Unbezahlter Urlaub |
02 | Bezug einer Entgeltersatzleistung |
03 | Unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei |
04 | Elternzeit |
99 | Sonstiges |
3.1.4 Schlüsselzahlen für Gründe der Beendigung der Entgeltersatzleistung
01 | kein Leistungsbezug |
02 | laufender Leistungsbezug |
03 | Ende des Leistungsbezugs |
04 | Ende wegen Bezug einer Erwerbsminderungsrente |
05 | Ende wegen Ablauf der Leistungsdauer (Aussteuerung) |
06 | Ende Mutterschaftsgeld bei Vorliegen eines Verlängerungstatbestands |
99 | Sonstiges Ende (z. B. wegen fehlender Mitwirkung, Wechsel der Krankenkasse) |
3.1.5 Stornierungen
Meldungen des Arbeitgebers, die nicht zu erstatten waren, bei einem unzuständigen Sozialversicherungsträger erstattet wurden oder unzutreffende Angaben enthalten, sind zu stornieren. Fehlerhafte Datensätze und -bausteine sind mit den korrigierten Daten erneut zu übermitteln. Falls eine Korrektur der Datensätze und -bausteine nicht möglich ist, sind die Mitteilungen mittels maschineller Ausfüllhilfen zu erstellen. Hierbei ist zu beachten, dass Mitteilungen nur im Rahmen der Verjährungsfristen gemäß § 45 SGB I zu stornieren sind.
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