Erfolgt die Wiederaufnahme der gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung

  • in dem Kalendermonat der Unterbrechung oder
  • in dem auf den Kalendermonat der Unterbrechung folgenden Monat und

wurde während der Unterbrechung eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) gezahlt, ist keine Unterbrechungsmeldung zu fertigen, weil die Unterbrechung nicht mindestens einen Kalendermonat angedauert hat.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung von weniger als einem Kalendermonat

 
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung 1.7.2010
Krankengeldbezug 9.6.–28.6.2024
Letzter Entgelttag 8.6.2024
Wiederaufnahme der Beschäftigung 29.6.2024
Meldungen keine

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