Erfolgt die Wiederaufnahme der gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung
- in dem Kalendermonat der Unterbrechung oder
- in dem auf den Kalendermonat der Unterbrechung folgenden Monat und
wurde während der Unterbrechung eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) gezahlt, ist keine Unterbrechungsmeldung zu fertigen, weil die Unterbrechung nicht mindestens einen Kalendermonat angedauert hat.
Unterbrechung von weniger als einem Kalendermonat
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung | 1.7.2010 |
Krankengeldbezug | 9.6.–28.6.2024 |
Letzter Entgelttag | 8.6.2024 |
Wiederaufnahme der Beschäftigung | 29.6.2024 |
Meldungen | keine |
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