Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht gesetzlich versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld vom BVA.[1] Das Mutterschaftsgeld ist auf max. 210 EUR begrenzt, dies gilt auch, wenn diese Arbeitnehmerin wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei ist. Als zu vergleichende Sozialleistung ist dennoch der Betrag von 390 EUR (monatlich) bzw. 13 EUR (kalendertäglich) anzusetzen. Denn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist stets an den Betrag von kalendertäglich 13 EUR geknüpft.[2]

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