Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe des Kurzarbeitergeldes als echte Entgeltersatzleistung orientiert sich am im jeweiligen Monat ausfallenden Arbeitsentgelt. Es beträgt grundsätzlich 60 % oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dabei ist unter Brutto-Sollarbeitsentgelt das Bruttoarbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ohne Berücksichtigung der Arbeitsausfälle und unter Brutto-Is...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pa...mehr

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Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.1 Entgeltersatzleistungen

Krankengeld ist in der Krankenversicherung beitragsfrei. Für Bezieher von Krankengeld haben die Krankenkassen an die Pflegekasse Beiträge zu zahlen.[1] Im Übrigen zahlen die Leistungsträger die Beiträge aus dem Kranken-, Übergangs-, Verletztengeld und dem Krankengeld der Sozialen Entschädigung an die Träger der Rentenversicherung[2] und/oder an die Bundesagentur für Arbeit.[...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.1 Entgeltersatzleistungen für die Dauer der Teilhabeleistung

Rz. 31 Der Rehabilitand erhält Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder der BA, Übergangsgeld der Sozialen Entschädigung sowie Übergangsgeld der Soldatenentschädigung (vgl. Rz. 3) grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme an der Teilhab...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3 Entgeltersatzleistungen bei Unterbrechung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen (Abs. 3)

2.3.1 Überblick Rz. 17 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage (Berechnung: Rz. 18) fortzuzahlen, wenn er seine Teilna...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.2 Entgeltersatzleistungen bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2)

Rz. 13 Die Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5) im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen, heißen Übergangsgeld. Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten die in Rz. 3 aufgeführten Maßnahmen. Der Anspruch auf Übergangsgeld ist davon abhängig, dass der Rehabilitand bereits einmal in seinem Berufsl...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (ohne andere "Zwischen"-Entgeltersatzleistungen; Abs. 1 und 2)

Rz. 5 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 7 ff.) und di...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer medizinischen Rehabilitationsleistung (vgl. Abs. 1) oder mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Abs. 2) stehen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.1 Zahlungszeiträume im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.6 Zahlungsweise

Rz. 50 Sowohl das Krankengeld der Krankenkasse, Verletztengeld des Unfallversicherungsträgers, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung als auch das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialen Entschädigung sowie der Soldatenentschädigung werden vom Grundsatz her f...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 6)

Rz. 32 Die unter Rz. 31 aufgeführten Entgeltersatzleistungen werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den der Rehabilitand diese Leistungen beanspruchen kann. Sind die Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines Kalendermonats zu zahlen, haben die Rehabilitationsträger für die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats konstant 30 Anspruchstage anz...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Entgeltersatzleistungen werden grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme des Rehabilitanden an (ambulanten und stationären) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) und/oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) gezahlt (vgl. § 65). Dabei führen genehmigte Zeiten der Beurlaubung aus besonderem Anlass, Zeiten der Abwesenheit wegen gene...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.3 Berufliche Eignung/Arbeitserprobung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Rehabilitanden zur Abklärung des Leistungsvermögens; dient vor allem der Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit; früher auch als Berufsfindung bezeichnet) oder Arbeitserprobun...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 65 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 v. 5.9.2016 S. 257) entspricht § 65 bis auf redaktionelle Anpassungen im Wesentlichen dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 45 a. F. SG...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat in den letzten 5 Jahren deshalb Ände...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage (Berechnung: Rz. 18) fortzuzahlen, wenn er seine Teilnahme allein aus ...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Rehabilitationsleistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 19 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) gerichtete Anspruch auf Übergangsgeld dem gegenüber dem Rentenversicherungsträger vor. Begründet wird diese Auffass...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.2 "Zwischen"-Verletztengeld, "Zwischen"-Krankengeld der Sozialen Entschädigung und "Zwischen"-Krankengeld der Soldatenentschädigung (Abs. 1 und 2)

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 1 wird nicht nur das zulasten der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bzw. das zulasten der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung gezahlte Übergangsgeld, sondern auch das zulasten der Unfallversicherung zu zahlende Verletztengeld (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten des Unfallversicherungsträger...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.4 Abbruch einer Teilhabeleistung

Rz. 20 Der Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe endet mit dem Tag des wirksamen Abbruchs der Teilhabeleistung. Sofern der Verwaltungsakt über die Bewilligung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe nicht mit einer Nebenbestimmung i. S. d. § 32 SGB X versehen ist (z. B. ausdrücklicher Hinweis im Bewilligungsbescheid, dass die Maßna...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.4.3 Höhe der "Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe

Rz. 32 Die "Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe verändert sich im Vergleich zu der Unterhaltsbeihilfe, die während der Teilhabe-Maßnahme gezahlt wird, in ihrer Höhe nicht. Der Grund: Die Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) ist im Verhältnis zu anderen Entgeltersatzleistungen verhältnismäßig gering; von einer nochmaligen Verringerung sah der Gesetzgeber ab.mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 21 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.3.2 Dauer der Weiterzahlung

Rz. 18 Wird die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, beginnt mit jedem Tag einer neuen Unterbrechung ein neuer 6-Wochen-Zeitraum. Eine andere Auslegung lässt nämlich Abs. 3 nicht zu, weil die für Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung geltende Vorschrift von anzurechnenden Arbeitsunfähigkeitszeiten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4 Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

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Entgeltersatzleistung

Zusammenfassung Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht gelei...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistungen

Folgende vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15 und Nummer 15a)[1] anzugeben: das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, Achtung Zusätzlicher Ausweis von Kurzarbeitergeld seit 2025 Kurzarbeitergeld einschließlich...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] In den anderen Versicherungszweigen besteht teilweise Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs der Entgeltersatzleistung.[2]mehr

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Entgeltersatzleistung / 5 Datenaustausch

Elektronische Verfahren zum Datenaustausch bei Entgeltersatzleistungen zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern sollen auf beiden Seiten Verwaltungskosten einsparen. 5.1 rvBEA-Verfahren Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Beim Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitgebern gibt es bereits einige Anwendungen. Gesonderte ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Entgeltersatzleistungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Das gesetzlich normierte Mutterschutzrecht innerhalb des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dient dazu, Müttern innerhalb bestimmter Schutzfristen während sowie nach der Schwangerschaft einen Gefahrenschutz, Arbeitsplatzschutz sowie einen Entgeltschutz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung (Schutzfrist vor der Entbin...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Entgeltbesch...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1 Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Progr...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Krankengeld

Krankengeld i. S. v. §§ 44 ff. SGB V ist eine zentrale Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit dient Krankengeld als Ausgleich für das entfallene Arbeitsentgelt (sog. Entgeltersatzfunktion). Es bezweckt die finanzielle Absicherung von Versicherten, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind oder eine medizinis...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.1 Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert sind. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Für Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen[1] wird grundsätzlich zwischen dem tätigkeitsbezogenen, generellen Beschäftigungs...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-)Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt), jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.2 BA-BEA-Verfahren

Mit diesem Verfahren können die Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das sind Arbeitsbescheinigungen EU-Arbeitsbescheinigungen Nebeneinkommensbescheinigungen Das Verfahren ist ab 1.1.2023 für die Arbeitgeber obligatorisch.mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1 Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Arbeitslosengeld bildet § 137 SGB III. Danach hat ein Versicherter (i. S. v. § 25 f. SGB III) Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Arbeitslosigkeit besteht, eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. 1.1.1 Arbeitslosigkeit Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht ...mehr

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Entgeltersatzleistung / Arbeitsrecht

1 Arbeitslosengeld I Das Arbeitslosengeld I (ALG I) stellt nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 SGB III eine Versicherungsleistung der Arbeitsförderung dar. Leistungsberechtigt sind Versicherte im Sinne von § 25 SGB III sowie Personen, die aus sonstigen Gründen nach § 26 SGB III versicherungspflichtig sind. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit[1] sowie im Fall einer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.5 Krankengeldzuschuss

Um den Einkommensverlust auszugleichen, den der Arbeitnehmer neben dem bereits unglücklichen Umstand der Krankheit oder Behandlung erfährt, können Arbeitgeber einen sog. Krankengeldzuschuss leisten. Häufig sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) Krankengeldzuschüsse vor.mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.1 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 %, für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / Sozialversicherung

1 Arbeitgeberpflichten Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus...mehr