Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die aufgrund des Krankengeldbezugs entrichteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind bei rückwirkenden Rentenzubilligungen nur dann zu korrigieren, wenn die Rentenbewilligung rückwirkend Auswirkungen auf das Versicherungs-/Beitragsrecht hat. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Zubilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 ergeben sich gemäß...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 33 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 zum 11.5.2019 um die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) h...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.5 Ruhen des Kinder-Krankengeldes bei bestimmten Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3a)

Rz. 23 Speziell für das Kinder-Krankengeld sieht § 49 Abs. 1 Nr. 3a seit dem 1.1.2024 aber eine zusätzliche Regelung vor: Danach ruht der Anspruch auf das Kinder-Krankengeld, wenn der anspruchsberechtigte Versicherte (z. B. Elternteil) Versorgungskrankengeld (§§ 16 ff. BVG; nur gültig bis längstens 31.12.2024) oder Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV; ab 1.1.2...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 25 K... / 2.3 Elterngeld

Rz. 8 Nach Abs. 2 kann Elterngeld nach dem Recht des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Anspruch genommen werden. Das Elterngeld für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder bezweckt eine nachhaltige und passgenaue Absicherung von Eltern und Kindern in der Frühphase der Familie, die das frühere Bundeserziehungsgeld nicht mehr leistete. Dadurch soll Paaren die Familien...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Die Anrechnung von Entgeltersatzleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 40 Während die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und das Elterngeld aus dem gleichen Anlass, nämlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, weisen die unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu subsumierenden Einnahmen diese Verknüpfung nicht auf.[1] Die Nähe zum Elterngeld liegt jedoch darin begründet, dass es sich bei den Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7 Minderung des Anrechnungsbetrags (§ 3 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 51 Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nr. 4 oder Nr. 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag zum Zwecke der Vereinfachung der Anrechnung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 um ein Zwölftel gemindert. In monatsweiser typisierender Betrachtung wird damit nur der Teil der Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet, der dasselbe Einkommen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Anrechnung von Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (§ 3 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 Der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 mit Wirkung zum 1.9.2021 eingefügte § 3 Abs. 1 Satz 4 sieht eine abweichende Einkommensanrechnung vor, wenn der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 nach der Geburt des Kindes beginnt und sich die anzurechnenden Entgeltersatzleistungen auf der G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Berücksichtigung von Freibeträgen (§ 3 Abs. 2)

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ist das Elterngeld bis zu einem Betrag von 300 EUR von der Anrechnung der Einnahmen nach § 3 Abs. 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. Dieser Betrag erhöht sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bei Mehrlingsgeburten um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind. Praxis-Beispiel Anrechnung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Nr. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 25...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG jedoch eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Grund der Regelung

Rz. 14 Werden einem Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen oder sonstige Sozialleistungen gewährt, sind diese, z. B. nach § 3 Nr. 2 EStG, steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG Rz. 2ff.). Diese Steuerfreiheit führt, neben den in Rz. 1 geschilderten Wirkungen, zu besonderen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitnehmer in einem Teil des Jahres Leistungen (Lohnersatzleistungen) erh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2025) gilt für zu versteuernde Einkommen von 68.4811 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwenden. Gleiches...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 4 Kinderzulage der EG-Bediensteten (S. 3)

Rz. 12 Der Kindergeldanspruch eines Elternteils wird nach § 65 S. 3 EStG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Elternteil[1] als Bediensteter der EU einen Anspruch auf Kinderzulagen nach § 65 S. 1 Nr. 2 EStG hat, solange der berechtigte, im Inland lebende Elternteil, in einem Versicherungspflichtverhältnis gem. §§ 24ff. SGB III steht oder nur aufgrund von § 28 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG)

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG sind zum einen das Arbeitslosengeld (§§ 149 – 154 SGB III), das Teilarbeitslosengeld (§ 162 SGB III), das Kurzarbeitergeld (§§ 95 – 111a SGB III), der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§§ 88 – 92 SGB III; sog. Eingliederungszuschuss), das Übergangsgeld (§§ 119 – 121 SGB III), der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) und das Qualifizierungsgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Leistungen von Rechtsträgern in der EU/EWR und der Schweiz (3 Nr. 2 Buchst. e) EStG)

Rz. 15 Ab Vz 2015 sind mit den in § 3 Nr. 1 EStG und § 3 Nr. 2 Buchst. a) – d) EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausl. Rechtsträger gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG steuerfrei, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in der EU/EWR oder der Schweiz hat. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG zielt auf jene in § 3 Nr. 1 bis Nr. 2 Buchst. d) EStG genannten Einnahmen ab, die auf bes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzleistungen)

Zusammenfassung Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 5 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte von einem ausländischen Träger eine Entgeltersatzleistung bezieht, die mit dem Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld nach dem SGB vergleichbar ist. Ein Krankengeld-Spitzbetrag ist möglich, weil der Krankengeldanspruch für die Dauer und in der Höhe der ausländischen Entgeltersatzleistung ruht (sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 1 Anpassung von Amts wegen

Entgeltersatzleistungen werden regelmäßig an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bei einer negativen Entwicklung der Entgelte werden die Entgeltersatzleistungen nicht angeglichen; die Leistung wird aber auch nicht abgesenkt. Die Entgeltersatzleistung wird durch den Sozialleistungsträger von Amts wegen angepasst. Ein Antrag ist nicht erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 4 Anpassungsfaktor

Die Entgeltersatzleistung wird um den Anpassungsfaktor erhöht, der zuletzt vor dem individuellen Anpassungszeitpunkt veröffentlicht wurde. Praxis-Beispiel Anpassungsfaktor Der Anpassungsfaktor wird errechnet, indem di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.2 Krankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung/Verletztengeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Krankengeldes, Krankengeldes der Sozialen Entschädigung und Verletztengeldes ist der jeweilige Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung (z. B. Bruttokrankengeld vor dem Abzug der Beitragsanteile des Versicherten). Achtung Berechnungsgrundlage für die Anpassung Das gestaffelte Übergangsgeld wird ausgehend von einer Berechnungsgrundlage erm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 6 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Im Anschluss an Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB III gezahlte Entgeltersatzleistungen werden nicht angepasst. Es fehlt an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Hinweis Kein Krankengeldanspruch bei Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Andere Entgeltersatzleistungen könne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3 Berechnungsgrundlage

Angepasst wird die Berechnungsgrundlage der Entgeltersatzleistung. 3.1 Übergangsgeld Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Übergangsgeldes sind 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 67 SGB IX ermittelte Nettoarbeitsentgelt.[1] Auf dieser Basis wird das gestaffelte Übergangsgeld nach der Anpassung neu berechnet.[2] 3.2 Krankengeld/Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 5 Höchstbetrag nach der Anpassung

Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[1] Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Verletztengeld dürfen nach der Anpassung 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[2] Die Berechnungsgrundlage für das gestaffelte Übergangsgeld darf 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[3] Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 2 Zeitpunkt

Eine Entgeltersatzleistung wird nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst (individueller Anpassungszeitpunkt). Entscheidend ist der letzte Kalendertag des Bemessungszeitraums, unabhängig von dessen Dauer. Das gilt auch, wenn sich eine Entgeltersatzleistung an eine andere anschließt und zur Berechnung auf denselben Bemessungszeitraum zurückgegri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.1 Übergangsgeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Übergangsgeldes sind 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 67 SGB IX ermittelte Nettoarbeitsentgelt.[1] Auf dieser Basis wird das gestaffelte Übergangsgeld nach der Anpassung neu berechnet.[2]mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistung

Kinderpflegekrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. [1] Kinderpflegekrankengeld in der Steuererklärung angeben Das steuerfreie Kinderpflegekrankengeld unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt [2] und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betrag wird von der Krankenkasse elek...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn er mit bestimmten anderen Entgeltersatzleistungen zusammentrifft. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung übersteigt, ist der Krankengeld-Spitzbetrag. Von Ausnahmen abgesehen besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die wesentlichen Ruhensvorsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 1 Ruhen des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld (Versicherungsfälle bis zum 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Versicherungsfälle seit dem 1.1.2024, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld beziehen, solange Versicherte Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 3 Zahlung

Das Verletztengeld wird für Kalendertage gezahlt.[1] Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn sich Verletztengeld an eine andere Entgeltersatzleistung anschließt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 2 Übergangsgeld

Übergangsgeld wird u. a. während Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger gezahlt.[1] Ein Krankengeld-Spitzbetrag kann nicht gezahlt werden, weil es sich beim Übergangsgeld um eine Entgeltersatzleistung handelt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gesenkt ist.[2] Dieses gilt auch für das Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 4 Krankengeld der Sozialen Entschädigung

Krankengeld der Sozialen Entschädigung ist eine Leistung der sozialen Entschädigung.[1] Es beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt zur Berechnung des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung wird wie das Regelentgelt beim Krankengeld berechnet. Es gilt lediglich eine höhere Leistungsbemessungsgrenze (Höchstregelentg...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 4.1 Gratifikationen

Die Entgeltersatzleistungen nach §§ 18 und 20 MuSchG erfassen einmalig im Jahr gezahltes Entgelt wie Gratifikationen nicht. Einmalzahlungen sind also nicht schon nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu gewähren. Andere gesetzliche Vorschriften existieren nicht. Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Seit dem Urteil vom 12.7.1995 sind Zeiten d...mehr

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Familienpflegezeit: Anspruc... / 1 Die Familienpflegezeit

Mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wird Beschäftigten in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten der Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung eingeräumt. Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind dabei nicht mitzurechnen. Die Familienpflegezeit beträgt maximal 24 Monate, wobei jedoch die (durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 4 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Versicherte entsprechende Entgeltersatzleistungen von einem Sozialversicherungsträger oder einer anderen staatlichen Stelle im Ausland erhält.[1] Die im über- und zwischenstaatlichen Recht vereinzelt enthaltenen Gleichstellungsbestimmungen sind im Rahmen des SGB V praktisch bedeutungslos, weil innerstaatliches Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskrankengeld (Versicherungsfälle bis zum 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Versicherungsfälle seit dem 1.1.2024), Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztengeld / 3 Arbeitsentgelt/-einkommen/Entgeltersatzleistung

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld oder Bürgergeld) hatten.[1] Hinweis Geringfügige Beschäftigung Ein Anspruch auf Verletztengeld ist auch bei einer zuvor ausgeübten geringfügigen Beschäftigung[2] ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / Zusammenfassung

Überblick Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Date...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1 Bemessungszeitraum

4-wöchiger Bemessungszeitraum Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der auch bei schwankenden Einkünften nicht ausgedehnt wird. Der Bemessungszeitraum muss mindestens 4 Wochen umfassen. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.4 Kontinuität der Bemessungsgrundlage

Es ist ein abweichender Entgeltabrechnungszeitraum heranzuziehen, wenn sich der Bezug von Krankengeld an Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld anschließt. In diesen Fällen ist für die Regelentgeltberechnung auf den Bemessungszeitraum zurückzugreifen, welcher der Berechnung der vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde liegt.[1] Praxis-Beispiel Kontinuität de...mehr