Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.2 "Zwischen"-Verletztengeld, "Zwischen"-Krankengeld der Sozialen Entschädigung und "Zwischen"-Krankengeld der Soldatenentschädigung (Abs. 1 und 2)

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 1 wird nicht nur das zulasten der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bzw. das zulasten der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung gezahlte Übergangsgeld, sondern auch das zulasten der Unfallversicherung zu zahlende Verletztengeld (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten des Unfallversicherungsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.4 Abbruch einer Teilhabeleistung

Rz. 20 Der Anspruch auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe endet mit dem Tag des wirksamen Abbruchs der Teilhabeleistung. Sofern der Verwaltungsakt über die Bewilligung des Übergangsgeldes bzw. der Unterhaltsbeihilfe nicht mit einer Nebenbestimmung i. S. d. § 32 SGB X versehen ist (z. B. ausdrücklicher Hinweis im Bewilligungsbescheid, dass die Maßna...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.3 Höhe der "Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe

Rz. 32 Die "Anschluss"-Unterhaltsbeihilfe verändert sich im Vergleich zu der Unterhaltsbeihilfe, die während der Teilhabe-Maßnahme gezahlt wird, in ihrer Höhe nicht. Der Grund: Die Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) ist im Verhältnis zu anderen Entgeltersatzleistungen verhältnismäßig gering; von einer nochmaligen Verringerung sah der Gesetzgeber ab.mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Rehabilitationsleistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 19 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) gerichtete Anspruch auf Übergangsgeld dem gegenüber dem Rentenversicherungsträger vor. Begründet wird diese Auffass...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 21 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.2 Dauer der Weiterzahlung

Rz. 18 Wird die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen mehrfach unterbrochen, beginnt mit jedem Tag einer neuen Unterbrechung ein neuer 6-Wochen-Zeitraum. Eine andere Auslegung lässt nämlich Abs. 3 nicht zu, weil die für Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung geltende Vorschrift von anzurechnenden Arbeitsunfähigkeitszeiten (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage (Berechnung: Rz. 18) fortzuzahlen, wenn er seine Teilnahme allein aus ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

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Entgeltersatzleistung

Zusammenfassung Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht gelei...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistungen

Folgende vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15 und Nummer 15a)[1] anzugeben: das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, Achtung Zusätzlicher Ausweis von Kurzarbeitergeld seit 2025 Kurzarbeitergeld einschließlich ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] In den anderen Versicherungszweigen besteht teilweise Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs der Entgeltersatzleistung.[2]mehr

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Entgeltersatzleistung / 5 Datenaustausch

Elektronische Verfahren zum Datenaustausch bei Entgeltersatzleistungen zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern sollen auf beiden Seiten Verwaltungskosten einsparen. 5.1 rvBEA-Verfahren Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Beim Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitgebern gibt es bereits einige Anwendungen. Gesonderte ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Entgeltersatzleistungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Das gesetzlich normierte Mutterschutzrecht innerhalb des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dient dazu, Müttern innerhalb bestimmter Schutzfristen während sowie nach der Schwangerschaft einen Gefahrenschutz, Arbeitsplatzschutz sowie einen Entgeltschutz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung (Schutzfrist vor der Entbin...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1 Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Progr...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Entgeltbesch...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Krankengeld

Krankengeld i. S. v. §§ 44 ff. SGB V ist eine zentrale Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit dient Krankengeld als Ausgleich für das entfallene Arbeitsentgelt (sog. Entgeltersatzfunktion). Es bezweckt die finanzielle Absicherung von Versicherten, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind oder eine medizinis...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.1 Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert sind. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Für Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen[1] wird grundsätzlich zwischen dem tätigkeitsbezogenen, generellen Beschäftigungs...mehr

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Entgeltersatzleistung / Sozialversicherung

1 Arbeitgeberpflichten Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-)Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt), jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.2 BA-BEA-Verfahren

Mit diesem Verfahren können die Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das sind Arbeitsbescheinigungen EU-Arbeitsbescheinigungen Nebeneinkommensbescheinigungen Das Verfahren ist ab 1.1.2023 für die Arbeitgeber obligatorisch.mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1 Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Arbeitslosengeld bildet § 137 SGB III. Danach hat ein Versicherter (i. S. v. § 25 f. SGB III) Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Arbeitslosigkeit besteht, eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. 1.1.1 Arbeitslosigkeit Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.5 Krankengeldzuschuss

Um den Einkommensverlust auszugleichen, den der Arbeitnehmer neben dem bereits unglücklichen Umstand der Krankheit oder Behandlung erfährt, können Arbeitgeber einen sog. Krankengeldzuschuss leisten. Häufig sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) Krankengeldzuschüsse vor.mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.1 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 %, für die übrigen Arbeitnehmer 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 3 Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld dient primär der Beschäftigungssicherung im Falle eines erheblichen Arbeitsfalls innerhalb eines Betriebs. Sinn und Zweck besteht darin, einen vorübergehenden erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall innerhalb eines Betriebs durch die Leistung von Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter abzufangen und Personalabbaumaßnahmen durch die temporäre Übernahme der...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.2 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Dauer der gesetzlich normierten Mutterschutzfristen hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist insofern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse für die Dauer der Schutzfrist gezahlt.[1] Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13,...mehr

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Entgeltersatzleistung / 6 Legalzession

§ 115 SGB X regelt den Übergang von Ansprüchen auf Sozialleistungsträger. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang. Der wichtigste Zweck der Legalzession in § 115 SGB X ist der Schutz des Sozialversicherungssystems vor finanziellen Belastungen durch Schadensfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind. Wenn ein Sozialleistungsträger Leistungen (z. B. Kranke...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.3 Anwendung der Verfahren

Der digitale Datenaustausch funktioniert über 2 mögliche Wege: entweder werden die Daten direkt aus dem Abrechnungsprogramm heraus erzeugt und übermittelt oder der Arbeitgeber nutzt das SV-Meldeportal, die elektronische Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger. Praxis-Tipp KEA-Verfahren Über die beschriebenen obligatorischen Verfahren hinaus können Unternehmen das KEA-Verfah...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.1 Anspruchsgrundlage

Anspruch auf Elterngeld hat gemäß § 1 Abs. 1 BEEG, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Das Gesetz sieht hiervon nach § 1 Abs. 2–7 BEEG Erweiterungen und Ausnahmen vor. Die Einkommensgrenze, ab welcher der Anspruch...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1 Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) stellt nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 SGB III eine Versicherungsleistung der Arbeitsförderung dar. Leistungsberechtigt sind Versicherte im Sinne von § 25 SGB III sowie Personen, die aus sonstigen Gründen nach § 26 SGB III versicherungspflichtig sind. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit[1] sowie im Fall einer beruflichen Weiterb...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.3 Bezugsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Sie reicht von 3 Monaten bei einem 6-monatigen Versicherungspflichtverhältnis nach Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit d...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.3 Anwartschaft

Der Arbeitslose erfüllt die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld, wenn er innerhalb der letzten 30 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (sog. Rahmenfrist)[1] mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (§§ 24–28 SGB III) gestanden hat.[2] Die Rahmenfrist beginnt unmittelbar vor dem Zeitpunkt, an dem alle übrigen Vorauss...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.2 Beginn des Krankengeldbezugs

Zwar besteht der Anspruch grundsätzlich mit dem Vorliegen der o. g. Voraussetzungen. Allerdings ruht der Anspruch auf das Krankengeld in der Regel für die Dauer der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, da der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 EZFG vorrangig Entgeltfortzahlung leistet bzw. leisten muss.[1] Die 6-wöchige Ruhephase des Anspruchs setzt nicht voraus, dass der 6-wöchi...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.2 Struktur des Leistungsverhältnisses

Anspruchsinhaber des Kurzarbeitergeldes ist der Arbeitnehmer. Er ist Leistungsberechtigter i. S. v. §§ 95, 98 SGB III. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht anzeige- und antragsberechtigt. Er ist somit nicht am Verfahren der Geltendmachung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld beteiligt. Ausschließlich Arbeitgeber oder der Betriebsrat können den Kurzarbeitergeldanspruch aufgrund de...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4 Bezugsdauer

Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens 12 Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Die Bezugsdauer kann unter bestimmten Umständen, wie etwa durch Verordnungen, verlängert werden. Beispielsweise wurde sie während der Corona-Pandemie auf bis zu 28 ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.4.2 Arbeitsrechtliche Grundlage

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer vertraglichen oder normativen Grundlage, da sie die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien betrifft und zu modifizieren beabsichtigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hierfür nicht aus.[1] Normative Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit kann bspw. § 19 KSchG bilden. Ist ein Arbeitgeber im Falle eine...mehr

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Entgeltersatzleistung / Arbeitsrecht

1 Arbeitslosengeld I Das Arbeitslosengeld I (ALG I) stellt nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 SGB III eine Versicherungsleistung der Arbeitsförderung dar. Leistungsberechtigt sind Versicherte im Sinne von § 25 SGB III sowie Personen, die aus sonstigen Gründen nach § 26 SGB III versicherungspflichtig sind. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit[1] sowie im Fall einer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5 Elterngeld

Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Es soll Familien finanziell unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Es wird durch die Elterngeldstellen geleistet, wobei diese je nach Bundesland unterschiedlich organisiert sind[1]; in NRW sind dies bspw....mehr

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Entgeltersatzleistung / Lohnsteuer

1 Steuerfreie Lohnersatzleistungen Folgende vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15 und Nummer 15a)[1] anzugeben: das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, Achtung Zusätzlicher Ausweis von Kurzarbeitergeld seit 20...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.4 Sperrfrist

Eine Sperrfrist nach §§ 159 ff. SGB III tritt ein, wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund versicherungswidrig handelt, z. B. durch: Eigenkündigung oder Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ablehnung oder Abbruch zumutbarer Beschäftigungen, Maßnahmen oder Angebote Verspätete Arbeitssuchendmeldung[1] Eine Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Anspruch ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.2 Höhe des Arbeitslosengeldes

Das ALG 1 liegt grundsätzlich bei 60 % (allgemeiner Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, welches der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Der erhöhte Leistungssatz von 67 % steht Arbeitslosen zu, die (oder deren Ehegatten/Lebenspartner) ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG h...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.1 Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage bildet § 44 Abs. 1 SGB V und normiert als einleitende Bestimmung unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf Krankengeld haben. Nähere Bestimmungen zur Anspruchshöhe und Anspruchsdauer finden sich in den nachfolgenden Vorschriften des SGB V. Für den Anspruch auf Krankengeld müssen gemäß § 44 Abs. 1 SGB V grundsätzlich 4 Voraussetzungen erfüllt se...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.3 Bezugsdauer

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist der Bezug von Krankengeld auf längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, begrenzt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Im Übrigen ist der Bezug jedoch zeitlich grundsätzlich ni...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.3 Geltendmachung des Anspruchs

Es handelt sich um ein 2-stufiges Verfahren: Der Arbeitsausfall muss durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt und die betrieblichen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes (v.a. Ursache und Umfang des Arbeitsausfalls) glaubhaft gemacht werden.[1] Anschließend muss die konkrete Gewährung des Kurzarbeitergeldes für die einzelnen Arbeit...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.1 rvBEA-Verfahren

Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Beim Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitgebern gibt es bereits einige Anwendungen. Gesonderte Meldung nach § 194 SGB IV Hier fordert die Rentenversicherung die Entgeltdaten für Personen kurz vor dem Renteneintritt an. In der Regel für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn. Damit soll ein na...mehr

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Entgeltersatzleistung / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld setzt gemäß § 95 SGB III voraus, dass in dem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurden. § 96 SGB III normiert, was unter einem erheblichen Arbeitsausfall zu verstehen ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.2 Anspruchshöhe und Bezugsdauer

Das Elterngeld liegt bei 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 EUR monatlich.[1] Aufgrund der unterschiedlichen Bezugs(höchst)zeiten ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32...mehr