Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Ehegattenunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berechtigung des ArbG zur Durchführung des LStJA (§ 42b Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Einzelnen müssen für die Durchführung des LStJA folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der ArbN muss am 31.12. des Ausgleichsjahres in den Diensten des ArbG stehen, der den LStJA durchführt (R 42b Abs 1 LStR 2023). Der ArbN muss während des Ausgleichsjahres ständig in einem Dienstverhältnis zu demselben ArbG gestanden haben. Ab dem VZ 2020 ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmeregelung für Ehegatten von EU-Bediensteten (§ 65 S 3 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH v 07.05.1987, C-189/85, SozR 5870 § 8 Nr 13 bestimmt § 65 S 3 EStG eine Ausnahme vom Ausschlusstatbestand des § 65 S 1 Nr 2 EStG . Danach bleibt der Kindergeldanspruch eines Berechtigten, der nach § 24 SGB III in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder nach § 28 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6 Beitragszeit

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Dabei wird ein voller Kalendermonat mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt.[1] Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen können beitragsfreie Zeiten vorliegen.[2]mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.4 Volljährige Kinder

Rz. 27 Vollendet das bis dahin berücksichtigungsfähige Kind das 18. Lebensjahr, müssen neben dem Fortbestand des Kindschaftsverhältnisses weitere Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4, 5 EStG zum Status des Kindes und seinem Alter erfüllt werden. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Vortages des Geburtstages erfüllt, an dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). E...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung folgt dem Ziel, die Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld (Alg) systematisch und übersichtlich darzustellen. Nach der Leistungsübersicht (seit 1.4.2012 nur noch in § 3, hier Abs. 1, Abs. 4 für Entgeltersatzleistungen) und den Leistungsarten des Alg (bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, § 3 Abs. 3 und 4 sowie § 136) nennt § 137 die...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 163 Nr. 1 berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen nach dem AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführt worden sind (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR), aber gleichwohl ganz oder teilweise zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Arbeitslosengeld (Alg) berücksichtigt werden sollen. Eine Gleichstellung mit den genannten Renten bewirkt da...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg). Sie enthält die Parameter zur Bestimmung des Leistungsbetrages. Damit macht der Gesetzgeber den Versicherten und interessierten Personen transparent, von welchen Faktoren die auszuzahlende Versicherungsleistung der Höhe nach wesentlich abhängt. Die Vorschrift enthält auch eine Komponente des Familienlaste...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.4 Rechtsfolgen des § 158

Rz. 47 In Fällen des § 158 ruht der Anspruch auf Alg. Die Vorschrift verhindert daher nicht das Entstehen des Anspruchs auf die Entgeltersatzleistung i. S. eines Stammrechts auf Alg, wohl aber die Auszahlung der Leistung. Ein wichtiger Grund des Arbeitslosen für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist ohne Belang (Bay. LSG, Urteil v. 30.6.2011, L 10 AL 294/10). Da...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.2 Berücksichtigung des Faktorverfahrens

Rz. 17a Der Faktor ist in § 39f EStG normiert. Es handelt sich um einen steuermindernden Multiplikator. Der für das Faktorverfahren relevante Faktor ist kleiner als 1 und wird auf jeweils 3 Nachkommastellen berechnet. Das nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 zu berücksichtigende Faktorverfahren geht – nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.5.2013 auch für Lebenspartnerschaften – davon aus, ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.5 Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

Rz. 46 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011 (BGBl. I S. 2131) wurde für die Zeit ab 1.1.2012 auf die Abhängigkeit der Berücksichtigung eines Kindes von seinen Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, abgesehen. Für die Zeit bis zum 31.12.2011 galt: Unter Einkünften und Bezügen volljähr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 3 Literatur

Rz. 50 Gagel, Die Wirkungen der Teilauszahlung von Abfindungen im System der Gleichwohlgewährung nach § 143 a Abs. 4 SGB III, NZS 2002, 230. Schweiger, Anmerkungen zum Urteil des BSG v. 8.12.2016, B 11 AL 5/15 R, SGb 2017, 728. ders., Die Auswirkungen des § 623 BGB auf das Recht der Lohnersatzleistungen im SGB III – Abgrenzung des (leistungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1 Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Die schwangere Frau bzw. Mutter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält eine Entgeltersatzleistung[1] in Höhe ihres Nettoeinkommens, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: Dem Mutterschaftsgeld[2] sowie dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.[3] Die Frau muss in einem Arbeitsverhältnis stehen[4] oder in Heimarbeit beschäftigt sein. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.2 Beitragsfreiheit

Arbeitgeber haben für die Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ihrer Arbeitnehmerin grundsätzlich keine Beiträge zu entrichten.[1] Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Während des Mutterschaftsgeldbezugs gezahltes Entgelt kann ggf. beitragspflichtig sein (z. B. Einmalzahlungen oder über den Arbeitgeberzuschuss hinausgehend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustaus...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7 Bezug ausländischer Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 25 Mit der Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte neben dem Krankengeld Entgeltersatzleistungen ausländischer Sozialleistungsträger erhalten, die den gleichen Zweck bzw. die gleiche Funktion wie das Krankengeld erfüllen. Der Grund: Doppelentgeltersatzleistungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Vorschrift gilt insbes...mehr