Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.21 § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes

§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen Leistungsansprüchen...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.16 § 44d SGB V – Teilkrankengeld

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.18 § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes

§ 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 1Das Krankengeld beträgt 65 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 85 % bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. I...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1.15 § 44c SGB V – Teilarbeitsunfähigkeit

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 2 Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate (Prüffrist) vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Recht der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 3 Beginn und Ende der freiwilligen Weiterversicherung

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen vorliegen, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten seit Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt wird. Soweit lässt das Recht auch eine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.1 Aktive Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung

Arbeitgeber haben im Datenaustausch EEL im Krankheitsfall von Arbeitnehmern einen Meldesatz an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers auszulösen, sobald ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des betreffenden Arbeitnehmers endet. Diese Meldung mit Entgeltdaten des Arbeitnehmers versetzt die Krankenkasse dann in die Lage, das Krankengeld für den betroffen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2 Neuerungen im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen

Bereits seit 2009 ist das Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) von den Arbeitgebern in der Praxis anzuwenden.[1] Zum 1.1.2026 wurden erstmals seit mehreren Jahren umfangreiche Neuerungen im Datenaustausch EEL umgesetzt. 5.2.1 Aktive Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung Arbeitgeber haben im Datenaustausch EEL im Krankheitsfall von Arbeitnehmern einen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.5 Weitere Neuerungen/Klarstellungen

Die im Datenaustausch in den Entgeltbescheinigungen vorhandenen Datenfelder "Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose" und "Kinder unter 25" bleiben auch nach dem 1.1.2026 weiterhin erhalten, obwohl das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung implementiert worden ist. Hintergrund ist, dass damit die Berechnung der Entgeltersatzleistung dur...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.3 Geändertes Stornierungsverfahren

Zum 1.1.2026 wurde ein neues Stornierungsverfahren eingeführt. Dazu wurde ein neuer Stornierungsbaustein mit dem Meldegrund "88 – Stornierung eines Datensatzes" analog z. B. zum eAU-Verfahren implementiert. Eine Übermittlung der weitergehenden im ursprünglichen Datensatz enthaltenen Daten erfolgt nicht mehr.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.2 Neuerungen im Zusammenhang mit Kinderpflegekrankengeld bei stationärer Behandlung

Seit 1.1.2024 besteht ein neuer Kinderpflegekrankengeldanspruch für Versicherte, die aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung ihres Kindes mitaufgenommen werden.[1] Anders als beim Kinderpflegekrankengeld bei häuslicher Betreuung[2] ist für diesen Kinderpflegekrankengeldanspruch keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Im Datenaustausch wurden in diesem Zusamm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.4 Neuer Meldegrund Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Ebenfalls zum 1.1.2026 neu eingeführt wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person". Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 2074 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) mit Wirkung ab 14.08.2020 fasste den § 3 Nr 60 EStG neu und stellt nunmehr das Anpassungsgeld für ArbN im Bereich Braunkohlekraftwerke, Braunkohletagebaue und St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sonstiges

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG ist nicht auf Lohnersatzleistungen anzuwenden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen; § 46 Abs 3 EStG betrifft nur estpfl Einkünfte (BFH BStBl II 1994, 654). S § 32b Rn 70 (Handzik). Rn. 124–139 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Übergangsgelder/Überbrückungsbeihilfen

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Übergangsgelder existieren in zweierlei Varianten: in Form der Leistung durch den Arbeitgeber sowie in Form der Leistung durch Sozialversicherungsträger. Es sind Sonderleistungen, die aus Anlass des Verlusts des Arbeitsplatzes aus betrieblichen Gründen gezahlt werden. Überbrückungsbeihilfen werden in Tarifverträgen geregelt. Bis zum Veranlagungszeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 In den Fällen des § 16 Abs. 1 (zweitangegangener Rehabilitationsträger; Rz. 4 ff.) oder § 16 Abs. 2 ("leistender" Träger erbringt Leistungen für einen "beteiligten" Rehabilitationsträger, Rz. 7) hat der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den letztendlich zu...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers und Weiterentwicklung des Instruments

Der Beschäftigtentransfer bleibt ein zentrales Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus – nicht trotz, sondern wegen der Transformation (Digitalisierung, Dekarbonisierung, demografische Engpässe). Aber er wird sich in den kommenden Jahren vom reaktiven „Abfederungsinstrument“ (Personalabbau begleiten) hin zu einem proaktiven Transformationsinstrument entwickeln müss...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.2 Problem bei Lohnersatzleistungen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Dabei ist dem Arbeitnehmer das bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.[1] Einzelheiten dazu sind häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Zeit des bezahlten Urlaubs bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem dur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 24 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 126 SGB VI) kommen als erstattungsberechtigte Leistungsträger i. S. v. § 103 Abs. 1 z. B. in folgenden Fällen in Betracht: bei Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) oder Hinterbliebenenrente (§§ 65 Abs. 1, 67 SGB VII) der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemäß § 93 SGB VI auf eine entsprechende Rente der gesetzli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches zum Härteausgleich (§ 46 Abs 3 EStG)

Rz. 146 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird nach § 46 Abs 2 EStG veranlagt und hat der Stpfl steuerpflichtige > Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 410 EUR, von denen (zu Recht) kein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (ergänzend > Rz 43), wird grundsätzlich ein Betrag in Höhe dieser Einkünfte vom > Einkommen abgezogen (Härteausgleich). Hierdurch wird die > Freigrenze des § 46 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 133 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ergeben sich bei einem ArbN, der aufgrund eines DBA, sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder des > Auslandstätigkeitserlass (> Anh 2 Auslandstätigkeitserlass ) unter Progressionsvorbehalt stehende steuerfreie Einkünfte erzielt hat, später im Zusammenhang damit negative Einkünfte, so kommt ein negativer > Progressionsvorbehalt Rz 22...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten der Besteuerung von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Falle einer Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder Lebenspartnern (> Rz 8; Rz 63) (> Ehegattenbesteuerung Rz 25–34) betreffen die Freigrenzen von je 410 EUR die Summe der den Ehegatten zugeflossenen steuerpflichtigen Nebeneinkünfte bzw die Summe der dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden Auslandseinkünfte und Lohnersatzleistungen; E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.6 Bezieher von Teilarbeitslosengeld, Teilunterhaltsgeld (bis 31.12.2008) oder Teilübergangsgeld (bis 30.6.2015) nach Abs. 1 Nr. 2c

Rz. 13 Mit Wirkung zum 1.1.1998 hat der Gesetzgeber durch Art. 1 AFRG Teilarbeitslosengeld (§ 150 SGB III a. F., jetzt § 162 SGB III), Teilunterhaltsgeld (§ 154 SGB III a. F.) und Teilübergangsgeld (§ 160 Abs. 1 Satz 2 SGB III a. F., vgl. insoweit jetzt § 119 Abs. 1 Satz 2 SGB III) eingeführt. Für die Bezieher dieser Leistungen bestimmte zunächst Nr. 2b in der bis zum 31.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.7 Bezieher von Krankengeld/Verletztengeld nach § 45 SGB V (Abs. 1 Nr. 2e)

Rz. 14 Die zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) als Folgeänderung zur Neuregelung der Krankengeldberechnung eingefügte Bestimmung des § 166 Abs. 1 Nr. 2e nimmt das wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gezahlte Krankengeld nach § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 1a (Begleitperson eines Menschen mit Behind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.6 Gleichzeitiger Bezug von Entgeltersatzleistungen in einem anderen Staat

Bei Personen, die in einem Mitgliedsstaat eine Entgeltersatzleistung infolge/ aufgrund einer Tätigkeit erhalten, wird davon ausgegangen, dass die bisherige Beschäftigung/ Tätigkeit weiter ausgeübt wird. Sollte die Person zudem in einem anderen Staat weiterhin beschäftigt bzw. selbständig tätig sein, dann gelten die Regelungen für die Mehrfachbeschäftigten uneingeschränkt wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten

Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abs...mehr