Begriff

Versicherte sollen die ihnen zustehenden Entgeltersatzleistungen zügig und in korrekter Höhe erhalten. Die Sozialversicherungsträger benötigen daher zeitnah die zur Berechnung erforderlichen Daten, insbesondere Informationen über die Höhe des Arbeitsentgelts.

Für die Übermittlung der Daten ist der "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" (DTA EEL) für die Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger verpflichtend vorgeschrieben. Die Meldungen zu den Entgeltersatzleistungen sind daher ausschließlich im Verfahren "DTA EEL" – und nicht mehr in Papierform – zu übermitteln. Ausgenommen sind Einzelfälle, z. B. für die Gewährung von Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben oder von Pflegeunterstützungsgeld, in denen ein elektronisches Meldeverfahren nicht wirtschaftlich durchzuführen ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: § 107 SGB IV und die "Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des DTA EEL" erläutern die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des DTA EEL. Der Verfahrensbeschreibung zum DTA EEL sowie der dazugehörigen Anlage 4 können zu den von den Sozialversicherungsträgern geforderten Inhalten eine ausführliche Kommentierung mit entsprechenden Beispielen entnommen werden. Der Anlage 3 kann zudem eine Auflistung der Sachverhalte entnommen werden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht im DTA EEL übermittelt werden sollen. Die Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des DTA EEL vom 14.12.2021 in der ab 1.1.2020 geltenden Fassung lösen die bisherigen Gemeinsamen Grundsätze in der ab 1.1.2020 geltenden Fassung vom 22.1.2019 ab. Am 6.9.2023 wurde zwischenzeitlich ausschließlich die Datensatzbeschreibung (Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze) in einer zum 1.1.2024 aktualisierten Fassung genehmigt, während die Gemeinsamen Grundsätze, in der seit 1.1.2023 geltenden Fassung (Version 11) ihre Gültigkeit behalten. Die Anlage 1, in der ab 1.1.2024 an geltenden Fassung, stellt eine Unterversion der Gemeinsamen Grundsätze in Version 11 des DTA EEL dar. Auch wenn die Gemeinsamen Grundsätze nunmehr in Version 11 bestehen bleiben, ist dennoch der Datensatz ab dem 1.1.2024 in eine Version 12 zu überführen, weil Unterversionen in dem Versionsnummernfeld aktuell nicht abgebildet werden können.

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