Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Leistungen (§ 65 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 S 1 Nr 1 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld iSd X. Abschn des EStG oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Abs 3 SGB VII in der bis zum 30.06.2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 SGB VI in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ist...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.4 Einsatz ansonsten geschützter Einkünfte

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung muss der Unterhaltspflichtige auch solche Einkünfte für den Kindesunterhalt verwenden, die üblicherweise unterhaltsrechtlich nicht zum Einkommen zählen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Sockelbetrag des Elterngeldes[1] (§ 11 Satz 4 BEEG), weitergeleitetes Pflegegeld (§ 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB XII), Einkommen, das ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2024. Die Frist beginnt am 17.8.2024 und endet am 16.8.2028. Am 17.8.2028 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, NWB F 3a 2353; Felix, Die Familie zwischen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF

Rn. 261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2005 auf alle noch offenen Verfahren anordnet, bestehen keine verfassungsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.3 Steuerfreie Einnahmen, Freibeträge und Freigrenzen

Einige Einnahmen des Steuerpflichtigen dürfen bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Sie sind von dieser befreit, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer der o. a. Einkunftsarten stehen. Gemeint sind vor allem Leistungen der öffentlichen Hand (z. B. Ausbildungshilfen wie BAföG, Stipendien), Subventionen, Sozialleistungen (z. B. Mutterschaftshilfen, Kinder- oder Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 25 K... / 2.3 Elterngeld

Rz. 8 Nach Abs. 2 kann Elterngeld nach dem Recht des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Anspruch genommen werden. Das Elterngeld für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder bezweckt eine nachhaltige und passgenaue Absicherung von Eltern und Kindern in der Frühphase der Familie, die das frühere Bundeserziehungsgeld nicht mehr leistete. Dadurch soll Paaren die Familien...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 in Kraft getreten. Die letzte Änderung erfuhr die Vorschrift einschließlich der Überschrift durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.9.2021. Dabei wurden im Anschluss an die Entscheidu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 21 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der entsprechende Elternteil ganz mit der Arbeit aussetzt oder seine wöchentl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 25 K... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als weitere Einweisungsvorschrift gibt § 25 einen Überblick über die Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und die Leistungen für Bildung und Teilhabe und benennt die hierfür zuständigen Leistungsträger. Ihre Funktion erschöpft sich in dieser Übersicht, die Norm vermittelt keine subjektiven Rechte. Die von der Vorschrift benannten Sozialleistungen sind Ausf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 25 K... / 2.4 Zuständige Stellen (Abs. 3)

Rz. 9 Nach Abs. 3 sind für die Ausführung des Abs. 1 die nach § 7 BKGG bestimmten Stellen und für die Ausführung des Abs. 2 die nach § 12 BEEG bestimmten Stellen zuständig. Damit wird nur für das sozialrechtliche Kindergeld nach dem BKGG eine Zuständigkeit beschrieben, nämlich die der Bundesagentur für Arbeit (nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Familie, Sen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 6 Offenbarungsbefugnis an Sozialleistungsträger (Abs. 5)

Rz. 16 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) sind grundsätzlich im § 31a AO geregelt. In § 68 Abs. 5 EStG wird die Offenbarungsverpflichtung und -befugnis der Familienkassen gegenüber Sozialleistungsträgern konkretisiert. Die betroffenen Stellen sind in der Vorschrift benannt. Sie betreffen die Träger, die zuständig sind für die Erbring...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Die Anrechnung von Elterngeld (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 39 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind das Elterngeld für ein älteres Kind oder dem Elterngeld oder den Mutterschaftsleistungen vergleichbare Leistungen für ein älteres Kind, auf welche die berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung Anspruch hat, auf das Elterngeld für ein jüngeres Kind anzurechnen.[1] Demnach ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Ruhen des Anspruchs auf Elterngeld (§ 3 Abs. 3)

Rz. 56 Solange kein Antrag auf die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht nach § 3 Abs. 3 der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung. Damit soll erreicht werden, dass der Anspruchsberechtigte zunächst den anderen Leistungsanspruch geltend macht.[1] Kommt es hierzu, kann die nach § 12 Abs. 1 Satz ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anrechenbarkeit von Einnahmen auf das Elterngeld (§ 3 Abs. 1)

Rz. 4 § 3 Abs. 1 legt fest, welche Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet werden.[1] Einnahmen, die als Einkünfte nach der Geburt des Kindes von § 3 Abs. 1 erfasst werden, werden grds. nicht im Rahmen der Ermittlung des Einkommens während der Bezugszeit nach § 2 Abs. 3 BEEG berücksichtigt. Etwas anderes gilt wegen der ausdrücklichen Regelung nur für Einnahmen nach § 3 Abs....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Erwerbstätigkeit und Elterngeld (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 49 Während des Bezugs von Elterngeld sollen Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Berechtigten im Vordergrund stehen und einen größeren Umfang einnehmen, als dies normalerweise bei gleichzeitiger Ausübung einer Erwerbstätigkeit der Fall wäre.[1] Die Nachrangigkeit der Erwerbstätigkeit erreicht der Gesetzgeber, indem er nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 dem jeweils Bere...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6 Anteilige Anrechnung (§ 3 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 47 Entsprechend der hinter § 3 stehenden Motivation, Doppelleistungen zu vermeiden, erfolgt eine Anrechnung von Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 nur, solange deren Leistungszeitraum mit dem Bezugszeitraum des Elterngelds deckungsgleich ist. Dem Rechnung tragend, sieht § 3 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1, die nur für einen Teil des Lebensmonat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Berücksichtigung von Freibeträgen (§ 3 Abs. 2)

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ist das Elterngeld bis zu einem Betrag von 300 EUR von der Anrechnung der Einnahmen nach § 3 Abs. 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. Dieser Betrag erhöht sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bei Mehrlingsgeburten um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind. Praxis-Beispiel Anrechnung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Die Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 1

Rz. 21 § 1 Abs. 1 Satz 1 legt die Personengruppe fest, die einen Anspruch auf Elterngeld hat. Erste Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld ist dabei ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet (Nr. 1). Als weitere Voraussetzung sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind vor, für das Elterngeld in Anspruch genomme...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Die Anrechnung von Entgeltersatzleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 40 Während die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und das Elterngeld aus dem gleichen Anlass, nämlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, weisen die unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu subsumierenden Einnahmen diese Verknüpfung nicht auf.[1] Die Nähe zum Elterngeld liegt jedoch darin begründet, dass es sich bei den Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 1 Abs. 1 legt die elementaren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld fest und definiert somit den Kreis der Anspruchsberechtigten dem Grunde nach. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wird ausgehend von Abs. 1 in den folgenden Absätzen erweitert (Abs. 2 bis 4) und präzisiert (Abs. 5 bis 7). § 1 Abs. 8 enthält einen Anspruchsausschluss für Personen mit hohe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Die Anrechnung vergleichbarer Leistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 28 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ordnet die Anrechnung von mit dem Elterngeld oder den Mutterschaftsleistungen vergleichbaren Leistungen an, auf die eine nach § 1 BEEG berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Anspruch hat. Angerechnet werden nicht nur die der berechtigten Person selbst zustehenden Leistungen, son...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 § 3 untergliedert sich in 3 Abs., die in ihrer Intention darauf ausgerichtet sind, die doppelte Erbringung von in ihrer Zielrichtung identischen (Sozial-)Leistungen zu vermeiden. Zugunsten der Mutterschaftsleistungen wird so ein Vorrang-/Nachrangverhältnis statuiert.[1] § 3 verfolgt damit einen Ansatz, den der Gesetzgeber bereits im Rahmen der §§ 7, 8 BErzGG in ähnlich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Anrechnung von Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (§ 3 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 Der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 mit Wirkung zum 1.9.2021 eingefügte § 3 Abs. 1 Satz 4 sieht eine abweichende Einkommensanrechnung vor, wenn der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 nach der Geburt des Kindes beginnt und sich die anzurechnenden Entgeltersatzleistungen auf der G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (§ 1 Abs. 7)

Rz. 140 In den Genuss von Elterngeld soll nur kommen, wer sich voraussichtlich dauerhaft im Inland aufhalten wird.[1] Denn mit dem Elterngeld verfolgt der Gesetzgeber den legitimen Zweck, eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zu fördern.[2] Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern kann von einem dauerhaften Aufenthalt im Inland jedoch nicht ohne Weit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7 Minderung des Anrechnungsbetrags (§ 3 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 51 Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nr. 4 oder Nr. 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag zum Zwecke der Vereinfachung der Anrechnung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 um ein Zwölftel gemindert. In monatsweiser typisierender Betrachtung wird damit nur der Teil der Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet, der dasselbe Einkommen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006 [1] war § 1 zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens mit Wirkung zum 1.1.2007 noch in 7 Absätze untergliedert. Im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union v. 19.8.2007 [2] wurde § 1 Abs. 7 Nr. 2c sprachlich modifiziert ("oder" wurde durch ein Komma ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Begriff der Wohnung umfasst all jene Räumlichkeiten, die sich für einen längeren Aufenthalt eignen und die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen zulassen. Von dem Beibeha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Die Geltungserstreckung auf Ehegatten oder Ehegattinnen (§ 1 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 72 § 1 Abs. 2 Satz 2 eröffnet den in einem Haushalt mit dem nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Berechtigten lebenden Ehegatten oder Ehegattinnen die Möglichkeit, (ebenfalls) Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch auf Elterngeld leitet sich in diesen Fällen vom anderen Elternteil ab. Ohne Bedeutung sind Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus in Deutschland.[1] Praxis-Beis...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Haushaltsgemeinschaft im Rahmen von Vaterschaftsfeststellungsverfahren (Nr. 3)

Rz. 84 Schließlich ermöglicht das Gesetz in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Männern die Inanspruchnahme von Elterngeld, die sich um die Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft bemühen, wenn das hierzu einschlägige Verfahren aber noch keinen Abschluss gefunden hat. Dies bewerkstelligt das Gesetz, indem es einen Anspruch für denjenigen vorsieht, der mit einem Kind in einem Haush...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige (Abs. 6 Nr. 1)

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr