Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009 [1] nicht zum Anlass genommen, § 3 in seiner schon seit dem 1.1.2007 gültigen Fassung zu modifizieren. Eine gänzlich neue Struktur hat § 3 indes durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012 bekommen, mit der nicht nur eine klarstellende F...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Mutterschaftsleistungen sind nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Gewährung von Elterngeld zu berücksichtigen. Unerheblich ist dabei, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihre Gewährung beruht. Denn nicht der gesetzliche Ursprung der Mutterschaftsleistungen, sondern die hinter der Leistungsart stehende Motivation ist ausschlaggebend für ihre Anrechnung auf das Eltern...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Ausländer als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 7)

Rz. 126 Deutscher i. S. d. Grundgesetzes ist nach Art. 116 Abs. 1 GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand v. 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Ausländer ist dem...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Adressatenkreis

Rz. 33 Betroffen von der Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ist zunächst die Gruppe der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 2 BEEG und damit all jene, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Darüber hinaus zählt zum Adressatenkreis, wer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG erfüllt, jedoch gegenüber einer zwischen- o...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2.1 Der Begriff des Kindes im Sinne des BEEG

Rz. 36 Der Begriff des Kindes wird im BEEG nicht unmittelbar definiert. Das Elterngeld soll den Eltern jedenfalls "in der Frühphase der Elternschaft" Unterstützung bieten.[1] Um das eigene Kind handelt es sich für eine Frau, wenn sie es geboren hat (§ 1591 BGB). Für einen Mann handelt es sich nach § 1592 BGB um das eigene Kind, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Anrechnung von Mutterschaftsgeld (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a))

Rz. 7 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld, das nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 24i SGB V) oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) gewährt wird. Erfasst wird auch das für den Tag der Entbindung zustehende Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V bzw. § 14 Abs. 2 KVLG i. V. m. § 24i Abs. 3 S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Anspruchsausschluss für Familien mit hohem Einkommen (§ 1 Abs. 8)

Rz. 155 § 1 Abs. 8 ist im Zusammenhang mit § 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG zu sehen; beide Regelungen finden ihren Ursprung in Art. 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, mit dem der Gesetzgeber schwerpunktmäßig eine Modifizierung des Leistungsumfangs des BEEG umgesetzt hat, um durch eine Reduzierung der Sozialausgaben einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten.[1] Nich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.1 Auswirkungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts – SGB III

Rz. 13 Das Arbeitsförderungsrecht trägt der Inanspruchnahme von Elterngeld Rechnung, indem es bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums nach § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III Zeiten unberücksichtigt lässt, in denen der Arbeitslose Elterngeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat. Mit dieser Regelung sollen Nachteile vermieden werden, di...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2.2 Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 38 Der Gesetzgeber macht nicht nur die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Berechtigten zur Voraussetzung[1], sondern verengt den anspruchsberechtigten Personenkreis, indem er das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft[2] mit dem Kind fordert. Der Begriff des Haushalts wird im BEEG nicht definiert.[3] Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein Haushalt eine durch fam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5.1 Unvermögen der Eltern zur Betreuung

Rz. 92 Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird nach § 1 Abs. 4 nur erweitert, wenn die Eltern ihr Kind nicht betreuen können. Die genannten Verwandten und Angehörigen sind nur berechtigt, Elterngeld zu beziehen, wenn es den Eltern unmöglich ist, das leibliche oder angenommene Kind zu betreuen (Ersatzberechtigte). Ob eine Betreuung unmöglich ist, muss ggf. durch die...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.1 Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Rz. 129 Die größte Gruppe von Ausländern, die sich in Deutschland auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können, ergibt sich aus den Bürgern der Europäischen Union. Unionsbürger ist nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 AEUV, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Art. 21 Abs. 1 AEUV bestimmt das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgeb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.4 Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten

Rz. 19 Elterngeld und die für das Arbeitsrecht relevante Elternzeit sind – obwohl beide Regelungsmaterien gemeinsam unter dem Dach des BEEG beheimatet sind – in ihren jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen nicht voneinander abhängig, obgleich beide die Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind und dessen Betreuung und Erziehung vorsehen. Rz. 20 Das Elterngeld zählt nach § 3 Nr. 67 EStG...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3 Auswirkungen auf andere Bereiche des Sozialrechts

Rz. 12 Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich auch auf andere Gebiete des Sozialrechts aus. So verhindert nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV der Bezug von Elterngeld zunächst den Fiktionseintritt des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdaue...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.6 Ausbleibende Anrechnung bei nicht gesetzlich Versicherten (§ 19 Abs. 2 MuSchG)

Rz. 22 Eine Anrechnung des Mutterschaftsgelds unterbleibt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a), wenn es an einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt. § 19 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bestimmt insoweit, dass Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Aufnahme von Kindern des/der Ehegatten/-in (Nr. 2)

Rz. 82 Daneben wird Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 demjenigen gewährt, der ein Kind des Ehegatten oder der Ehegattin in seinen Haushalt aufgenommen hat.[1] Achtung Eheähnliche Gemeinschaft wird von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht erfasst § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nimmt explizit auf Ehe Bezug. Demzufolge wird die eheähnliche Gemeinschaft von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.4 Zeitpunkt der Aufnahme statt Zeitpunkt der Geburt (§ 1 Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Für bereits angenommene Kinder und solche, deren Annahme noch bevorsteht (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1), sind nach § 1 Abs. 3 Satz 2 die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person maßgeblich ist. Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt die tatsächliche Aufnahme in d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 3

Rz. 76 Mit § 1 Abs. 3 erweitert der Gesetzgeber in Abweichung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 den Kreis der Anspruchsberechtigten auf "im Rechtssinne (noch) nicht mit dem Kind verwandte Personen". [1] Anspruchsbegründend wirkt im Falle des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 eine "rechtlich verfestigte Familienbeziehung."[2] § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 regelt den Zeitraum bis zur Feststell...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Vorrang des Europarechts

Rz. 36 Das Fundament des koordinierenden Europarechts stellt auf primärrechtlicher Ebene Art. 48 AEUV dar. Dreh- und Angelpunkt des Sekundärrechts ist seit dem 1.5.2010 die VO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit[1], geändert durch VO (EG) 987/2009 v. 16.9.2009[2], und die VO (EG) 988/2009 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.4 Beschäftigungsduldung (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 Ein Anspruch auf Elterngeld können nach § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 auch Personen haben, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d i. V. m. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sind. Nach § 60d Abs. 1 AufenthG ist einem ausreisepflichtigen Ausländer und seinem Ehegatten oder seinem Lebenspartner, die bis zum 1.8.2018 in das Bundesgebiet eingereist sind, in der Regel e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.3 Die Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld

Rz. 16 § 24i Abs. 3 SGB V gibt für die Zeit vor und nach der Entbindung Auskunft über die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes. Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes beginnt nach § 24i Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB V grds. 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieser Aspekt ist indes im Anwendungsbereich des § 3 nicht von Bedeutung, da die Anrechnung des Mutterschaftsgelde...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.5 Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europa-Mittelmeer-Abkommens

Rz. 138 Art. 65 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits[1] ist zentral für das Recht tunesischer Staatsangehöriger, Elterngeld in Anspruch nehmen zu können. Danach wird (vorbehaltlich abweichender Regelungen in den weiteren Abs. ...mehr

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FF 05/2025, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet. Aus der am 25.8.2022 geschlossenen Ehe ist das Kind T., geb. am 18.6.2024, hervorgegangen. Die Kindeseltern haben nach der Eheschließung jeweils ihre Familiennamen beibehalten. Der Kindesvater hat die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Aktuell hält er sich gewöhnlich in Dallas, Texas/USA, auf, beabsichtigt jedoc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 62 Erweitert wird der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auch um Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferinnen i. S. d. § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) sowie um Missionare oder Missionarinnen der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerks Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.6 Mitglieder der NATO-Streitkräfte

Rz. 152 Eine Sonderstellung unter den Ausländern nehmen die Mitglieder der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte ein.[1] Gleiches gilt für das "zivile Gefolge" (zur Begriffsbestimmung vgl. Art. I Abs. 1b NATO-Truppenstatut – im Folgenden: NATOTrStat) und die Angehörigen (s. Art. I Abs. 1c NATO-TrStat) der Mitglieder der Streitkräfte bzw. des "zivilen Gefolges". Nach...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Die Berücksichtigung von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b))

Rz. 24 Bei den Zuschüssen nach § 20 MuSchG handelt es sich um den grds. vom Arbeitgeber (s. aber § 20 Abs. 3 MuSchG) getragenen Differenzbetrag zwischen dem kalendertäglich zustehenden Nettoarbeitsentgelt und dem kalendertäglich zustehenden Mutterschaftsgeld in Form des Höchstbetrags von 13 EUR.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Ausländer mit Freizügigkeitsberechtigung

Rz. 128 Freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.[1] Sie unterfallen daher nicht dem Anwendungsbereich von § 1 Abs. 7 . Ein Anspruch auf Elterngeld können sie daher bereits erfolgreich geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 bis 6 erfüllen und § 1 Abs. 8 einer Bewilligung nicht entgegensteht. Zwar mag der Begriff ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.5 Mutterschaftsgeld nach § 14 KVLG

Rz. 21 Bei der Anrechnung des auf der Grundlage des § 14 KVLG gewährten Mutterschaftsgelds ergeben sich durch den Verweis der Norm auf § 24i SGB V keine abweichenden Fragestellungen.[1] Unterschiedlich gestaltet sich hingegen der Kreis der Versicherten.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.2 Höhe des Mutterschaftsgeldes nach § 24i Abs. 2 SGB V

Rz. 13 Die Höhe des zu zahlenden Mutterschaftsgeldes ergibt sich aus § 24i Abs. 2 SGB V und erreicht maximal einen Betrag von 13 EUR kalendertäglich (§ 24i Abs. 2 Satz 2 SGB V). Zur Ermittlung der Anspruchshöhe wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben grds. das Nettoentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.4 Türkische Staatsangehörige

Rz. 136 Auch türkische Staatsangehörige können freizügigkeitsberechtigt sein. Dies ist vor dem Hintergrund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei v. 12.9.1963[1] zu sehen. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens ermächtigt den durch das Abkommen installierten Assoziationsrat, Beschlüsse zur Verwirklichung der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Vergleichbarkeit der Leistung

Rz. 35 Ob eine im Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährte Leistung vergleichbar ist, ist anhand objektiver Umstände für jede Leistungsart gesondert zu ermitteln. Ausschlaggebend ist insoweit die Zweckrichtung der vergleichbaren Leistungen. Diese müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie die Betreuung und Erziehung des Kindes fördern und dam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 2

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommen als Anspruchsberechtigte grds. nur diejenigen in Betracht, die einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.[1] Von diesem Erfordernis macht § 1 Abs. 2 eine Ausnahme und erweitert den Kreis der Berechtigten, indem er vom sog. Territorialitätsprinzip abrückt. Nicht mehr der unmittelbare Kontakt mit dem deuts...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.3 Sonderfall des § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 und 4

Rz. 149 Während nach § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 c) der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1 (bei Erteilung wegen Krieges im Heimatland), 23a und 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG einem Anspruch auf Elterngeld grds. entgegensteht, erfolgt über § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 und 4 eine Rückausnahme. Erforderlich ist nach Nr. 3 eine im Bundesgebiet berechtigte Erwerbstätigkeit oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2.1 Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer

Rz. 63 Wie die Bezugnahme des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 verdeutlicht, kommen Entwicklungshelfer oder -helferinnen nicht generell in den Genuss von Elterngeld, sondern lediglich dann, wenn sie die Kriterien des § 1 EhfG erfüllen. Hierzu zählt u. a., sich zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes für eine ununterbrochene Ze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Rz. 68 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 hat Anspruch auf Elterngeld auch, wer ohne über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu verfügen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen (Alt. 1)...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Anrechnung von Dienst- und Anwärterbezügen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 25 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 regelt die Anrechnung von Dienst- und Anwärterbezügen sowie Zuschüssen, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote ab dem Tag der Geburt des den Elterngeldanspruch auslösenden Kindes zustehen.[1] Eine direkte Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 scheidet aus, weil Beam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Elterngeldanspruch bei Mehrlingsgeburten (§ 1 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Veranlasst durch die gegenteilige Rechtsprechung des BSG[1] hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 1 Abs. 1 Satz 2 klargestellt, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Für das 2. und jedes weitere Kind wird der Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 Satz 1 BEEG i. H. v. 300 EUR gezahlt.[2] Nach der Rechtsprechung des SG Berlin ist die Zu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind (§ 1 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Ist die Frage nach Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt zugunsten des Anspruchstellers geklärt, kommt als weitere Anspruchsvoraussetzung das Zusammenleben mit dem eigenen Kind in einem Haushalt hinzu. Vorrangig anspruchsberechtigt sind damit die leiblichen Eltern.[1] Wer abweichend hiervon einen Anspruch auf Elterngeld hat, wird in § 1 Abs. 3 abschließend geregelt.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei[1], u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG); Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. ausgezahlt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b)

Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsgeld (§ 3 Nr. 1 Buchst. d) EStG) wurde auf das Erzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 67 [Erziehungs- und Elterngeld]

1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b) Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 4 Kinderzulage der EG-Bediensteten (S. 3)

Rz. 12 Der Kindergeldanspruch eines Elternteils wird nach § 65 S. 3 EStG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Elternteil[1] als Bediensteter der EU einen Anspruch auf Kinderzulagen nach § 65 S. 1 Nr. 2 EStG hat, solange der berechtigte, im Inland lebende Elternteil, in einem Versicherungspflichtverhältnis gem. §§ 24ff. SGB III steht oder nur aufgrund von § 28 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Leistungen von Rechtsträgern in der EU/EWR und der Schweiz (3 Nr. 2 Buchst. e) EStG)

Rz. 15 Ab Vz 2015 sind mit den in § 3 Nr. 1 EStG und § 3 Nr. 2 Buchst. a) – d) EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausl. Rechtsträger gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG steuerfrei, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in der EU/EWR oder der Schweiz hat. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG zielt auf jene in § 3 Nr. 1 bis Nr. 2 Buchst. d) EStG genannten Einnahmen ab, die auf bes...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.2.2024 – 9 UF 40/21

1. Auch bei einem erweiterten Umgang und einem Mitbetreuungsanteil von 40 % bzw. 43 % bleibt der Unterhaltsschuldner allein barunterhaltspflichtig. 2. Der an die Kindesmutter gezahlte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes als Einkommen des Kindes zu behandeln und damit jeweils hälftig auf den Barunterhalt des Kindes anzurechnen. 3. Führt der Unterhaltspflichtig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle al...mehr