Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.4 Türkische Staatsangehörige

Rz. 136 Auch türkische Staatsangehörige können freizügigkeitsberechtigt sein. Dies ist vor dem Hintergrund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei v. 12.9.1963[1] zu sehen. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens ermächtigt den durch das Abkommen installierten Assoziationsrat, Beschlüsse zur Verwirklichung der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 2

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommen als Anspruchsberechtigte grds. nur diejenigen in Betracht, die einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.[1] Von diesem Erfordernis macht § 1 Abs. 2 eine Ausnahme und erweitert den Kreis der Berechtigten, indem er vom sog. Territorialitätsprinzip abrückt. Nicht mehr der unmittelbare Kontakt mit dem deuts...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.3 Sonderfall des § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 und 4

Rz. 149 Während nach § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 c) der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1 (bei Erteilung wegen Krieges im Heimatland), 23a und 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG einem Anspruch auf Elterngeld grds. entgegensteht, erfolgt über § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 und 4 eine Rückausnahme. Erforderlich ist nach Nr. 3 eine im Bundesgebiet berechtigte Erwerbstätigkeit oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2.1 Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer

Rz. 63 Wie die Bezugnahme des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 verdeutlicht, kommen Entwicklungshelfer oder -helferinnen nicht generell in den Genuss von Elterngeld, sondern lediglich dann, wenn sie die Kriterien des § 1 EhfG erfüllen. Hierzu zählt u. a., sich zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes für eine ununterbrochene Ze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Rz. 68 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 hat Anspruch auf Elterngeld auch, wer ohne über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu verfügen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen (Alt. 1)...mehr

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FF 05/2025, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet. Aus der am 25.8.2022 geschlossenen Ehe ist das Kind T., geb. am 18.6.2024, hervorgegangen. Die Kindeseltern haben nach der Eheschließung jeweils ihre Familiennamen beibehalten. Der Kindesvater hat die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Aktuell hält er sich gewöhnlich in Dallas, Texas/USA, auf, beabsichtigt jedoc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Anrechnung von Dienst- und Anwärterbezügen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 25 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 regelt die Anrechnung von Dienst- und Anwärterbezügen sowie Zuschüssen, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote ab dem Tag der Geburt des den Elterngeldanspruch auslösenden Kindes zustehen.[1] Eine direkte Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 scheidet aus, weil Beam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Elterngeldanspruch bei Mehrlingsgeburten (§ 1 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Veranlasst durch die gegenteilige Rechtsprechung des BSG[1] hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 1 Abs. 1 Satz 2 klargestellt, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Für das 2. und jedes weitere Kind wird der Mehrlingszuschlag nach § 2a Abs. 4 Satz 1 BEEG i. H. v. 300 EUR gezahlt.[2] Nach der Rechtsprechung des SG Berlin ist die Zu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind (§ 1 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Ist die Frage nach Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt zugunsten des Anspruchstellers geklärt, kommt als weitere Anspruchsvoraussetzung das Zusammenleben mit dem eigenen Kind in einem Haushalt hinzu. Vorrangig anspruchsberechtigt sind damit die leiblichen Eltern.[1] Wer abweichend hiervon einen Anspruch auf Elterngeld hat, wird in § 1 Abs. 3 abschließend geregelt.[2...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.4 Beschäftigungsduldung (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 Ein Anspruch auf Elterngeld können nach § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 auch Personen haben, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d i. V. m. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sind. Nach § 60d Abs. 1 AufenthG ist einem ausreisepflichtigen Ausländer und seinem Ehegatten oder seinem Lebenspartner, die bis zum 1.8.2018 in das Bundesgebiet eingereist sind, in der Regel e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.3 Die Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld

Rz. 16 § 24i Abs. 3 SGB V gibt für die Zeit vor und nach der Entbindung Auskunft über die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes. Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes beginnt nach § 24i Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB V grds. 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Dieser Aspekt ist indes im Anwendungsbereich des § 3 nicht von Bedeutung, da die Anrechnung des Mutterschaftsgelde...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.5 Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europa-Mittelmeer-Abkommens

Rz. 138 Art. 65 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits[1] ist zentral für das Recht tunesischer Staatsangehöriger, Elterngeld in Anspruch nehmen zu können. Danach wird (vorbehaltlich abweichender Regelungen in den weiteren Abs. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 62 Erweitert wird der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auch um Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferinnen i. S. d. § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) sowie um Missionare oder Missionarinnen der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerks Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.5 Mutterschaftsgeld nach § 14 KVLG

Rz. 21 Bei der Anrechnung des auf der Grundlage des § 14 KVLG gewährten Mutterschaftsgelds ergeben sich durch den Verweis der Norm auf § 24i SGB V keine abweichenden Fragestellungen.[1] Unterschiedlich gestaltet sich hingegen der Kreis der Versicherten.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2.6 Mitglieder der NATO-Streitkräfte

Rz. 152 Eine Sonderstellung unter den Ausländern nehmen die Mitglieder der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte ein.[1] Gleiches gilt für das "zivile Gefolge" (zur Begriffsbestimmung vgl. Art. I Abs. 1b NATO-Truppenstatut – im Folgenden: NATOTrStat) und die Angehörigen (s. Art. I Abs. 1c NATO-TrStat) der Mitglieder der Streitkräfte bzw. des "zivilen Gefolges". Nach...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Vergleichbarkeit der Leistung

Rz. 35 Ob eine im Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährte Leistung vergleichbar ist, ist anhand objektiver Umstände für jede Leistungsart gesondert zu ermitteln. Ausschlaggebend ist insoweit die Zweckrichtung der vergleichbaren Leistungen. Diese müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie die Betreuung und Erziehung des Kindes fördern und dam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Die Berücksichtigung von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b))

Rz. 24 Bei den Zuschüssen nach § 20 MuSchG handelt es sich um den grds. vom Arbeitgeber (s. aber § 20 Abs. 3 MuSchG) getragenen Differenzbetrag zwischen dem kalendertäglich zustehenden Nettoarbeitsentgelt und dem kalendertäglich zustehenden Mutterschaftsgeld in Form des Höchstbetrags von 13 EUR.mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Ausländer mit Freizügigkeitsberechtigung

Rz. 128 Freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.[1] Sie unterfallen daher nicht dem Anwendungsbereich von § 1 Abs. 7 . Ein Anspruch auf Elterngeld können sie daher bereits erfolgreich geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 bis 6 erfüllen und § 1 Abs. 8 einer Bewilligung nicht entgegensteht. Zwar mag der Begriff ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei[1], u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG); Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. ausgezahlt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b)

Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsgeld (§ 3 Nr. 1 Buchst. d) EStG) wurde auf das Erzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 67 [Erziehungs- und Elterngeld]

1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b) Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 4 Kinderzulage der EG-Bediensteten (S. 3)

Rz. 12 Der Kindergeldanspruch eines Elternteils wird nach § 65 S. 3 EStG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Elternteil[1] als Bediensteter der EU einen Anspruch auf Kinderzulagen nach § 65 S. 1 Nr. 2 EStG hat, solange der berechtigte, im Inland lebende Elternteil, in einem Versicherungspflichtverhältnis gem. §§ 24ff. SGB III steht oder nur aufgrund von § 28 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Leistungen von Rechtsträgern in der EU/EWR und der Schweiz (3 Nr. 2 Buchst. e) EStG)

Rz. 15 Ab Vz 2015 sind mit den in § 3 Nr. 1 EStG und § 3 Nr. 2 Buchst. a) – d) EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausl. Rechtsträger gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG steuerfrei, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in der EU/EWR oder der Schweiz hat. § 3 Nr. 2 Buchst. e) EStG zielt auf jene in § 3 Nr. 1 bis Nr. 2 Buchst. d) EStG genannten Einnahmen ab, die auf bes...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.2.2024 – 9 UF 40/21

1. Auch bei einem erweiterten Umgang und einem Mitbetreuungsanteil von 40 % bzw. 43 % bleibt der Unterhaltsschuldner allein barunterhaltspflichtig. 2. Der an die Kindesmutter gezahlte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes als Einkommen des Kindes zu behandeln und damit jeweils hälftig auf den Barunterhalt des Kindes anzurechnen. 3. Führt der Unterhaltspflichtig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle al...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Besonderheiten beim Ruhen des Mutterschaftsgeldes

Rz. 19 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB V bestimmt ausdrücklich, dass die Ruhensvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V beim Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V) nicht anzuwenden ist. Dadurch wird sichergestellt, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht ruht, wenn eine Schwangere bzw. eine junge Mutter während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld z. B. eine Freiheitsstrafe verbüßt oder...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

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Benefits: Betreuung / 2.2.2 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.3 Einzelfälle nach Abs. 1

Rz. 67 Die Jugendhilfe umfasst auch dann Leistungen zum notwendigen Unterhalt nach § 39 Abs. 1 Satz 1 , wenn eine Mutter mit ihrem Kind gemeinsam in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung des Strafvollzugs (§ 80, § 142 StVollzG) untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.2000, 5 C 48/01; zustimmend Jutzi, Kostentragung bei gemeinsamer Unterbringung von Mutter und Kind in ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 3 Praxishinweise

Rz. 49 Zu den gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG steuerfreien Beihilfen zur Erziehung gehören u. a. auch die an Pflegeeltern für eine Vollzeitpflege gemäß § 33 aus öffentlichen Mitteln gezahlten Pflege- und Erziehungsgelder (BFH, Urteil v. 25.3.2021, VIII R 37/19 Rz. 17, mit Anm. von Jachmann-Michel, jurisPR-SteuerR 32/2021 Anm. 2; BFH, Urteil v. 14.7. 2020, VIII R 27/18 Rz. 19, m...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 125 Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 ist Einkommen i. S.d. Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (BGH, Beschluss v. 9.12.2020, XII ZB 191/19 mit Anm. in FamRB 2021, 193 und mit Anm. von Rosenzweig, FamRB 2021, 193 und von Götsche, jurisPR-FamR 11/2021 Anm. 7, zustimmend mit dem Hinweis, dass soweit es den für den Unterhalt des Pflegeki...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 132 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.7 Ergänzende Regelungen

Rz. 20 Die Regelungen in Abs. 5 enthalten mehrere Klarstellungen. Gemäß Abs. 5 Satz 1 wird kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis i. S. der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Da im Gesetzeswortlaut die gesetzliche Unfallversicherung nicht genannt wird, dürfte eine sog. "wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII anzunehmen sein m...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Es gilt auch hier die grundsätzliche Regel, dass der nichteheliche Elternteil auf 20 % des ihm zustehenden Unterhalts verzichten kann, und dass ab einem Verzicht von einem Drittel ein unwirksamer Verzicht vorliegt. Um diese Prozentzahlen bestimmen zu können, ist auch hier zunächst die Höhe des dem nichtehelichen Elternteil zustehenden Unterhalts zu ermitteln. Beansprucht werde...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.5 Mutterschaftsgeld neben Elterngeld

Rz. 171 Es stellt sich die Frage, ob das Elterngeld i. S. d. BEEG Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld hat und das Mutterschaftsgeld insoweit zum Ruhen bringt. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mindert sich das Elterngeld um die Höhe des Mutterschaftsgeldes i. S. d. § 24i SGB V, wenn beides wegen desselben Kindes gewährt wird. Er...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne das der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen und...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Ist das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist beendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Begi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Arbeitnehmerinnen/Heimarbeiterinnen sind und deren Arbeitsverhältnis auch nicht zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruc...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr