Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld auswirken. Seit 2018 werden Frischvermählte automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Ehegatten können jedoch verschiedene Kombinationen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine günstige Zusammenstellung gibt es mehr Netto vom Gehalt, wobei es sich bei der Lohnsteuer nur um eine Vorauszahlung handelt. Die tatsächliche Steuerschuld wird erst später mit der Einkommensteuer errechnet. Die Beratung bei Fragen rund um die Steuerklassenwahl dürfen Lohnsteuerhilfevereine erbringen. Die Vertretung der Mitglieder gegenüber den zuständigen Stellen stellt eine notwendige Nebenleistung zur steuerlichen Beratung dar. Der Berater sollte gegenüber der Sozialbehörde eine schriftliche Bevollmächtigung vorlegen können.[1]

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