Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 1.3 Private Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Personen bleiben weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie können sich für die Dauer der Elternzeit auch nicht als Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.[1] In erster Linie s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt. Im Regelfall führt diese Verkürzung nicht zu einer verlängerten kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Teilzeitauszubildende haben die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 5.3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass zulässige Teilzeitbeschäftigungen während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit berufsmäßig ausgeübt werden. Daher sind solche Beschäftigungen trotz der Beschränkung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Elternzeit/-geld

Das BSG hat in mehreren Entscheidungen[1] festgelegt, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestbeitrags durch die Gewährung von Elterngeld nicht berührt wird, weil die Beitragsfreiheit nach § 224 Abs. 1 SGB V sich ausschließlich auf die dort genannten Leistungen bezieht. Diese Rechtslage gilt grundsätzlich auch in Fällen der Elternzeit, insbesondere bei unverheirateten E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind arbeitgeberseitige Leistungen (auch Sachbezüge), die während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden. Zu den Sozialleistungen gehören u. a. das Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Mutterschaftsgeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 23c SGB IV erläutert die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 2 (Netto-) Sozialleistungen

Zu den Sozialleistungen i. S. d. § 23c SGB IV zählen insbesondere folgende Leistungen: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträger/Bundesagentur für Arbeit/Kriegsopferfürsorge), Versorgungskrankengeld (Träger der Kriegsopfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 1 Beitragspflicht der Zuschüsse

Arbeitgeberseitige Leistungen, die während des Bezugs von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld oder Eltern- oder Erziehungsgeld erzielt werden, gelten nicht als Arbeitsentgelt. Zu diesen arbeitgeberseitigen Leistungen gehören auch Sachbezüge. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zusammen mit der Sozialleistung das Nettoarbeitsentgelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld

Zusammenfassung Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 2 Arten des Elterngeldes

Elterngeld kann in verschiedenen Ausgestaltungen beansprucht werden. Dabei handelt es sich zunächst um das Basiselterngeld, welches beiden Elternteilen gemeinsam einmalig für 12 Monate gewährt wird.[1] Sofern nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen den Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG 2 weitere Monate Elterngeld zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Elterngeld

Das Elterngeld ist steuerfrei.[1] Es wirkt sich jedoch, wie andere Entgeltersatzleistungen auch, im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf die Höhe des Steuersatzes aus, sofern andere steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden. Das Elterngeld ist in voller Höhe in die besondere Steuersatzberechnung einzubeziehen. Dies gilt auch für den Mindestbetrag von monatlich 300 EUR bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Elterngeld ist lohnsteuerfrei

Das Elterngeld i. H. v. maximal 1.800 EUR ist lohnsteuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Dies gilt auch für den sog. Sockelbetrag von 300 EUR monatlich. Der Bundesfinanzhof hat die Anwendung des Progressionsvorbehaltes für den Sockelbetrag des Elterngeldes ausdrücklich bestätigt. Das Elterngeld bezwecke, die durch die erforderliche Kinderbetreuung entg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Elterngeld als Basiselterngeld besteht vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.[1] Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden.[2] Voraussetzung dafür ist, dass das Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat durchgängig von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Für angenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 5 Antragstellung und Auszahlung

Das Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag der Bezugsberechtigten bei der für das Elterngeld örtlich zuständigen Elterngeldstelle gewährt. Welche Behörde für das Elterngeld zuständig ist, bestimmt jedes Bundesland für sich.[1] Rückwirkend kann die Leistung von Elterngeld nur für die letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung verlangt werden.[2] Um eine Verkürzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 3 Steuerklasse beeinflusst Elterngeldhöhe

Das Elterngeld berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes, ermäßigt um pauschale Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – wobei berücksichtigt wird, nach welcher Steuerklasse versteuert wurde und ob Kirchensteuerpflicht des Antragstellers bestand. Optimale Steuerklasse erhöht Elterngeld Beziehen beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 6 Konsequenzen für Arbeitgeber und die Personalpraxis

Die Einführung des Elterngeldes hat dazu geführt, dass mehr Mütter im Anschluss an die Mutterschutzzeiten und auch vermehrt Väter mit ihrer Arbeit aussetzen oder jedenfalls kürzertreten. Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig; entsprechenden Teilzeitwünschen muss in der Regel entsprochen werden. In den Betrieben sind hier also Flexibilität und Organisationstalen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Werden vom Arbeitgeber während des Bezugs von Elterngeld Zuschüsse oder sonstige Leistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen weiterhin ausgezahlt, sind beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten.[1] Zuschüsse des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung Die Regelung der Freigrenze i. H. v. 50 EUR gilt nicht für Arbeitsentgelt aus einer während des Bezugs von Elterngeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 2 Aufzeichnung Großbuchstabe U

Bei Bezug von Elterngeld oder bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht, der Anspruch auf Arbeitslohn aber für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach dem Bundeselterngeld-...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 2.2 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit unterliegen der Arbeitslosenversicherungspflicht.[1] Die Beiträge werden für diese Zeit vom Bund getragen. Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, ist nur die Person versicherungspflichtig, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zugerechnet bekommt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt

Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4 Meldungen des Arbeitgebers

Aufgrund des Bezugs von Elterngeld ist keine gesonderte Meldung oder Meldegrund nach der DEÜV vorgesehen. 4.1 Meldung der Unterbrechung der Beschäftigung Zeiten der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung, Zeiten des Elterngeldbezugs bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit unterbrechen das Beschäftigungsverhältnis. Daher müssen solche Zeiträume vom Arbeitgeber mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Lohnsteuer

1 Elterngeld ist lohnsteuerfrei Das Elterngeld i. H. v. maximal 1.800 EUR ist lohnsteuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Dies gilt auch für den sog. Sockelbetrag von 300 EUR monatlich. Der Bundesfinanzhof hat die Anwendung des Progressionsvorbehaltes für den Sockelbetrag des Elterngeldes ausdrücklich bestätigt. Das Elterngeld bezwecke, die durch die erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Sozialversicherung

1 Kranken- und Pflegeversicherung 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4.1 Meldung der Unterbrechung der Beschäftigung

Zeiten der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung, Zeiten des Elterngeldbezugs bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit unterbrechen das Beschäftigungsverhältnis. Daher müssen solche Zeiträume vom Arbeitgeber mit einer Unterbrechungsmeldung übermittelt werden. Das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt ist zu melden. Zusätzlich zu einer Unterbrechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4.3 Sonderzahlungen in der Elternzeit

Wird während der Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. gezahlt, ist die Unterbrechungsmeldung zu stornieren und eine neue, korrigierte Meldung abzugeben. Das in der Unterbrechungsmeldung angegebene Arbeitsentgelt erhöht sich um die Höhe des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Arbeitsrecht

1 Anspruchsvoraussetzungen Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4.2 Abmeldung bei Ende der Beschäftigung

Endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird, z. B. keine Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Elterngeldbezugs/der Elternzeit, muss vom Arbeitgeber eine zusätzliche Abmeldung erstellt werden. Als Arbeitsentgelt ist in diesem Fall der Betrag "000000" EUR anzugeben. Das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt wu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergartenzuschuss / 4 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Als Entgeltersatzleistungen (früher: Lohnersatzleistungen) sind alle die Leistungen zu verstehen, die von Sozialleistungsträgern in besonderen Situationen zum Zwecke des Ersatzes von ansonsten bezogenem Arbeitsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Sozialleistungen: Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- und Pflegeunterstützung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterbrechungsmeldung / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht, Elternzeit in Anspruch genommen oder Elterngeld bezogen wird, freiwilliger Wehrdienst geleistet wird, das Beschäftigungsve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.1 Fortbestand der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht bzw. diese Leistungen bezogen werden oder nach den gesetzlichen Regelungen[1] Elterngeld bezogen wird. Gleiches gilt für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit oder wenn Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird.[2] Darüber hinaus bleibt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Als Entgeltersatzleistungen werden Leistungen der Sozialversicherung bezeichnet, die an die Stelle wegfallender Entgeltansprüche treten (Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Übergangsgeld). Entgeltersatzleistungen werden i. d. R. nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuer ist der Bezug dieser Sozialleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2 Pfändbarkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr