Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Zugriff auf Daten zu Hinweisen des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist eine Einwilligung erforderlich. Einer eindeutigen bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten bedarf es nicht. mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.1 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 gültigen Fassung)

Rz. 3 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten der Versicherten in einer Anwendung der Telematikinfrastruktur zugreifen, soweit die Versicherten hierzu ihre vorherige Einwilligung erteilt haben (Satz 1). Eine bestimmte Form ist für die Einwilligung nicht vorg... mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.3 Einwilligung des Versicherten (Abs. 1a)

Rz. 3e Zugriffsberechtigte Leistungserbringer des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in der Betriebsmedizin Tätige (§ 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18) dürfen nur nach vorheriger Einwilligung des Versicherten auf Daten zugreifen (Satz 1). Die Zugriffsberechtigung auf Daten zu Organ- oder Gewebespenden oder Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen für Ärzte oder Psychotherape... mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.2 Zugriff ohne Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 4 Ein Zugriff ohne Einwilligung ist möglich, nachdem der Tod des Versicherten nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Transplantationsgesetzes festgestellt wurde (nach Regeln, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen) und wenn durch den Zugriff geklärt wird, ob die verstorbene Person in die Entnahme von Organen oder Gewebe eingewilligt hat. mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.4 Einwilligung des Versicherten (Abs. 4)

Rz. 7 Der Versicherte willigt in den Zugriff auf seine Daten in der elektronischen Rechnung über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes ein (z. B. Smartphone). Dazu ist eine eindeutige bestätigende Handlung erforderlich. Die Einzelheiten spezifiziert die gematik. mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.2 Zugriff auf den Medikationsplan (Abs. 2)

Rz. 4 Grundsätzlich darf auf den elektronischen Medikationsplan (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) nur mit Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden (Satz 1). Der Versicherte muss nur einwilligen, wenn die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Eine vorherige Einwilligung durch eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten... mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.1 Elektronische Rechnung (Abs. 1)

Rz. 3 Abrechnungsdaten von Kostenerstattungsleistungen (z. B. selbstbeschaffte Leistungen nach § 13 Abs. 3) können über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden (elektronische Rechnung, Satz 1). Die elektronische Rechnung ist möglich, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar sind. Die erforderlichen Maßnahmen führt die... mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.3 Datenmigration in die Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 5 Die bislang auf der elektronischen Gesundheitskarte speicherbaren elektronischen Hinweise der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 356) sowie ihren Aufbewahrungsort werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierzu vorliegen, nur noch in der elektronischen Patientenakte nach § 341 gespeichert (Satz 1). Die Daten werden auf Verlangen des Versi... mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.4 Datenmigration in die Patientenakte (Abs. 4)

Rz. 6 Die bislang auf der elektronischen Gesundheitskarte speicherbaren elektronischen Hinweise der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 356) sowie ihren Aufbewahrungsort werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierzu vorliegen, nur noch in der elektronischen Patientenakte nach § 341 gespeichert (Satz 1). Die Daten werden mit Einwilligung des Ve... mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.9 Elektronischer Medikationsplan (Abs. 8 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 9c Der elektronische Medikationsplan wird ab dem 1.10.2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird (Satz 1). Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in ... mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verf... mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.1 Patientenakte (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die elektronische Patientenakte (§ 341) ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. ... mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KZVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen... mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.7 Datenmigration in die Patientenkurzakte (Abs. 6; aufgehoben mit Wirkung zum 26.3.2024)

Rz. 9a Die Migration von elektronische Notfalldaten zur elektronischen Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7) und von Daten des elektronischen Medikationsplans zu einer eigenständigen Online-Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, beginnt im Jahr 2023 (BT-Drs. 19/27652 S. 129). Wünscht ... mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.4 Ärztliche Verordnungen (Abs. 2)

Rz. 4 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) der Versicherten in einer elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) zugreifen. Der Kreis der zugriffsberechtigten Personen sowie die Voraussetzungen für den Zugriff erg... mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Erklärungen (Abs. 1)

Rz. 3 Auf elektronische Hinweise des Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) darf nur mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden. Eine eindeutige bestätigende Handlung durch technische Zugriffsfreigabe (Einsatz der Gesundheitskarte und Eingabe einer... mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abrechnungsdaten medizinischer Leistungen, die nicht als Sachleistung abgerechnet und von Versicherten getragen werden, können innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die Nutzung der elektronischen Rechnung wird möglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Te... mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 2.2 Benachteiligungsverbot (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 enthält ein Benachteiligungsverbot. Danach darf niemand deshalb bevorzugt oder benachteiligt werden, weil er der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (§ 342 Abs. 1 Satz 2, § 344 Abs. 3) widersprochen, einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 im Wege der Einwilligung nach § 339 Abs. 1a und § 353 Abs. 3 bis 6 erlaubt oder im Wege... mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.4 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 4)

Rz. 8 Voraussetzung für die Verarbeitung der Daten der elektronischen Patientenkurzakte beim grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten ist, dass der Versicherte vor der Reise in das europäische Ausland seine Einwilligung in die Nutzung des Übermittlungsverfahrens im Behandlungsfall über die nationale eHealth-Kontaktstelle erteilt (Satz 1). Eine weitere technische ... mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.1 Zugriff auf Hinweise (Abs. 1)

Rz. 3 Der Zugriff auf Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2; z. B., wenn die Erklärung des Versicherten nur in schriftlicher Form existiert) ist mit einer formlosen Einwilligung des Versicherten möglich und erlaubt einen lesenden Zugriff (Satz 1). Eine eindeutige b... mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.3 Einsichtnahme beim Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 5 Der Versicherte kann den Medikationsplan (§ 31a) oder medizinische Notfalldaten (§ 234 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5) in der Praxis eines Leistungserbringers einsehen, soweit diese auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Der Zugriff ist mittels der Gesundheitskarte und des Heilberufsausweises (§ 339 Abs. 3) möglich. Die Verarbeitung von Daten mittels der elektronischen Ges... mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n... mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.3 Zweck (Abs. 3)

Rz. 5 Der Verzeichnisdienst darf ausschließlich zum Zwecke der Suche, Identifikation und Adressierung der in Abs. 1 Satz 3 genannten Nutzer im Rahmen der Telematikinfrastruktur sowie durch die gematik für Prüfmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Korrektheit und Verwendbarkeit der Daten des Verzeichnisdienstes verwendet werden (Satz 1). Nutzer sind die Leistungserbringer (... mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan, die elektronischen Notfalldaten und die elektronische Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5). Die Legitimation der Datenverarbeitung ergibt sich aus einem Zusammenspiel der informierten Einwilligung des Versicherten und der gesetzlichen Befugnisnorm zum konkreten Umfang der Datenverarbeitu... mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt... mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.3 Zugriffsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 9 Die gematik ist beauftragt einem definierten Kreis von zugriffsberechtigten Personen zu ermöglichen, den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5) über die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Zugriffsberechtigt ist der Personenkreis nach § 359 Abs. 1, zu dem u. a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und die jeweils bei dies... mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.1 Digitalisierung medizinischer Unterlagen (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte haben ab 15.1.2025 (§ 342 Abs. 1 Satz 2) einen Anspruch darauf, in Papierform vorliegende medizinische Informationen gemäß § 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und d (u. a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Arztbriefe) digitalisieren und über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte übermitteln und speichern zu lassen... mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n... mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.5 Verarbeitung von Notfalldaten (Abs. 4)

Rz. 7 Die Verarbeitung von elektronischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist auch ohne Netzzugang möglich. Im Interesse des möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Patienten sind die Notfalldaten auch ohne seine Zustimmung im Einzelfall durch hierzu autorisierte Personen nutzbar (§ 359 Abs. 3). Hierbei wurde die Idee des in Papierform erhältlichen ... mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ... mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.5 Notfalldaten (Satz 2 Nr. 5)

Rz. 10 Mit den Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert. Künftig können Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Adresse eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen kann auf Wunsch im Notfalldat... mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd... mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der auf den Medikationsplan und die Notfalldaten zugreifen darf (Satz 1). Den zugriffsberechtigten Personen wird es durch die Regelungen ermöglicht, die ihnen erlaubten Tätigkeiten unter Nutzung der Gesundheitskarte auszuüben (BT-Drs. 15/1525 S. 145 zu § 291a). Ein Zugriff der genannten Leistungserbringer ist nur insoweit ges... mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.3 Zugriff auf die Notfalldaten und die Patientenkurzakte (Abs. 3)

Rz. 5 Für den Zugriff auf Notfalldaten und die Patientenkurzakte wird im Interesse der möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Versicherten eine Autorisierung im Einzelfall nicht vorausgesetzt, da von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist (Satz 1 Nr. 1). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherte sein grundsätzliches Einverständnis erteilt haben muss... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Künstliche Intelligenz: Ein... / 5.2 Urheberrecht, Datenschutz und Privatsphäre

Bisher sammelten Webcrawler beim Training verschiedener KI in der Regel Informationen aus dem Internet, ohne die Urheber der Webseiten um Erlaubnis zu bitten. Aufgrund dieser (vermutet unerlaubten) Verwendung ihrer Texte haben deshalb Autoren wie Christopher Golden und Richard Kadrey mit der Komikerin Sarah Silverman Klage gegen OpenAI und Meta eingereicht. Auch die New York... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einwilligung

Tz. 12 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für eine wirksame Einwilligung gelten die folgenden Punkte: Beachte! Eine (Blanco-)Einwilligung heilt nicht in jedem Fall die Datenverarbeitung.... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Erlaubnisnorm – Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse

Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss eine gesetzliche Grundlage haben oder es muss die Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Daneben sieht die DSGVO auch Fälle vor, in denen im Rahmen einer Interessenabwägung ermittelt werden soll, ob ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen im Verein oder eines sonstigen Empfängers an der Da... mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Maßnahmen nach §§ 1829, 1831 und 1832 BGB

Rz. 21 Die §§ 1829, 1831 und 1832 BGB beinhalten Regelungen für Maßnahmen, die für den Patienten hohe gesundheitliche Risiken bergen bzw. erhebliche Freiheitsbeschränkungen bedeuten. Aufgrund der Erheblichkeit der durch Einwilligung/Nichteinwilligung/Widerruf der Einwilligung drohenden Folgen besteht ein Genehmigungserfordernis durch das Betreuungsgericht. Rz. 22 Nach § 1829 ... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB, Unterbringung nach § 1831 BGB und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 50 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in ärztliche Maßnahmen, also Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Widerruf (Art. 7 DSGVO)

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der allgemeine Widerspruch richtet sich gegen eine rechtmäßige Datenverarbeitung auf Basis einer gesetzlichen Erlaubnisnorm (öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse). Der Betroffene muss den Widerspruch mit seiner besonderen Situation anhand des Einzelfalls begründen. Ein Anwendungsfall ist der Werbewiderspruch gegen eine Datennutz... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO)

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Berechtigte Interessen eines Vereins spielen immer dann eine Rolle, wenn der Verein bestimmte Daten verarbeiten möchte, diese Daten jedoch weder für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags/der Satzung benötigt werden noch eine Einwilligung der Vereinsmitglieder in die entsprechende Datenverarbeitung vorliegt. Die berechtigten Interessen können d... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB

Rz. 154 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob Untersuchungen des Gesundheitszustands des Voll... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor... mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) § 138 BGB

Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann als nichtig anz... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au... mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. Verbindlichkeit, § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 11 Die Patientenverfügung als Ausdruck der Selbstbestimmung soll es einem Menschen ermöglichen, im Voraus für den Fall eines Zustands, in dem Willensäußerungen nicht mehr möglich sind, seine Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Daher dürfte es für den Verfügenden das Hauptanliegen sein, seine Patientenverfügung als für den Betreuer/Bevollmächtigten verbindlich zu gesta... mehr

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§ 2 Patientenverfügung / III. Patientenverfügung und Behandlungsvertrag

Rz. 17 Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme setzt gem. § 630d BGB voraus, dass entweder der Behandelnde selbst einwilligt oder, falls der Patient einwilligungsunfähig ist, die Einwilligung eines Berechtigten vorliegt, soweit nicht eine Patientenverfügung eine Maßnahme gestattet oder untersagt. Die Einwilligung setzt wiederum eine Aufklärung nach § 630e BGB voraus. R... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Wirksamkeit

Rz. 48 Erforderlich für eine wirksame Vollmachtserteilung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erteilung der Vollmacht.[79] Begründet wird dies damit, dass die Vollmacht auf zeitlich nicht überschaubare Dauer wirkt und daher Einsichtsfähigkeit in die Zukunft voraussetzt, die dem Urteilsvermögen bei rechtlicher Geschäftsfähigkeit gleichkommt. Etwas anderes kann ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Sondervorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beschäftigt der Verein hauptamtliche Mitarbeiter (s. Fallgruppen lt. § 26 Abs. 8 BDSG-neu, z. B. auch Rehabilitanden, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Freiwillige lt. BundesfreiwilligendienstG), dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für des... mehr