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Die AS kann eigene Geschäftsanteile weder bei ihrer Gründung noch bei späteren Stammkapitalerhöhungen übernehmen.[89] Sie kann aber eigene Geschäftsanteile von Gesellschaftern erwerben.[90] Dies ist jedoch nur insoweit zulässig, als das Stammkapital abzüglich des Gesamtnennbetrags der eigenen Geschäftsanteile stets mindestens die Höhe des Mindeststammkapitals von 30.000 NOK betragen muss. Eine AS kann also nur dann eigene Geschäftsanteile erwerben, wenn ihr Stammkapital höher als 30.000 NOK ist. Wenn sich das Stammkapital einer AS lediglich auf die Höhe des Mindeststammkapitals von 30.000 NOK beläuft, kann eine solche AS demnach keine eigenen Geschäftsanteile erwerben.[91]

Bei dem Erwerb eigener Geschäftsanteile wird die AS durch ihren Verwaltungsrat vertreten. Hierfür ist aber eine ausdrückliche Einwilligung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich, die für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren erteilt werden kann und im Handelsregister eingetragen werden muss.[92] Wenn diese Einwilligung nicht vorliegt, ist der Erwerb durch die AS unwirksam.[93]

[89] § 9–1 (1) ASL.
[90] § 9–2 (1) ASL.
[91] M. Aarbakke u.a., § 9.2 Rn 2.1.
[92] § 9–4 (1) und (4) ASL.
[93] § 9–7 (1).

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