Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Sonderschonbetrag für Bezieher von Hilfe zur Pflege – § 66a SGB XII

Rz. 342 Für Personen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege – §§ 61 ff. SGB XII) erhalten, gilt als Schonvermögensfreibetrag ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger un...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind

Rz. 111 Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Inwieweit sich hieraus gleichzeitig das Recht des bedürftigen Erben ergibt, die...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Die Abgrenzung der Existenzsicherungsleistungen von SGB II und SGB XII

Rz. 194 SGB XII und SGB II zielen auf unterschiedliche Personengruppen ab, haben unterschiedliche Einkommens- und Vermögensbegriffe, unterschiedliche Schontatbestände und deshalb auch unterschiedliche Regressformen: Sie müssen daher voneinander unterschieden werden. Rz. 195 Fallbeispiel 7: Die großzügige Mutter II Die Mutter M will ihrer Tochter T 1 im Wege der vorweggenommen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verzicht auf das Schonvermögen

Rz. 635 Fraglich ist, ob der Wert des Nachlasses nicht lebzeitig während oder nach der Leistungszeit zulässigerweise vermindert werden kann, um so die Erbenhaftung zu umgehen.[1051] Fallbeispiel 49: Die Wette auf den Tod Die Eheleute M und F, die ein gemeinsames Kind haben, überlegen angesichts einer drohenden Heimpflegebedürftigkeit der F, ob es nicht günstiger wäre, wenn da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verletzung der Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Drittstaat-Gesellschaften (§ 379 Abs. 2 Nr. 1d AO)

a) Allgemeines Rz. 430 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i.V.m. § 138b Abs. 1–3 AO werden Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Stpfl. zu Drittstaat-Gesellschaften geahndet. Ordnungswidrig handelt danach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 2 UmwStG regelt die stliche Rückbeziehung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung) iSd §§ 3 bis 19 UmwStG , also sowohl von Umwandlungen von einer auf eine andere Kö als auch von Kö auf Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Für nicht unter das UmwStG fallende Drittstaaten-Umwandlungen regelt § 12 Abs 2 KStG zwar ua die analoge Anwendung ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vorzeitig verbrauchte Einmaleinnahmen (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)

Rz. 163 § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II geht vom "normativen" Zufluss von einmaligen Einkünften aus. Grundsätzlich fließt Einkommen nur einmal zu und es gilt das Monatsprinzip. § 11 Abs. 3 SGB II regelt den Zufluss für einmalige Einnahmen aber "normativ" für die Dauer eines Verteilzeitraumes von sechs Monaten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verliert eine einmalige ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögen (§ 12 SGB II)

Rz. 99 Was Vermögen i.S.d. SGB II ist, ergibt sich aus der vorstehend diskutierten Abgrenzung zum Einkommen. Wenn die Frage danach, ob Einkommen oder Vermögen vorliegt, im Sinne des Vermögens entschieden ist, schließt sich folgende Prüfung an:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch vor dem Bedarfszeitraum ausgezahlt

Rz. 188 Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH,[339] wonach der Pflichtteilsanspruch kraft Gesetzes nach § 2317 Abs. 1 BGB bereits mit dem Erbfall als Vollrecht entsteht, geht das BSG für das SGB II davon aus, dass ein Pflichtteilsanspruch aus § 2303 Abs. 1 BGB zum Vermögen gehören kann.[340] Dem folgt die Literatur.[341] Und das gilt auch für den Pflichtteilsrest- ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer?

Rz. 502 Auch bei nicht geschäftsfähigen Betroffenen kann der Versuch gemacht werden, mit ihrem Vertreter über einen Pflichtteilsverzicht Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Ein Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer muss aber durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, richtet sich derzeit noch nach § 1901 Abs. 2 BGB.[839] Danach hat...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / III. Abzugsposten "Schulden" in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 86 In nachrangigen Leistungsgesetzen rangiert die Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden bei der Einkommens- und Vermögensermittlung über die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten. Von der Ablehnung der Anerkennung von Schuldentilgung bis hin zur Regelung in § 28 Abs. 3 BAföG, der bestimmt, dass bestehende Lasten und Schulden beim Vermögen abgezogen werden können, kommt ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Kausaler Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Nichtleistung des Drittschuldners

Rz. 199 § 33 SGB II setzt weiter voraus, dass der Leistungsträger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erbracht hätte, wenn der Dritte seine Leistung rechtzeitig erbracht hätte. Es ist also fiktiv zu prüfen, was geschehen wäre, wenn der Pflichtige rechtzeitig geleistet hätte. Hier ist der Dreh- und Angelpunkt der Prüfung im Rahmen von § 33 SGB II. Jetzt muss ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Selbstbewohnte Hausgrundstück – § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Rz. 318 § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt das Der Begriff des Hausgrundstücks wird in § 90 SGB XII nach seiner sozia...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Geplante Neuregelung

Rz. 126 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7.1.2021 vor. Danach sollen auch vor dem Hintergrund der in 2020 und 2021 geltenden Corona-Sonderregeln auch der Vermögensschonbetrag und die gesc...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Pflegetagegeldversicherung und "Pflege-Bahr" und Varianten des Fallbeispieles 1

Rz. 53 Bei der Pflegetagegeldversicherung i.S.d. § 192 Abs. 6 VVG wird eine vom Versicherungsnehmer festgelegte Summe im Bedarfsfall ohne Zweckbindung und zur freien Verwendung pro Tag ausgezahlt, wobei die Auszahlung aus Praktikabilitätsgründen nicht täglich, sondern monatlich erfolgt. Der Gesundheitszustand sowie das Alter bei Antragstellung haben Einfluss auf die Versiche...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatbestandsprüfung

Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rückwirkende Umwandlung auf eine am steuerlichen Übertragungsstichtag noch nicht existierende Übernehmerin

Tz. 37 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gesellschaftsrechtlich ist eine Umwandlung nur auf einen am Übertragungsstichtag bereits existierenden Rechtsträger möglich. Davon unberührt bleibt die stliche Zuordnung der Erfolgswirkungen von Geschäftsvorfällen, die seit dem Übertragungsstichtag angefallen sind (s Ulrich/Böhle, GmbHR 2006, 644). Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.11) ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 14. Pflichtteilsanspruch – §§ 2303 ff. BGB

Rz. 186 Pflichtteilsansprüche entstehen, weil die Testierfreiheit dem Erblasser die Freiheit gewährt, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und selbst die engsten Familienangehörigen von der Erbfolge auszuschließen. Als Ausgleichsmechanismus gewährt das Gesetz nahen Familienangehörigen auch gegen den Willen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass, der nur unter sehr eng...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Erbe des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners der leistungsberechtigten Person

Rz. 596 Die Kostenersatzpflicht des Erben des Ehegatten/des Lebenspartners entsteht, wenn dieser Diese Regelung produziert Ergebnisse, die z.T. beliebig wirken. Rz. 597 Fallbeispiel 45: Die Erben der hälftigen Miteigentümer Die Ehegatten M und F sind hälftige Mit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vor-/Nacherbschaft – Dauertestamentsvollstreckung – Verwaltungsanordnungen des Erblassers

a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu den §§ 370, 378 AO

Rz. 703 [Autor/Stand] Die Steuergefährdungstatbestände nach § 379 AO bilden als typische Vorbereitungshandlungen bzw. Durchgangsdelikte (s. bereits Rz. 30) häufig die Vorstufe zu den späteren Verletzungsdelikten nach den §§ 370, 378 AO. Bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzeskonkurrenz folgt, dass das Gefährdungsdelikt gegenüber dem Verletzungsdelikt (auch im Ve...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XIII. Vermögensverschonung 4: Verschonung wegen Härte – § 90 Abs. 3 SGB XII

1. Tatbestandsprüfung Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehör...mehr

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FoVo 09/2021, Keine Mietzah... / Leitsatz

Zahlt der Schuldner keine Miete, ist die fiktive Miete in Höhe des im Pfändungsfreibetrag enthaltenen Anteils von 296,55 EUR als zusätzliches Einkommen zu behandeln. AG Tostedt, Beschl. v. 23.11.2020 – 9 M 3914/20mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / A. Einführung

Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeits...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 170 Aus § 9 Abs. 4 SGB II ergibt sich die Fiktion der Hilfebedürftigkeit als Ausnahmeregel. Hilfebedürftig ist danach auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde. § 9 Abs. 4 SGB II ist Grundlage für die Gewährung eines Darlehens nach § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XII. Vermögensverschonung 3: Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 SGB XII

1. Übersicht Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IX. Vermögensverschonung 1: Tatsächlich und wirtschaftlich unverwertbar – § 90 Abs. 1 SGB XII

1. Prüfungsschema Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücks...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Besteht überhaupt (noch) Testamentsvollstreckungsschutz?

(1) Die Verfügung über den Erbteil Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund ander...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Betroffene Steuerarten

Tz. 8 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 2 Abs 1 S 1 UmwStG gilt die stliche Rückwirkung für die Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind insbes die KSt und die ESt (uE auch der SolZ sowie die KiSt) der übertragenden Kö, des übernehmenden Rechtsträgers sowie der Gesellschafter einer übernehmenden Pers-Ges. Auswirkungen ergeben sich auch bezogen auf die Vollverzinsung n...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Kein Vermögen (§ 27 Abs. 2 BAföG)

Rz. 37 § 27 Abs. 2 BAföG regelt, was ausdrücklich nicht zum Vermögen zählt. Nicht als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG Rz. 38 Unter Rechten auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind nur die Stammrechte zu verstehen, ni...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wiedererstellung des Nachrangs durch Herabsetzung von Leistung (§§ 31 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 31a, 31b SGB II) im Zusammenhang mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung

Rz. 220 Im Hinblick auf die von der Solidargemeinschaft aufzubringenden Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird es als Obliegenheitsverletzung angesehen, wenn der Hilfesuchende – in zu missbilligender Weise – sich selbst oder seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen. Rz....mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Wenn die Wirkung der Dauertestamentsvollstreckung entfällt

Rz. 215 Das Behinderten/Bedürftigentestament funktioniert nur, wenn die Dauertestamentsvollstreckung während des Leistungsbezuges uneingeschränkt besteht. Wenn nachfolgend vom Behindertentestament die Rede ist, gilt das auch für das Bedürftigentestament während des Sozialleistungsbezuges, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist (vgl. dazu ausführlich § 3 Rdn 279 ff....mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / III. Wer ist eigentlich Schenker?

Rz. 34 Bei der Abwehr von Schenkungsrückforderungsansprüchen muss der konkreten Vereinbarung der Beteiligten ebenso wie allen Elementen des "sozialhilferechtlichen" Regress-Dreiecks besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Zuwendung muss sich an den nachrangigen Leistungstatbeständen ausrichten und mit diesen wie "Schloss und Schlüssel" zusammenpassen, wenn man vermeid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) (Dauer-)Testamentsvollstreckung, §§ 2197 ff. BGB

aa) Grundsätzliches Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Außerkraftsetzen von Verwaltungsanordnungen zum Schutz des Begünstigten

Rz. 303 Verwaltungsanordnungen können nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB auf Antrag des Testamentsvollstreckers oder eines anderen Beteiligten vom Nachlassgericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung den Nachlass erheblich gefährden würde. "Für eine derartige Gefährdung reicht es aus, wenn diejenigen Interessen am Nachlass beteiligter Personen erheblich gefährdet werden,...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / D. Einkommensteuer

Rz. 6 Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist einkommensteuerliche unbeachtlich, insbesondere stellt diese kein Einkommen i.S.d. EStG dar. Anderes gilt, wenn Wohnraum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (Synallagma) an einen Arbeitnehmer überlassen wird.mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Behinderte Kinder und die Beihilfeberechtigung

Rz. 84 So wie Beamte und ihre Ehegatten und Lebenspartner bei Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht sozialhilfebedürftig werden, so kann das auch für die notwendigen Pflegekosten ihrer behinderten – ggf. auch erwachsenen – Kinder gelten. Dies wird nachfolgend beispielhaft an den Normen der Bundesbeihilfeverordnung erläutert. Rz. 85 Die berücksichtigungsfähigen Personen werde...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Pflegebedürftigkeit und das Beihilferecht der Beamten

Rz. 18 Die Besonderheit des Fallbeispiels 1 besteht darin, dass der Ehemann der Pflegebedürftigen ein pensionierter Beamter ist. Beamte unterfallen nicht den allgemeinen Regeln der sozialen Sicherung. Für sie gilt das Alimentationsprinzip. Es "verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nac...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Landesrecht

Rz. 215 Neben dem sozialrechtlichen Bundesrecht gibt es auch sozialrechtliches Landesrecht. Dazu gehören das Blindengeld und in einzelnen Bundesländern auch das Gehörlosengeld.[115] Nach den Landesblindengeldgesetzen der Länder wird das Blindengeld unabhängig von Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung sind daher leistungsneutral. Subsid...mehr