Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Sich Bedürftigmachen durch verbrauchen/“verprassen“

Rz. 538 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um frühzeitig verbrauchte bzw. verprasste Erbschaftsmittel geht, steigt an.[898] Die meisten Entscheidungen stammen allerdings aus dem SGB II, so dass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen wird. Dem Grunde nach kann man zwei Fallkonstellationen unterscheiden:mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Regelfall: kein Leibgedinge

Rz. 196 Es ist anerkannt, dass auch städtische Grundstücke mit einem Leibgedinge belastet werden können.[443] Aber nicht jede Grundstücksübertragung mit Verpflichtung zu Versorgungsleistungen ist ein Leibgedinge/Altenteil. Der Regelfall dürfte heute der Fall sein, der kein Leibgedinge darstellt. Rz. 197 Fallbeispiel 110: Lebenslanges Wohnungsrecht/Pflege und Wart Mutter M aus...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Sich Bedürftigmachen durch Umwandlung in Schonvermögen

Rz. 532 Angesichts des schmalen Grats, auf dem man sich bewegt, wenn es darum geht, Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung "sozialhilfefest" zu machen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, ungeschützte Mittel in Schonvermögen umzuwandeln, zumal ja zufließende Mittel im Bedarfszeitraum eigentlich zunächst einmal nach der modifizierten Zuflusstheorie Einkommen und nach § 82 A...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / b) Sozialhilferegress wegen Einkommens- und Vermögensminderung

Rz. 146 Die existenzsichernden Leistungen des SGB II und des SGB XII haben spezielle Regressregeln dafür, dass ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Das Arbe...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Rz. 253 Zum Teil verlangen die Sozialhilfeträger die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Grundsätzlich ist es zwar so, dass § 2042 BGB vom Grundsatz einer Totalauseinandersetzung ausgeht und die Miterben wegen des Vorranges dieses Grundsatzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilungsauseinandersetzung haben.[445] Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilausein...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII – Freistellung wegen Härte

Rz. 621 Für den Ausnahmetatbestand der besonderen Härte gelten hohe Anforderungen. Die Stellung als Ehegatte oder enger Verwandter genügt nicht, um eine Härte zu begründen.[1014] Eine besondere Härte liegt z.B. dann vor, wenn der Erbe den Erblasser gepflegt hat, aber nicht mit ihm verwandt war[1015] oder nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat.[1016] Die Rspr. ha...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft (§ 2 Abs 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 2 Abs 1 UmwStG, der die stliche Rückwirkung regelt, spricht nur die übertragende Kö sowie den übernehmenden Rechtsträger an, also nicht auch die Gesellschafter der Überträgerin. Diese Rechtslage gilt für die Verschmelzung und Spaltung von Kö auf Kö. Für Gesellschafter einer übernehmenden Kö findet sich in § 2 UmwStG keine Aussage, dh für die...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Dritter "Schutzring" = Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 BGB)

Rz. 75 Wenn der Vorerbe die Herausgabe der Nutzungen einer Erbschaft vom Testamentsvollstrecker nur nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 2216 BGB verlangen kann,[117] so grenzt das die Möglichkeiten des Zugriffs der Sozialhilfe bzw. des Vorerben selbst schon erheblich ein. Für einen effektiven Schutz gegen die Einsatzpflicht der Mittel in der Sozialhi...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Zielgruppe

Rz. 2 Behindertentestamente sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung. Man kann sie auch nicht pauschal als Testamente für Menschen mit Behinderung bezeichnen. Schon gar nicht sind sie – wie häufig suggeriert – Testamente für "Kinder"[2] mit Behinderung. Behindertentestamente sind nicht abhängig vom Alter eines Menschen und letztlich auch nicht von der rechtlichen S...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG)

Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Die Entstehung ist nicht abhängig von der Einbehaltung oder Anmeldung der St durch den Schuldner der Vergütung. Die Erhebung durch St-Abzug stellt eine besondere Erhebungsform der KSt dar. Voraussetzung hierfür ...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68ff). Tz. 51 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Wenn Vermögen der übertragende...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 1 – Verschenken

Rz. 571 Die rechtserhebliche Handlung muss nach einer Ansicht in objektiver Hinsicht als leichtfertiges oder unlauteres Verhalten zu qualifizieren sein. Nach anderer Ansicht wird ein nicht nachvollziehbarer Grund für die Vermögensminderung verlangt und wieder andere aus der zumeist älteren Literatur vertreten die Ansicht, dass nur kognitive und voluntative Elemente erfasst s...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Zweiter "Schutzring" = Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 BGB)

Rz. 71 Um die Zielsetzung des Behindertentestamentes zu erreichen, dass die "Nutzungen" aus der Vorerbschaft nicht als einsatzpflichtiges Einkommen oder (umgewandeltes) Vermögen im Sinne des SGB XII behandelt werden, muss um die "Nutzungen" des Nachlasses durch Verfügung des Erblassers "ein weiterer Schutzring" gelegt werden. Dies geschieht durch Anordnung von Dauertestament...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Darlehen bei vorzeitig verbrauchten Mitteln möglich – § 37 SGB XII?

Rz. 384 § 37 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. § 37 SGB XII gilt nach § 42 Nr. 5 SGB XII für Leistungen der Grundsicherung entsprechend. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein und auf keine andere Art gedeckt werden können. Die Tendenz, Mittel aus Erbfall, Schenkung oder sonstigen Zuflü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. SGB Allgemeiner Teil (SGB I)

Rz. 98 Das materielle Sozialrecht besteht aus einer Vielzahl nach und nach gewachsener besonderer Bausteine und Ansprüche, die als Antworten auf soziale Problemlagen entstanden sind.[48] Den besonderen Büchern des SGB ist ein Allgemeiner Teil – das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – vorangestellt. Das SGB I stellt den Überblick über das Leistungsspektrum der besonderen So...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Die Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

Rz. 102 In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Zuwendung unter Widerrufsvorbehalt – gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung – als probates Mittel angesehen, um den Zugriff des Zuwendungsempfängers oder Dritter auf eine Zuwendung abzuwenden. Die Zulässigkeit und die Wirksamkeit solcher Konstrukte sind zivilrechtlich anerkannt,[92] im Sozialrecht aber nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4 h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines Umwandlungsvorga...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Exkurs: Pflegebedürftigentestament für Eltern?

Rz. 27 Die Gestaltungselemente eines Behindertentestamentes an sich könnten sich auch für andere Konstellationen, z.B. pflegebedürftige Eltern, anbieten. Fallbeispiel 83: Geht das auch bei pflegebedürftigen Eltern? A ist Alleineigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von 95 qm. Seine Ehefrau E ist heimpflegebedürftig. Sie verfügen nicht über hinreichende Mittel...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Zu wenig, um das Ziel zu erreichen?

Rz. 38 Wenn § 2020 BGB verbietet, den Vorerben völlig vom Nachlass fernzuhalten, und die Prämisse der Rechtsprechung des BGH auch heute noch ist, dass trotz der Beschränkungen und Beschwerungen des Erben durch das Behindertentestament etwas beim "Kind" mit Behinderung ankommen muss, dann muss man vorneweg feststellen, dass dieses Ziel in der Praxis in vielen Fällen gar nicht...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Das behinderte Kind und das Waisengeld

Rz. 89 Fallbeispiel 3: Die erwerbstätige behinderte Tochter und der Erbfall nach dem pensionierten Vater Die 29-jährige Tochter T ist behindert. Sie hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 und lebt in einer Wohngemeinschaft, in der sie Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhält. Sie arbeitet an einem Arbeitsplatz, der ihrer maximalen Leistungsfähigkei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 36 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 2 Abs 1 UmwStG regelt die stliche Rückwirkung für die Ermittlung des Einkommens und des Vermögens sowohl für die übertragende Kö als auch für den übernehmenden Rechtsträger. Wegen der Umwandlung auf einen am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht existierenden Rechtsträger s Tz 37. Für die Beantwortung der Frage, ob die in § 2 Abs 1 UmwStG...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Offensichtlich unwirtschaftlich (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 144 Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Es ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist festzustellen, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Mar...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / V. "Sozialhilfe"-Regress im weitesten Sinn

Rz. 132 Der Regress ist das Gegenstück des nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsverhältnisses. Wenn man den Begriff des "Sozialhilfe"-Regresses als Oberbegriff für das Leistungsstörungsrecht des sozialrechtlichen Leistungstatbestandes nachrangiger Leistungsgesetze akzeptiert und nicht nur auf das SGB XII begrenzt, dann zeigt der Vergleich der nachrangigen Gesetze miteina...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Grundsätze

Rz. 149 Allgemein kommt es darauf an, ob der Vermögenseinsatz nach den Regelvorschriften und Leitvorstellungen des SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik nicht zu einem adäquaten Ergebnis führen würde. Es geht also um die atypischen und ungewöhnlichen Fälle,[266] bei denen auf Grund[267]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 1. Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB

Rz. 27 Der rechtliche Ausgangspunkt ist wiederum die Antwort darauf, was der Testamentsvollstrecker herausgeben muss, und ob es sich dabei sozialhilferechtlich um Einkommen oder Vermögen handelt. Handelt es sich um Vermögen, gilt § 90 SGB XII. Dieser setzt voraus, dass das Vermögen tatsächlich und rechtlich verwertbar ist. Verfügungshindernisse, wie sie in rechtlicher wie in...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) und betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 237 Nicht jeder Volljährige kann frei und wirksam Willenserklärungen abgeben, insbesondere nicht, wenn Betreuung angeordnet ist (§ 1896 BGB). Hinweis Am 1.1.2023 tritt neues Betreuungsrecht unter vollkommener Neuregelung der Genehmigungsvorschriften in Kraft. Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, o...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Auslegung

Rz. 250 Die Sozialhilfeschädlichkeit von Fallgestaltungen, bei denen Pflichtteilsansprüche entstehen, wurde vorstehend viele Male dargestellt. Gleichwohl geschieht es in der Praxis. Fallbeispiel 97: Die Pflichtteilsstrafklausel Die Eheleute M und V setzen sich wechselseitig als Alleinerben ein und treffen die Anordnung, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ihr Sohn S zu 7...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / g) Funktionieren die sonstigen Modelle des Behindertentestaments?

Rz. 52 Immer wieder wird angesprochen, dass es ein großes Risiko sei, dass zu den Gestaltungsvarianten, die sich alternativ zum klassischen Behindertentestament entwickelt haben (z.B. die Vermächtnislösung), bis heute keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Dass eine solche Rechtsprechung fehlt, ist richtig. Eine Entscheidung des OVG Saarland[91] setzt s...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Berechnung des Mindestbehalts eines Beamten nach der BBhV

Rz. 33 Für die vollstationäre Unterbringung hat ein nach SGB XI versicherter Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 43 SGB XI: Rz. 34 Für einen privat versicherten Pflegebedürftigen gilt I § 4 D MB/PPV. Aus der privaten Pflegeversicherung werden für die Pflegekosten einer stationären ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Was wird in die Bewertung einbezogen?

Rz. 329 Grundsätzlich kommt es auf die Beurteilung des gesamten Objekts[574] an, wenn der Vermögensinhaber das Hausgrundstück selbst nutzt und keinen rechtlichen Grenzen einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung der gesamten Wohnfläche des Hauses unterliegt. Einzubeziehen sind auch leerstehende Räume in einer Immobilie.[575] Rz. 330 Die Gesamtfläche ist auch dann heranzuz...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (d) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Welche Vorteile erlangt der Leistende selbst durch seine Dienstleistungen?

Rz. 143 Je nach Vereinbarung ist die übernommene Pflegeverpflichtung mit Leistungen verbunden, die dem Pflegenden neben dem Zuwendungsgegenstand weitere Vorteile verschaffen können. Nicht selten findet man in Übertragungsverträgen dazu ausdrückliche Regeln, z.B.: Die Verpflichtung zu Wart und Pflege ruht, solange und soweit der Berechtigte Leistungen nach dem SGB XI beanspru...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Das Recht des sozialen Nachteilsausgleichs

Rz. 141 Die Normen des sozialen (Nachteils-)Ausgleichs wurzeln – anders als bei den kausal ausgerichteten Sozialleistungstatbeständen der Sozialversicherung oder der sozialen Entschädigung – weder in einem vorbestehenden und auf Vorsorge angelegten Rechtsverhältnis noch in der haftungsrechtlichen Zurechnung eines Schadens, sondern in den Verfassungsgebotenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung, wie zB nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begün...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr