Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2021, Keine Mietzah... / 2 II. Die Entscheidung

Gesetzgeber hat Miete in den Freibetrag eingerechnet Dem Antrag der Gläubigerin war nach Anhörung des Schuldners zu entsprechen. Zutreffend ist, dass entsprechend der Gesetzesbegründung vom 17.8.2001, BT- Drucks 14/6812, in die Kalkulation des nach § 850c ZPO festgelegten unpfändbaren Betrages eine zu berücksichtigende Kaltmiete von umgerechnet 296,55 EUR einbezogen wurde. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Leistungs- und Regress... / 3. Oder kann auch Vermögensschonbetrag des SGB IX gelten?

Rz. 23 In einer Entscheidung zum Vermögensschonbetrag bei Eingliederungshilfeleistungen hat der BGH klargestellt, dass für den Vermögensschonbetrag das Sozialhilferecht des SGB XII und nicht das SGB IX gilt. Fallbeispiel 81: Die Berufsbetreuerin und der Pflichtteilsanspruch B leidet an einer langjährigen und chronifizierten Psychose und steht unter Betreuung einer Berufsbetre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII

Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. Das BSG hat in der Vergangenheit § 82 Abs. 3 S. 3 SGB X...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / h) Zusammenfassung

Rz. 131 Was bedeutet all das zusammengefasst für die erbrechtlich Gestaltung?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Begünstigungen aus dem Conterganstiftungsgesetz

Rz. 123 Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen.[177] Danach haben behinderte Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, einen Anspruch auf Kapitalentschädigung, Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit

Rz. 65 Eine zugewendete behindertengerechte Reise mag z.B. zwar den Bedarf einzelner Positionen des Regelbedarfes abdecken, ist aber nicht geeignet einen sozialhilferechtlichen Bedarf insgesamt entfallen zu lassen. Stets muss das rechtserheblich geprüfte Einkommen dazu geeignet sein, den aktuell und konkret bestehenden gesamten Bedarf zu decken. Eine zugewendete Eigentumswohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / ee) Erbschaft/Steuererstattungen daraus

Rz. 84 Steuererstattungen aus einem Erbfall hat die Rechtsprechung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11a SGB II oder eines anderen Schontatbestandes verneint. Zwar handele es sich um eine öffentlich-rechtliche Einnahme. Aus § 1968 BGB folge aber keine Zweckbestimmung, die es gebiete, "die Erbschaft auch nur in Höhe der vom Erben zu tragenden Bestattungskosten freizu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Die Schutztrias der Erbschaftslösung

Rz. 58 Für die erbrechtliche Gestaltung zugunsten eines bedürftigen Menschen mit Behinderung muss zunächst immer festgestellt werden, was mit der geplanten oder auch nur notgedrungen hingenommenen erbrechtlichen Begünstigung im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis ausgelöst wird:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Faktizitätsprinzip

Rz. 39 Im Sozialhilferecht gilt konsequenterweise das Tatsächlichkeitsprinzip (Faktizitätsprinzip).[55] Nicht das "Soll", sondern das "Ist" bestimmt das Eintreten der Sozialhilfe. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[56] Entscheidend kommt es darauf an, ob Einkommen und Vermögen wirksam zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können.[57] Zitat "Sow...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung II

Rz. 42 Die Unterschiedlichkeit der Einkommens- und Vermögensbegriffe in den unterschiedlichen nachrangigen Gesetzen hat auch Auswirkungen auf Fälle, in denen der Bedürftige in absehbarer Zeit das Leistungssystem wechseln muss, z.B. vom SGB II zum SGB XII. Rz. 43 Fallbeispiel 10: Einmal Hartz-IV – nicht immer Hartz-IV Die Tochter T ist Jahrgang 1955 und lebt seit vielen Jahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Erbschaft/Vermächtnis mit Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2209, 2211 BGB

Rz. 178 Behinderten-/Bedürftigentestamente – richtiger Bedürftigentestamente mit ihren unterschiedlichen bedürftigen Adressaten – bestehen in der Regel aus mehreren Gestaltungselementen, die sich wie "Schutzringe" um die Erbschaft/das Vermächtnis legen. Zu den Einzelheiten vgl. § 11 dieses Buches. Diese Wirkung entsteht durch das wesentliche Gestaltungselement, nämlich die D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Familien- und Erbstücke – § 90 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII

Rz. 315 Durch eine Erbschaft erlangte Gegenstände sind grundsätzlich vorrangig zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen.[538] Bei den sozialhilferechtlich geschonten Familien- und Erbstücken kommen Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel in Betracht, deren Besitz für den Hilfesuchenden oder dessen Familie aus Gründen der Familientradition oder aus Gründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Abzugsposten

Rz. 59 Vom ermittelten Einkommen können einzelne Positionen mindernd in Abzug gebracht werden. Nachfolgend werden für Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung bedeutsame Abzugsposten dargestellt. a) Schulden/Verbindlichkeiten Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Leistungsrecht und Regr... / B. Regress in der Kriegsopferfürsorge

Rz. 24 Die Kriegsopferfürsorge kennt – vergleichbar dem SGB XII – die Überleitung von an sich vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten auf den Träger der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung des Nachrangs einer Leistung. Rz. 25 Nach § 27g Abs. 1 S. 1 BVG kann der Träger der Kriegsopferfürsorge in den Fällen, in denen Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) "Bereite" Mittel

Rz. 66 Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts (vgl. hierzu Rdn 37 ff.) konkretisieren und begrenzen die Zuflusstheorie, die darüber bestimmt, ob etwas Einkom men oder Vermögen ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[125] Eine konkrete Anrechnung auf den gegenwärtigen Bedarf darf nur dann erfolgen, wenn tatsächlich greifbar ist, dass dam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) Hinterbliebenenrente (§ 46 SGB VI)

Rz. 82 Die Witwen- und Witwerrente gemäß § 46 SGB VI ist eine abgeleitete Rente aus Erwerbsersatzeinkommen des Versicherten. Sie dient dem Lebensunterhalt und kann daher nicht als eine der Anrechnung entzogene zweckgebundene Leistung i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II angesehen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Die Größe des Nachlasses

Rz. 20 In seiner 2. Entscheidung zum Behindertentestament betonte der BGH, dass durch das Behindertentestament eine objektive Besserstellung des Kindes mit Behinderung erreicht werde, weil der Nachlass nicht so groß gewesen sei, dass dessen Versorgung lebenslang sichergestellt gewesen sei.[49] Ob die Größe eines Nachlasses ein Kriterium für die Sittenwidrigkeit eines Behinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Sterbegeld im Sinne von § 18 BeamtVG

Rz. 81 Das BVerwG hat entscheiden, dass es sich bei Sterbegeld i.S.d. § 18 BeamtVG (§ 122 BBG a.F.), soweit es dazu dient, die Kosten der Beerdigung und ggf. der letzten Krankheit des verstorbenen Beamten zu decken, um eine ausdrücklich anderweitig zweckbestimmte, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von einem hierzu verpflichteten oder ermächtigten Verwaltungsträger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Zumutbarer Einkommenseinsatz bei Leistungen in stationären Einrichtungen – § 92 SGB XII

Rz. 129 § 92 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 S. 2 SGB XII lebt. Für den Betroffenen und den nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner eines Heimbewohners gilt für den Bezug von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt eine Sonderregelung für den Einkommenseinsatz. Nach § 92 Abs. 1 SGB XII kann von ihm un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / a) Schenkungsrückforderungsanspruch (§ 528 BGB) / Missbräuchliche Vermögensverschiebung

Rz. 139 Der erste Fall bezieht sich auf den Schenkungsrückforderungsanspruch der §§ 528 ff. BGB. Auf welcher Ebene der Bedürftigkeitsprüfung ein solcher Anspruch in den einzelnen nachrangigen Gesetzen rechtserheblich ist, ist nicht einheitlich zu beantworten. Z.T. wird angenommen, es handele sich um Vermögen, z.T. wird angenommen, es handele sich um Einkommen, z.T. wird die r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Schulden/Verbindlichkeiten

Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch Verbindlichkeiten beeinflussen ein Einkommenscharakter oder die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht. "Ein vertraglicher oder bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Schenkers führt regelmäßig ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Nachranggrundsatz

Rz. 31 Das SGB XII ist ein existenzsicherndes Leistungssystem. Mit anderen hier diskutierten Gesetzen eint das SGB XII das Strukturprinzip der Subsidiarität bzw. des Nachrangs (§ 2 SGB XII). Die vorrangige Selbsthilfeverpflichtung gilt als Ausdruck der Menschenwürde.[32] Das Verständnis der Begriffe von Einkommen und Vermögen, die vorrangig einzusetzen sind, muss sich daraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Herausgabe des Geschenks – Wiedererlangung der Schonvermögensqualität?

Rz. 452 In einer alten Entscheidung des BSG heißt es: "Einnahmen aus der Veräußerung von Erbschaftsgegenständen werden nicht zunächst für den Bezugsmonat zu Einkommen, sondern behalten den Charakter von Vermögen. Nichts anderes kann dann für evtl. Rückerstattungsansprüche des Klägers gegen seine Söhne nach §§ 528, 529 BGB gelten, die ohnedies gem. § 11 Nr. 1 AlhiV [756] nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bedarfe für Unterkunft und Heizung – insbesondere selbstbewohntes Eigentum aufgrund Erbfall oder Schenkung

Rz. 10 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden als laufende Kosten der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt als Bedarfe, die zum notwendigen Lebensunterhalt gehören, anerkannt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen" im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Grenzen erbracht. Der berücksichtigungsfähige Bedarf umfasst sowo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Kann man mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung Schulden tilgen?

a) Grundsätzliches Rz. 107 Schulden gehören nicht zu den in § 82 SGB XII normativ geregelten Abzugsposten. Schuldentilgung ist deshalb im SGB XII mit sehr wenig Ausnahmen[195] weder beim Einkommen noch beim Vermögen als Abzugsposten zu berücksichtigen.[196] Einkommen ist zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Dies gilt – wenn der Zufluss keiner Pfändung u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schongrenzen abhängig von der Art der erbrachten Leistung

Rz. 128 Im SGB XII wird danach unterschieden, ob der Hilfebedürftige und seine Einsatzgemeinschaft Einkommen generell oder nach Zumutbarkeitskriterien einsetzen müssen. § 19 SGB XII differenziert dabei nach existentiellen Leistungen (genereller Einkommenseinsatz nach §§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII) und Hilfe in speziellen Lebenslagen (Einkommenseinsatz nach Zumutbarkeit nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei jeder Gestaltung einer Zuwendung – gleich, ob lebzeitig oder auf den Tod – ist es unerlässlich zu wissen, ob und wenn ja, welche Leistungen der sozialen Sicherung der Begünstigte bezieht oder wahrscheinlich beziehen wird. Das gilt umgekehrt auch für einen Zuwendenden mit potenziellem Bezug von nachrangigen Sozialleistungen in der Zukunft. Nur so kann man die Auswir...mehr