Rz. 139
Hinweis
Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sich das vor dem Hintergrund, dass das SGB II bis zum 31.7.2016 Einkommen genauso wie das SGB XII als Zuflüsse im Bedarfs-/Antragszeitraum in Geld oder Geldeswert verstand.
Rz. 140
Entscheidungen aus dem SGB II, die den Leistungszeitraum ab 1.8.2016 betreffen, sind nicht mehr ohne ausdrückliche Prüfung auf SGB XII-Fälle übertragbar. SGB XII-Fälle sind umgekehrt auch nicht mehr auf Fallgestaltungen seit dem Beginn des Leistungszeitraums ab dem 1.8.2016 übertragbar.
Prüfungshinweis
In jedem Einzelfall muss die Prüfung immer mit der Frage beginnen: "Ist es Einkommen oder ist es Vermögen?" Nicht die zivilrechtliche Rechtsqualität entscheidet, sondern der Zufluss nach Maßgabe der modifizierten Zuflusstheorie mit seinen vielfältigen Ausnahmen.
Dazu muss geprüft werden:
▪ | Beginn des Bedarfszeitraums/ggf. Tag der Antragstellung |
▪ | Wann erfolgte der Zufluss konkret? |
▪ | Gilt der tatsächliche Zufluss oder wird das Ergebnis durch einen "normativen" Zufluss (z.B. Erbschaft) korrigiert? |
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