Zahlt der Schuldner keine Miete, ist die fiktive Miete in Höhe des im Pfändungsfreibetrag enthaltenen Anteils von 296,55 EUR als zusätzliches Einkommen zu behandeln.

AG Tostedt, Beschl. v. 23.11.2020 – 9 M 3914/20

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge