Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.19 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen g...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.6 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.4 Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen von Soldaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 3, S. 4)

Rz. 40g § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ermöglicht die Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 Soldatengesetz erhalten. Die Gewährung der Freifahrtberechtigungen soll dazu dienen, die Soldaten in der Öffentlichkeit sichtbar und erkennbar zu machen, damit sie als "Bürger(innen) in Uniform" Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeigen und auf ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 94 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Doppelte Haushaltsführung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das Mehr an Aufwendungen im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelte Haushaltsführung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

I. Eigener Hausstand 1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine >...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Besteht eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, können als notwendige Fahrtkosten die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Dazu zählen die Reisekosten (R 9.11 Abs. 5 und 6 LStR i. V. m. R 9.5 Abs. 1 LStR, Anhang 8a) z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige Rz. 4 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Für > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Von der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Eigener Hausstand

1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mitt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Unterhalten eines Hausstands

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 26 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Rz. 133 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Für eine dHf an einem im > Ausland gelegenen Ort der ersten Tätigkeitsstätte gelten die Erläuterungen zur kalendertäglich berechneten Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Lebensmittelpunkt ((Haupt-)Hausstand) und zur Dreimonatsfrist gleichermaßen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Rz. 134 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abweiche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 155 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115 ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27 ff) und der > Ers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20 ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43 ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50 ff), so kommt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Verhältnis unter Ehegatten

Rz. 23 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei zusammenlebenden Erwachsenen wird man regelmäßig von einem eigenen (Mit-)Nutzungsrecht ausgehen können. So reicht es aus, wenn die Wohnung zwar allein vom Partner angemietet wird, der Stpfl sich dort aber mit dessen Duldung dauerhaft aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, der auf eine gemeinsame Ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

1. Notwendige Mehraufwendungen Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können wäh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG

I. Grundsätzliche Hinweise 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehraufwendungen für Verpflegung

1. Doppelte Haushaltsführung im Inland Rz. 125 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Überblick:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliche Hinweise

1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Besc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 50 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für eine dHf sind nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist (zur Rechtsentwicklung > Rz 17). Dazu ist erforderlich, dass die Unterkunft am Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) aus beruflicher Veranlassung zum fortbestehenden (Haupt-)Hausstand des ArbN (> Rz 20 ff) hinzutritt (BFH 224...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine > Erste Tätigkeitsstätte – aus beruf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Anzahl der Heimfahrten

Rz. 32 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ist der Beschäftigungsort weit entfernt, kann die Anzahl der Heimfahrten ein gewichtiges Indiz für das Maß der Bindung an den Lebensmittelpunkt sein (BFH/NV 2000, 949). Im Regelfall sollte der ArbN mindestens einmal im VZ an den Ort zurückkommen, an dem er seinen Lebensmittelpunkt zu haben behauptet. Bei ArbN mit einer Wohnung in weit entfer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 26 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen gehört dazu (> R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beschaffenheit der Wohnung

Rz. 29 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzlich wird eine Wohnung, die Lebensmittelpunkt des ArbN ist, in Größe und Ausstattung seinen Lebensbedürfnissen – gemessen an seinen finanziellen Möglichkeiten – entsprechen. Die Wohnung muss nicht im Alleinbesitz des ArbN stehen; sie muss aber bei natürlicher Betrachtung (zumindest auch) "seine" Wohnung sein (> Rz 22 ff); sonst ist ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensint...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Finanzielle Beteiligung

Rz. 34 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zum Unterhalt eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt gehört ferner die angemessene (> Rz 35) finanzielle Beteiligung des ArbN an den dafür aufzuwendenden Kosten. Die geltende Fassung von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG setzt in Satz 3 ausdrücklich die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand voraus....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Doppelter Haushalt

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung), die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abgrenzung zu gelegentlichen Übernachtungen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 8 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine gelegentliche Übernachtung am auswärtigen Beschäftigungsort behandelt die Rechtsprechung nicht nach den Regeln der dHf (anders indes > R 9.11 Abs 1 Satz 1 HS 2 LStR, wonach es auf die Zahl der Übernachtungen nicht ankommt; zum Hintergrund dafür > Rz 137/1). Beispiel: C wohnt in Bingen und hat seinen Arbeitsplatz in Koblenz. Normalerweise ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–146) einschließl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Verhältnis zwischen Kindern und Eltern

Rz. 24 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein Mietverhältnis zwischen dem volljährigen Kind und seinen Eltern über Räumlichkeiten innerhalb des elterlichen Hauses wird steuerlich nicht ohne Weiteres anerkannt (vgl BFH 190, 173 = BStBl 2000 II, 224; EFG 2003, 850; ergänzend zu Verträgen zwischen Angehörigen > Arbeitnehmer Rz 80 ff). Anders, wenn die Tochter nach ihrer > Ehescheidung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Besonderheiten bei unverheirateten Arbeitnehmern

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen ‚doppelten Haushalt’ können im Prinzip auch alleinstehende ArbN führen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; zu Rechtsentwicklung > Rz 14/1, 16). Auch sie müssen aber – ebenso wie verheiratete ArbN – neben dem Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte anderswo einen (weiteren) eigenen Hausstand unterhalten (BFH 185, 248 = BStBl 1998 I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Umzugskosten

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu WK führen grundsätzlich auch die Aufwendungen für einen (Teil-)Umzug an den auswärtigen Beschäftigungsort bei Begründung der Zweitwohnung (BFH 234, 208 = BStBl 2012 II, 104). Gleiches gilt für eine Verlegung der Zweitwohnung innerhalb des Beschäftigungsorts (vgl EFG 2002, 608); durch einen solchen Umzug verliert die doppelte Haushaltsfüh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbetrag für das Inland

Rz. 140 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG) sind vor allem die Miete sowie die Nebenkosten (BFH/NV 1988, 367); bei Wohneigentum die zeitanteilige AfA, Schuldzinsen für die Finanzierung sowie Neben- und Reparaturkosten oder Hausgeld (vgl BFH 258, 439 = BStBl 2018 II, 13). Gleiches gilt für eine Zweitwohn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige

Rz. 4 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Für > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Von der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 ...mehr