Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dienst- und Amtswohnungen im öffentlichen Dienst/Hauswartwohnungen im privaten oder ­öffentlichen Dienst

Rz. 37 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dienstwohnungen des öffentlichen Dienstes sind Wohnungen oder einzelne Wohnräume, die Inhabern bestimmter Regierungsämter oder Dienstposten aus dienstlichen Gründen zB als Amts- oder Dienstwohnung zugewiesen werden. Sind nicht ausnahmsweise die für Unterkünfte geltenden Werte der SvEV (> Rz 41) anzusetzen, ist der steuerlich maßgebende Mietw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Besonderheiten

Rz. 86 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Austauschmotor

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird bei einem Kraftfahrzeug der Einbau eines Austauschmotors erforderlich, weil der Motor während einer > Auswärtstätigkeit ausfällt, so sind grundsätzlich die anteilig auf die berufliche Nutzung des Kfz entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten abziehbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch ein außergewöhnliches Ereignis (Unfall) w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizvollzugsanstalt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Häftlinge, die nach § 41 StVollzG zur Arbeitsleistung in der JVA verpflichtet sind, sind keine > Arbeitnehmer , weil sie die Leistungen nicht freiwillig erbringen (> Arbeitslohn Rz 40 ff; > Gefangene). Das gilt nicht für Freigänger, die zu einem Dritten ein Arbeitsverhältnis begründet haben. Diese haben jedoch in der JVA keine > Doppelte Haush...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auszubildende

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auszubildende für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf stehen in einem sog Ausbildungsdienstverhältnis. Dessen Gegenstand ist eine idR erstmalige Berufsausbildung (> R 9.2 LStR). Arbeitsrechtlich entspricht dem sowohl ein Rechtsverhältnis zur Berufsausbildung (Berufsausbildungsvertrag iSv § 10 BBiG) als auch ein Arbeitsverhältnis, mit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Doppelte Haushaltsführung

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ABC der Werbungskosten / Wegverlegung, Wohnung

Literatur: Pau, DStZ 2009, 472; Schönwald, StUD 2010, 199 Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Stpfl. hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Stpfl. nutzt, um seinen Arb...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Stellplatzkosten

Stellplatzkosten können Werbungskosten sein, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hier gelten die allgemeinen Abgrenzungskriterien zur privaten Veranlassung. Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung werden grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Kosten des Stellplatzes nicht durch § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG begrenzt. Denn sie sind nicht ohne Weiteres Un...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören. Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der en...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studium

Literatur: Steck, DStR 2005, 1117; Wesselbaum-Neugebauer, FR 2005, 676; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 22.9.2010 – IV C 4 – S 2227/07/10002: 002, BStBl I 2010, 721; Kreft, GStB 2010, 64; Steck, DStZ 2010, 194; Kreil, DStZ 2011, 796; Ismer, FR 2011, 1051; Förster, DStR 2012, 487; Schulenburg FR 2012, 156; Tossen FR 2012, 501; Broemel, DStR 2012, 246; Cropp/Schober, FR 2016, 83...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Wohnung

Literatur: v. Bornhaupt, BB 1998, 136 Die Aufwendungen für Anschaffung, Bezug, Einrichtung und Unterhalt einer Wohnung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung.[1] Das Wohnbedürfnis ist ein grundlegendes Lebensbedürfnis; die Befriedigung dieses Bedürfnisses ist daher grundsätzlich (zumindest auch) privat veranlasst. Das gilt auch, soweit berufliche Erwägungen bei ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr

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ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.5 Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

Rz. 252s Die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4 S. 3 und 5 EStG, die 3-Monats-Frist nach § 9 Abs. 4 S. 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den § 9 Abs. 4 S. 8 bis 10 EStG gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (§ 9 Abs. 4a S. 12 EStG) . Ebenfalls anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.2 Hausstand des Steuerpflichtigen

Rz. 163 Das Unterhalten eines Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts setzt voraus, dass der Stpfl. über Räume verfügen kann (aufgrund von Eigentum, Miete usw.), die eine Wohnung bilden. Diese Räume müssen den, an eine Wohnung für die Stpfl. und seine Familienangehörigen zu stellenden Anforderungen, genügen (Zahl und Größe der Räume, Küche, sanitäre Anlagen). Außerdem mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.2 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 204 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 sind die Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Diese Regelungen gelten ab Vz 2014 und sind nach § 9 Abs. 4a S. 12 EStG bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Dabei gelten die neuen Verpflegungspauschalen im Inland (2-stufige Regelung; 24 EUR je Kalendertag, 12 EUR bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.5 Eigener Hausstand eines Ledigen

Rz. 178 In der älteren Rspr. wurde die Anerkennung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung davon abhängig gemacht, dass in dem eigenen Hausstand des Stpfl. auch bei seiner Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte. Diese Rspr. hat der BFH[1] aufgegeben.[2] Der BFH sah keine Rechtsgrundlage dafür, von einem unverheirateten Stpfl., anders als im Fall der Verhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.3 Wohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte)

Rz. 185 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Stpfl. neben der Familienwohnung eine (weitere) Wohnung am Ort seiner Tätigkeit unterhält, von der aus er regelmäßig seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Diese Wohnung am Tätigkeitsort darf nicht der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. sein, also nicht seine Familienwohnung, und zwar selbst dann nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.2 Zweck der Regelung

Rz. 159 Die gesetzliche Regelung soll Mehraufwendungen erfassen, die typischerweise auftreten, wenn der Stpfl. aus beruflichen Gründen nicht in der Familienwohnung wohnen kann. Liegen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands so weit auseinander, dass der Stpfl. zumutbarerweise nicht täglich seine Beschäftigungsstätte von der Familienwohnung aus aufsuchen kann, entste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.8 Übernachtungskosten, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a und 5b EStG

Rz. 220a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird die Abziehbarkeit der beruflich veranlassten Unterkunftskosten während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Auswärtstätigkeit), in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG ab Vz 2014 gesetzlich geregelt. Es können die tatsächlichen (notwendigen) Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Insoweit könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.1 Anzuwendende Regelung

Rz. 158 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, die einem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass entstehen, Werbungskosten. Diese Regelung ist dem Wortlaut nach auf Arbeitnehmer beschränkt; durch § 9 Abs. 3 EStG wird sie aber auch auf die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 EStG ausgedehnt. Für Mehraufwendungen für Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung

Zusammenfassung Begriff Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Typische Fälle im Berufsalltag, die eine auswärtige Zweitwohnung erforderlich machen, sind der erstmalige Antritt eines Dienstverhältnisses, der Wechsel des Arbeitgebers, die ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.3 Doppelte Mietzahlung als abzugsfähige Umzugskosten

Ein doppelter Mietaufwand kann als beruflich veranlasste Umzugskosten in voller Höhe Werbungskosten sein, auch wenn der Arbeitnehmer in der Umzugswohnung zunächst eine doppelte Haushaltsführung begründet, weil die Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt nachkommt. Die zusätzlichen Mietaufwendungen können aber nur zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Für die neue Familie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.2 Anzahl der Übernachtungen spielt keine Rolle

Es kommt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer an der Mehrzahl der Wochentage die Zweitwohnung aufsucht und dort übernachtet. Auch die nur gelegentliche Übernachtung in der Zweitwohnung, z. B. an Tagen mit Überstunden oder Bereitschaftsdienst, führt zu einer doppelten Haushaltsführung.[1] Das BMF-Einführungsschreiben zu den gesetzlichen Reisekostenvorschriften beinhaltet in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.2 Berufliche Veranlassung in Wegverlegungsfällen

2.2.1 Beibehalten der Wohnung aus beruflichen Gründen Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und infolgedessen am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Für die steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6 Fahrtkosten

6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fah...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3 Wöchentliche Familienheimfahrten

6.3.1 Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale Seit 2022 beträgt die für eine wöchentliche tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt anzusetzende Entfernungspauschale 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Die Erhöhung der sog. Fernpendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die sich wegen der größeren entfernungsmäßigen Strecke der Familienheimfa...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2 Innehaben einer Wohnung

3.2.1 Eigentums- oder Mietwohnung Ein eigener Hausstand wird anerkannt, wenn der verheiratete oder unverheiratete Arbeitnehmer eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und die er aus eigenem Recht nutzt, z. B. als Eigentümer oder Mieter. Dabei kann auch ein gemeinsames oder abgeleitetes Nutzungsrecht ausreichen, z. B. als Untermieter. Nicht...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3 Eigener Hausstand

3.1 Voraussetzungen für den eigenen Hausstand Durch die Konkretisierung des Begriffs ist ausdrücklich geregelt, dass ein eigener Hausstand das Innehaben einer Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraussetzt.[1] Diese Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein, auch wenn die doppelte Haushaltsführung bereits davor begründet wurde. Das u...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7 Verpflegungsmehraufwendungen

7.1 Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die steuerlichen Reisekostenpauschalen geknüpft.[1] Bei Ansatz der Pauschalen ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[2] Es gelten damit für die doppelte Haushaltsführung insbesondere zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen vo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4 Lebensmittelpunkt in der Hauptwohnung

4.1 Erfordernis der Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt Ein eigener Hausstand setzt zusätzlich voraus, dass sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und deshalb die Wohnung nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am...mehr