Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Von der > Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gew...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Deutsche ArbN, die im > Ausland Rz 1 bei einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung arbeiten, sind nach dem WÜD bzw WÜK in diesen Staaten grundsätzlich von direkten Steuern befreit (> Rz 3). Deutschland hat sich auch deshalb in internationalen Verträgen mit anderen Staaten das Besteuerungsrecht für die Bezüge vorbehalten, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / 3. Kein dauerhaftes Getrenntleben

Die Ehe ist geprägt durch eine Lebensgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft. Lebensgemeinschaft ist die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten. Die Wirtschaftsgemeinschaft betrifft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam betreffenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens. Dauerndes Getrenntleben: Folglich ist ein dauerndes Getrenntl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit im Inland

Um eine Gleichstellung langfristiger beruflicher Auswärtstätigkeiten mit der doppelten Haushaltsführung für den Bereich der Unterbringungskosten zu erreichen, führt der Gesetzgeber nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland eine Begrenzung der steuerlich begünstigten Unterbringungskosten ein. Es gilt dieselbe Oberg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Überblick Welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen bzw. welche Beträge der Arbeitgeber für auswärtige Einsätze bei der Lohnabrechnung steuerfrei ersetzen kann, regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Seit 1.1.2014 ergeben sich die steuerlichen Reisekosten aus dem Einkom...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort und Nutzung für Familienheimfahrten

Leitsatz Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt. Sachverhalt Der verheirat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.3 Doppelte Mietaufwendungen

Doppelte Mietaufwendungen können durch den Umzug bedingt sein. Allerdings ist der Abzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt. Diese beginnt mit der Kündigung der bisherigen Familienwohnung und endet mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bis zum tatsächlichen Umzug sind die Miete der neuen und danach die der bisherigen Famil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.9 Beendigung der doppelten Haushaltsführung

Der BFH hat die berufliche Veranlassung auch für den Fall bejaht, dass zunächst eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung vorliegt und diese dadurch beendet wird, dass die Familie erst Jahre später an den Beschäftigungsort zieht.[1] Beruflich verursacht und damit abzugsfähig ist schließlich auch die nach Beendigung einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsfü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.5 Sonstige Umzugsauslagen, Pauschbetrag

Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das BUKG [1] einen Pauschbetrag vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist.[2] Dieser wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 4 Einheitliche Geltung des Werbungskostenbegriffs

Der Werbungskostenbegriff wird von der Rechtsprechung und vom Schrifttum grundsätzlich als ein für alle ­Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG (Überschuss­einkünfte) einheitlich geltender Begriff angesehen. Deshalb darf die Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung bei den einzelnen Einkunftsarten regelmäßig nicht nach unterschiedlichen Maßs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mehraufwand für Verpflegung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsprüfer, > Bewirtung, > Doppelte Haushaltsführung, > Fortbildungsveranstaltungen, > Getränke, > Mahlzeiten, > Reisekosten, > Verpflegung, > Zehrgelder.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Werbungskosten

Rz. 12 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob der Lebensmittelpunkt eines ausländischen Lizenzfußballspielers noch im Heimatland liegt und deshalb eine > Doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt, ist nach Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht nur nach der durch häufigen ArbG-Wechsel geprägten beruflichen Situation zu entscheiden (EFG 2002, 1161). Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freizeit

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zum Freizeitausgleich > Arbeitszeitkonto, > Bereitschaftsdienst; zur Anrechnung der Freizeit bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) > Lohnzuschläge Rz 27/1, 48; zudem > Bonus, > Gehaltsumwandlung Rz 8. Zur Bedeutung für den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 27 und > Entfernungspauschale Rz 45 ff....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Ernährung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausgaben für Essen und Trinken sind Aufwendungen für die > Lebensführung und steuerlich mit dem > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten. Sie sind grundsätzlich keine > Werbungskosten , auch wenn wegen des Berufs, etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft oder bei besonders schwerer körperlicher Arbeit, eine besondere zB kalorienreiche oder ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Formale Ausgestaltung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu Jahresbeginn oder bei Antritt des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres ist für jeden ArbN ein neues Lohnkonto anzulegen. Die formale Ausgestaltung steht in dem sich aus den betrieblichen und lohnsteuerlichen Erfordernissen ergebenden Ermessen des ArbG (vgl AEAO zu § 146); der Zweck des Lohnkontos ist zu wahren (vgl § 146 Abs 5 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.2 Auswärtige Beschäftigungen

Rz. 22 Abs. 4 regelt die Zumutbarkeit von Pendelzeiten bzw. eines Umzuges zur Aufnahme einer Beschäftigung. Den Maßstab für Pendelzeiten soll das Verhältnis von Pendelzeit zu Arbeitszeit bilden. Ist die Pendelzeit danach unverhältnismäßig lang, ist die Beschäftigung unzumutbar (Abs. 4 Satz 1). Unverhältnismäßig lang ist eine Pendelzeit unabhängig von ihrer tatsächlichen Daue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung eines Ein-Personen-Haushalts keine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachgewiesen werden muss. Damit können notwendige Mehraufwendungen, die durch eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung entstehen, grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werd...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung b... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung eines Ein-Personen-Haushalts keine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachgewiesen werden muss. Damit können notwendige Mehraufwendungen, die durch eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung entstehen, grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung b... / Hintergrund

Ein lediger Mann absolvierte nach seiner Ausbildung ein Studium und arbeitete anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Während dieser Zeit wohnte er an verschiedenen Studienorten in gemieteten Wohnungen. Sein Lebensmittelpunkt blieb jedoch im Elternhaus, wo er das Obergeschoss allein bewohnte. Die Nutzung der Räume war kostenlos, da die Eltern ihm diese überließen. In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung b... / Entscheidung

Der BFH gab dem Steuerpflichtigen Recht. Nach Auffassung des Gerichts sind Aufwendungen für eine zweite Ausbildung (wie ein weiteres Studium) in der Regel beruflich veranlasst. Das bedeutet: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung entstehen, können grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden. Dazu zählen auch die Mehrkosten, die durch eine doppelte H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nutzungswert bei Familienheimfahrten (§ 8 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein betriebliches Kfz zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (dazu ausführlich s § 9 Rn 660 ff, 770 ff (Teller)) genutzt, sind nach § 8 Abs 2 S 5 Hs 1 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort 0,002 % des maßgeblichen Pkw-Listenpreises zu erfassen;...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.5 Mehraufwendungen für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 731 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a S. 12 EStG enthält die Ausweitung der Regelung für Mehraufwendungen für Verpflegung bei aus betrieblichem Anlass begründeter doppelter Haushaltsführung. Die Regelungen über die Behandlung einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind verstreut. Mehraufwendungen für Verpflegung sind mit den entspre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.7 Mehraufwendungen aus doppelter Haushaltsführung und Übernachtungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG)

Rz. 757 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG enthält das Verbot zum Betriebsausgabenabzug für Mehraufwendungen der betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, soweit diese die nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 bis 4 EStG abziehbaren Beträge übersteigen. Folglich sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 1.000 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.3 Familienheimfahrten

Rz. 755 Für Familienheimfahrten gilt eine entsprechende Regelung. Familienheimfahrten sind Fahrten vom Ort der Betriebsstätte zum Ort des eigenen (Familien-)Hausstands und zurück, wenn sich der Betriebsstättenort außerhalb des Orts befindet, an dem der Stpfl. seinen eigenen Hausstand unterhält, und er zusätzlich am Ort der Betriebsstätte wohnt ("doppelte Haushaltsführung"; v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.4.1 Umfang der begünstigten Unterkunftskosten

Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden (R 9.7 Abs. 2 LStR). Wird in einer Übernachtungsrechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen (z. B. Tag...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fortbildungskosten: So werd... / 4.2 Diese Kosten sind steuerlich abziehbar

Welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören z. B. Lehrgangs-, Schul- oder Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Druckkosten für eine Dissertation. Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort; i. d. R. nur in Höhe der Entfernungspauschale, Semesterticke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 660ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietwo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG)

Schrifttum: Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verpflegungsmehraufwand und doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF)

Rn. 1719 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF regelt die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen für im Rahmen einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Im 1. Hs ist dabei geregelt, dass die S 2–5 auch für den Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten. Somit gelten die Pauschb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. Soweit die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr