Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abgrenzung zu gelegentlichen Übernachtungen am Beschäftigungsort

Rz. 8 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Eine gelegentliche Übernachtung am auswärtigen Beschäftigungsort behandelt die Rechtsprechung nicht nach den Regeln der dHf (anders indes > R 9.11 Abs 1 Satz 1 HS 2 LStR, wonach es auf die Zahl der Übernachtungen nicht ankommt; zum Hintergrund dafür > Rz 137/1). Beispiel: C wohnt in Bingen und hat seinen Arbeitsplatz in Koblenz. Normalerweise ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–144) einschließl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Besonderheiten bei unverheirateten Arbeitnehmern

Rz. 40 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einen ‚doppelten Haushalt’ können im Prinzip auch alleinstehende ArbN führen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; zu Rechtsentwicklung > Rz 14/1, 16). Auch sie müssen aber – ebenso wie verheiratete ArbN – neben dem Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte anderswo einen (weiteren) eigenen Hausstand unterhalten (BFH 185, 248 = BStBl 1998 I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Umzugskosten

Rz. 150 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zu WK führen grundsätzlich auch die Aufwendungen für einen (Teil-)Umzug an den auswärtigen Beschäftigungsort bei Begründung der Zweitwohnung (BFH 234, 208 = BStBl 2012 II, 104). Gleiches gilt für eine Verlegung der Zweitwohnung innerhalb des Beschäftigungsorts (vgl EFG 2002, 608); durch einen solchen Umzug verliert die doppelte Haushaltsfüh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27f) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47, 48) zum Ort des eigenen Haussta...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft aus Anlass einer dHf werden zumindest seit 1920 in engen Grenzen anerkannt (vgl RdF vom 06.12.1930, RStBl 1930, 782; RFH vom 02.11.1932, RStBl 1933, 99 und vom 01.08.1934, RStBl 1934, 1238; EFG 1979, 592 mwN). Seither haben Verwaltung und Rechtsprechung den Begriff der dHf entwickelt (vgl A 26 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beschaffenheit der Wohnung

Rz. 29 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Grundsätzlich wird eine Wohnung, die Lebensmittelpunkt des ArbN ist, in Größe und Ausstattung seinen Lebensbedürfnissen – gemessen an seinen finanziellen Möglichkeiten – entsprechen. Die Wohnung muss nicht im Alleinbesitz des ArbN stehen; sie muss aber bei natürlicher Betrachtung (zumindest auch) "seine" Wohnung sein (> Rz 22ff); sonst ist e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihnen tatsächlich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit

Rz. 6 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der ‚doppelte Haushalt’ wird am ‚Beschäftigungsort’ – an diesem liegt die > Erste Tätigkeitsstätte oder es ist ein Ort in deren Nähe (> Rz 47, 48) – geführt. Seinen Lebensmittelpunkt behält der ArbN an seinem eigentlichen Wohnort. Damit erübrigt sich der (weitere) arbeitstägliche Weg zwischen Haupt-/Familienwohnung und Arbeitsstätte. So ist e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbetrag für das Inland

Rz. 140 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG) sind vor allem die Miete sowie die Nebenkosten (BFH/NV 1988, 367); bei Wohneigentum die zeitanteilige AfA, Schuldzinsen für die Finanzierung sowie Neben- und Reparaturkosten oder Hausgeld (vgl BFH 258, 439 = BStBl 2018 II, 13). Rz. 141 Stand: EL 116 – ET: 01/20...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der SozVers sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr 1 SvEV). Die s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Umzugskosten bei Auszug aus der Ehewohnung

Die Kosten für die Umzugsspedition sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, und können in Höhe von 20 % der Aufwendungen (höchstens 4.000 EUR)[1] geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung setzt den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstitu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dreimonatsfrist

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Eine Dreimonatsfrist gilt für die Verpflegungspauschalen (vgl § 9 Abs 4a Sätze 6 und 7 EStG im Bereich der WK und Verweis darauf in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 EStG für BA-Fälle). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30ff [35], > Doppelte Haushaltsführung Rz 128, > Reisekosten Rz 96ff.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / I. Vorbemerkungen

Im Rahmen der Erstellung von Einkommensteuererklärungen ist Steuerpflichtigen überwiegend bekannt, dass und in welchem Umfang Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abzugsfähig sind. Dies sind z.B. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel u.w...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Unter... / 5.2 Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Die Regelungen für Arbeitnehmer gelten analog auch für Unternehmer. Zu den Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsel zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung, wöchentliche Familienheimfahrten oder wöchentliche Familien-Ferngespräche, Verpflegungsmehraufwendungen (für maximal 3 Monate) und Aufwendungen für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsführung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernachtungsgelder

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zu betrieblichen Leistungen an > Arbeitnehmer > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Doppelte Haushaltsführung, > Reisekosten und > Umzugskosten. Zu Übernachtungsgeldern aus öffentlichen Kassen > Reisekostenvergütungen. Zu den für das > Ausland festgelegten Beträgen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) . Zur gelegentlichen Übernachtung am Or...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienwohnung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, > Entfernungspauschale Rz 21 ff, 40 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienheimfahrten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Bundeswehr Rz 36 ff, > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff, > Entfernungspauschale Rz 103 ff, > Fahrtkostenzuschüsse Rz 3 – 3/1, > Kraftfahrzeuggestellung Rz 30 ff, 57 ff, > Reisekosten Rz 60 ff [73], > Zwischenheimfahrten.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die iRe Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert (Wortlaut: "Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch …"), wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG; > Ers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff des eigenen Hausstands sowie zum Abzug von Aufwendungen für eine > Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff sowie > R 9.11 Abs 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergüten ArbG Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff), kann bei ArbN mit den > Steuerklassen III, IV ode...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsersparnis

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entstehen dem > Arbeitnehmer aufgrund einer > Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 20 ff) oder durch > Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung, werden diese durch die in § 9 Abs 4a EStG aufgeführten Verpflegungspauschalen als > Werbungskosten berücksichtigt. Da die Pauschalen lediglich den erwerbsbedingten Mehraufwand abgelten sol...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Umzugskosten als Sonderausgaben

Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 13) sind > Sonderausgaben iSv § 10 Abs 1 Nr 7 EStG. Eine > Doppelte Haushaltsführung ist dafür nicht erforderlich. Hierfür gelten jedoch nicht die Pauschalen des BUKG oder der AUV. Es können nur tatsächliche Aufwendungen abgezogen werden. Außerdem ist zu be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausratversicherung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Hausratversicherung sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung Rz 136/3 können sie jedoch > Werbungskosten sein. Zur Anrechnung von Ersatzleistungen der Hausratversicherung auf einen steuerlich zu berücksichtigenden Schaden > Außergewöhnliche Belastungen Rz 24 sowie EFG 2003, 160. Hat der Stpfl ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auslagenersatz, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Auswärtstätigkeit, > BahnCard, > Deutsche Bahn, > Doppelte Haushaltsführung, > Entfernungspauschale, > Fahrrad, > Fahrtenbuch, > Fahrtkostenzuschüsse, > Firmenrad, > Freifahrtberechtigung, > Jahresnetzkarte, > Job-Ticket, > Kilometer-Pauschalen, > Kraftfahrzeugkosten, > Kraftfahrzeuggeste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 57 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 72 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen iRe doppelten ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 09.01.2020, BStBl 2020 I, 174). Für besonders stark motorisierte Modelle, die verkehrsrecht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushal...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung

Zusammenfassung Begriff Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Typische Fälle im Berufsalltag, die eine auswärtige Zweitwohnung erforderlich machen, sind der erstmalige Antritt eines Dienstverhältnisses, der Wechsel des Arbeitgebers, die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.3 Doppelte Mietzahlung als abzugsfähige Umzugskosten

Ein doppelter Mietaufwand kann als beruflich veranlasste Umzugskosten in voller Höhe Werbungskosten sein, auch wenn der Arbeitnehmer in der Umzugswohnung zunächst eine doppelte Haushaltsführung begründet, weil die Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt nachkommt. Die zusätzlichen Mietaufwendungen können aber nur zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Für die neue Familie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Doppelte Haushaltsführung

1 Beginn der doppelten Haushaltsführung Sachverhalt Ein verheirateter Arbeitnehmer wird von seiner Filiale in Düsseldorf nach München versetzt. Er reist am 1.2.2026 erstmals an. Seinen Familienwohnsitz in Düsseldorf behält er bei. Der Arbeitgeber stellt ihm in München kostenlos ein Apartment auf dem Firmengelände zur Verfügung. Im Februar fährt der Arbeitnehmer nach seinem Dien...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Abzugsfähige Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

Aufwendungen für Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte sowi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: Lohnsteuerrechtliche Bewertung

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, die aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, um nicht täglich von ihrem Beschäftigungsort zum Wohnort zurückkehren zu müssen, können ihre notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. In gleicher Höhe können diese Mehraufwendungen auch vom Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.4 Doppelter Haushalt bei mehreren Arbeitsstätten

Eine doppelte Haushaltsführung – und damit die Kosten für die Zweitwohnung – ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Für die beruflich bedingte Aufspaltung der Haushaltsführung auf 2 verschiedene Wohnungen wird keine ausschließliche auswärtige Beschäftigung verlangt.[1]mehr