Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.16 Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nr. 16 EStG)

1Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen (Geld und Sachbezüge) für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1, 2 und 4, Nr. 5a und Abs. 4a sowie R 9.8 zulässigen Leistungen nicht übersteigen. 2Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Reisenebenkosten

Rz. 69 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG darf Reisenebenkosten als Teil der ‚Reisekosten’ bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstatten; Entsprechendes gilt in den Fällen der > Doppelte Haushaltsführung (§ 3 Nr 16 EStG). Zu den dafür in Betracht kommenden Aufwendungen > Reisekosten Rz 124 ff; hinzu kommt ein privates Telefongespräch bei Abwesenheit von m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Folgewirkungen für die Veranlagung des Arbeitnehmers

Rz. 99 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit der ArbN vom ArbG steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr 16 EStG erhalten hat, werden bei einer > Veranlagung von Arbeitnehmern keine WK abgezogen (> Werbungskosten Rz 70 ff). Der WK-Abzug beschränkt sich also auf den Betrag, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung für den betroffenen VZ übersteigt (BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Umzugskosten

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff. Rz. 72 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Gegenstand einer Pauschalbesteuerung kommen grundsätzlich die in > Rz 17 genannten Zuwendungen und Geschenke in Betracht. Gegenstand der Pauschalbesteuerung sind aber nur Zuwendungen, die als > Arbeitslohn besteuerbar sind (> Rz 21). Folgende Punkte sind hervorzuheben: Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Pauschalierung nach § 37b EStG k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches und Überblick

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Gesetz vom 20.02.2013, BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) wurden die früheren Bestimmungen zum Reisekostenrecht im EStG umgestaltet. Zu den weitreichendsten Änderungen gehörte die Abschaffung der früheren regelmäßigen Arbeitsst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5, Abs 3 EStG)

Schrifttum: Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 4a S 12 u 13 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Verpflegungspauschalen nach den S 3 und 5 des § 9a Abs 4 EStG, die Dreimonatsfrist nach den S 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den S 8 bis 10 gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Haussta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Unechte doppelte Haushaltsführung

1. Gegenstand und Anlass für die Begründung des Rechtsinstituts Rn. 800 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bis zu seiner Rspr-Änderung im Jahre 1994 (BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; s Rn 673) erkannte der BFH bei nicht verheirateten ArbN nur in sehr eingeschränktem Umfang WK wegen doppelter Haushaltsführung an, weil er voraussetzte, dass im Hausstand am Mittelpunkt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt zudem vor, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fortbestand des Rechtsinstituts der unechten doppelten Haushaltsführung nur bis VZ 2003

Rn. 801 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Seit der BFH die doppelte Haushaltsführung auch bei nichtverheirateten StPfl anerkannte, hatte das Rechtsinstitut der unechten doppelten Haushaltsführung nur noch eigenständige Bedeutung für ArbN, die am Ort des Mittelpunkts ihrer Lebensinteressen keinen eigenen Haushalt unterhielten. In der Entscheidung BFH v 13.03.1996, VI R 103/95, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

1. Gründe für das Unterhalten eines zweiten Haushalts maßgebend Rn. 730 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann es aus unterschiedlichsten Motiven kommen. Von steuerlicher Relevanz ist die doppelte Haushaltsführung nur, wenn das auslösende Moment ihrer Begründung in der beruflichen Sphäre des StPfl zu finden ist. Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ende der doppelten Haushaltsführung

1. Auflösen eines Hausstands Rn. 740 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung endet, wenn einer der beiden Hausstände aufgelöst wird und der StPfl nur noch am bisherigen Heimatort oder am Ort der ersten Tätigkeitsstätte lebt, es also nicht mehr zur Aufsplittung der Lebensführung auf zwei Standorte kommt. Endet die doppelte Haushaltsführung dad...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachverhalte, die dem Fortbestehen der doppelten Haushaltsführung nicht entgegenstehen

Rn. 744 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Fortbestand einer doppelten Haushaltsführung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ArbN und seine Familie den Ort ihres Ersthaushalts verlegen, wenn die Wohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte währenddessen aufrechterhalten wird (FG He v 26.05.1993, 12 K 3829/90, EFG 1993, 647; FG D'dorf v 12.01.2006, 16 K 589/04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einschränkung des WK-Abzugs wegen doppelter Haushaltsführung für Ledige

Rn. 671 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH schränkte den WK-Abzug wegen doppelter Haushaltsführung in der Folge in einem wesentlichen Punkt ein: Während er zuvor eine doppelte Haushaltsführung auch bei ledigen ArbN in beschränktem Umfang anerkannt hatte (BFH v 17.02.1961, VI 32/60 U, BStBl III 1961, 169; BFH v 11.08.1961, VI 143/60 U, BStBl III 1961, 509), vertrat er nunmehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelter Haushalt

Rn. 683 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG enthält eine Legaldefinition der doppelten Haushaltsführung Danach liegt eine doppelte Haushaltsführung (nur) vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 742 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine zunächst steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung endet ebenfalls, wenn der ArbN seinen Lebensmittelpunkt an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte verlegt bzw den bisherigen Ersthaushalt nicht mehr "unterhält", dh sich nicht mehr persönlich oder finanziell daran beteiligt. Zu denken ist daran, dass der ledige ArbN am Ort der e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auflösen eines Hausstands

Rn. 740 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung endet, wenn einer der beiden Hausstände aufgelöst wird und der StPfl nur noch am bisherigen Heimatort oder am Ort der ersten Tätigkeitsstätte lebt, es also nicht mehr zur Aufsplittung der Lebensführung auf zwei Standorte kommt. Endet die doppelte Haushaltsführung dadurch, dass der StPfl die Woh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand und Anlass für die Begründung des Rechtsinstituts

Rn. 800 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bis zu seiner Rspr-Änderung im Jahre 1994 (BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180; s Rn 673) erkannte der BFH bei nicht verheirateten ArbN nur in sehr eingeschränktem Umfang WK wegen doppelter Haushaltsführung an, weil er voraussetzte, dass im Hausstand am Mittelpunkt der Lebensinteressen des StPfl auch während dessen Abwesenheit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr-Änderung und Gesetzesänderung ab 1978

Rn. 672 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung ging der BFH in den Urteilen BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 06.09.1977, VI R 5/77, BStBl II 1978, 31 und BFH v 06.09.1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32 davon aus, dass nicht nur die Begründung, sondern auch die Beibehaltung des doppelten Haushalts beruflich veranlasst se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rspr des BFH: Berufliche Veranlassung nur, wenn die Begründung des zweiten Haushalts aus beruflichem Anlass erfolgte

Rn. 731 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der früheren Rspr des BFH lag eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn die Errichtung eines zweiten Haushalts beruflich motiviert war (zB BFH v 14.02.1975, VI R 125/74, BStBl II 1975, 607; BFH v 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; BFH v 02.12.1981, VI R 167/79, BStBl II 1982, 297), beispielsweise ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gründe für das Unterhalten eines zweiten Haushalts maßgebend

Rn. 730 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann es aus unterschiedlichsten Motiven kommen. Von steuerlicher Relevanz ist die doppelte Haushaltsführung nur, wenn das auslösende Moment ihrer Begründung in der beruflichen Sphäre des StPfl zu finden ist. Das ist der Fall, wenn der ArbN den Zweithaushalt führt, um von dort aus seinen Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands

Rn. 710 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der doppelten Haushaltsführung ist, dass der Ort des eigenen Hausstands den Lebensmittelpunkt des ArbN bildet. Dieses Tatbestandsmerkmal ist verknüpft mit der beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung: Falls der Lebensmittelpunkt des ArbN am Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt, kann die dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Heutige Rspr: Berufliche Veranlassung, wenn die Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Beschäftigungsort) aus beruflichem Anlass unterhalten wird

Rn. 733 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine grundlegende Neuausrichtung seiner Rspr hat der BFH mit zwei Entscheidungen vom 05.03.2009 (BFH VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012 und BFH VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016) vorgenommen. Der BFH stellt seitdem allein darauf ab, dass aus beruflichen Gründen neben dem Familienhausstand eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort (seit VZ 2014 O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hausstand

Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Beteiligung an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweiter Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 720 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum Tatbestand der doppelten Haushaltsführung gehört ferner, dass der StPfl am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine zweite Wohnung unterhält und von dort aus seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (bis VZ 2013 Beschäftigungsort) ist nach st Rspr weit auszulegen, so dass darunter insbesondere nicht nur die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitliche Befristung durch JStG 1996

Rn. 674 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit dem JStG 1996 v 10.11.1995 (BGBl I 1995, 1250) nahm der Gesetzgeber eine Befristung der doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre vor, die er 1978 mit seiner gegen den BFH gerichteten Gesetzesänderung noch vermeiden wollte. Gegen diese Gesetzesänderung waren in der Literatur von Anfang an erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäuße...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2019, 449). Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Fahrtkosten

Rn. 778 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte zwecks Begründung der doppelten Haushaltsführung sowie die letzte Fahrt vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte an den Ort des eigenen Hausstands, mit der die doppelte Haushaltsführung beendet wird, sind keine Familienheimfahrten iSd § 9Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich

Rn. 661 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG spricht seinem Wortlaut nach von Aufwendungen, die einem "ArbN" entstehen. § 9 Abs 3 EStG stellt klar, dass dieser missverständlichen Formulierung zum Trotz das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung bei allen Überschusseinkünften (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) zur Anwendung kommt. Allerdings dürfte die praktische Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabe der Rspr zum Familienhausstand

Rn. 673 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit Urteil BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 gab der BFH daraufhin seine langjährige Rspr auf, wonach nur ein Familienhausstand iS einer doppelten Haushaltsführung "aufgesplittet" werden könne, und machte die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten ArbN nicht mehr davon abhängig, dass in seinem Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte

a) Hausstand Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Betei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Persönliche Beteiligung am Haushalt

Rn. 692 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine maßgebliche persönliche Beteiligung setzt voraus, dass der StPfl in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch das Leben in der Wohnung umfassenden Einfluss ausübt; er darf sich nicht allein darauf beschränken, lediglich die materiellen Grundlagen des durch den Ehegatten allein betriebenen Haushalts zu verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umzugskosten

Rn. 790 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind die Kosten sowohl für den Umzug an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte als auch für den Rückumzug an den Ort des Ersthaushalts bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Neben den reinen Beförderungsauslagen können auch die Kosten für Zeitungsannoncen, Maklercourtage, Wohnungsbesichtigungsreisen usw wie bei sonstigen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Rn. 677 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 9 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 662 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG ist im Verhältnis zu § 9 Abs 1 S 1 EStG lex specialis. Ein ArbN, der am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt, kann die Aufwendungen für die Wohnung daher nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK abziehen. Liegen die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erste gesetzliche Regelung

Rn. 670 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung ist bereits seit den 1920er Jahren bekannt. Abgeleitet wurde die Berechtigung zum WK-Abzug zunächst aus dem allgemeinen WK-Begriff. Einzelheiten waren in Verwaltungsvorschriften geregelt. RFH und später der BFH folgten der Verwaltungsauffassung. Nachdem der BFH den Umfang der abzugsfähigen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Kosten

Rn. 795 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die bislang aufgeführten Kosten werden idR den wesentlichsten Teil der iRd doppelten Haushaltsführung angefallenen notwendigen Mehraufwendungen ausmachen. Daneben können allerdings noch weitere beruflich veranlasste Aufwendungen unterschiedlicher Art anfallen. So werden an Stelle einer Familienheimfahrt die Kosten für ein Telefonat von 15 M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fahrtkosten

a) Familienheimfahrten Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

a) Tatbestand der doppelten Haushaltsführung Rn. 660 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG vor, wenn ein ArbN außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG schreibt zudem vor, da...mehr