Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

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Doppelte Haushaltsführung / 2 Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann auch im Ausland begründet werden. Ein Werbungskostenabzug scheidet wegen der Vorschrift des § 3c EStG aus, wenn der im Ausland erzielte Arbeitslohn z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei bleibt.[1] Praxis-Beispiel Keine Werbungskosten bei steuerfreien Auslandsbezügen Ein verheirateter Arbeitneh...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 9 Gesamtübersicht "Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung 2025"

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Doppelte Haushaltsführung / 7 Keine doppelte Haushaltsführung bei wechselnden Einsatzstellen

Die Rechtsprechung[1] und dem folgend die Finanzämter[2] behandeln Arbeitnehmer, die ausschließlich an wechselnden Einsatzorten tätig sind und beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben[3], auch in Übernachtungsfällen, ausschließlich nach Reisekostengrundsätzen. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft begründet bei Arbeitnehmern, die ohne erste Tätigkeitsstätte bei i...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.6 Zweifache Haushaltsführung bei Ehegatten

Führen beide Ehegatten einen doppelten Haushalt, sind sie in verschiedenen Orten beschäftigt und nutzen sie verschiedene Zweitwohnungen, kann jeder Mehraufwendungen nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Dasselbe gilt, wenn berufstätige Ehegatten am Beschäftigungsort eine gemeinsame Wohnung haben. Auch in diesen Fällen haben beide Ehegatten für 3 Mona...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1 Abzug der notwendigen Unterbringungskosten

Begünstigt sind nur die notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort. Das sind die tatsächlichen Kosten, soweit diese nicht überhöht sind. Es gilt eine unterschiedliche Angemessenheitsprüfung, je nachdem, ob es sich um eine inländische doppelte Haushaltsführung oder eine beruflich veranlasste Zweitwohnung im Ausland handelt. Für inländische ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2 Familienheimfahrten

4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.1 Berufliche Veranlassung der Zweitwohnung

An dem Erfordernis der beruflichen Aufsplittung der ansonsten einheitlichen Haushaltsführung ist nicht mehr festzuhalten. Der BFH hat die bisherige Ablehnung der doppelten Haushaltsführung in den Wegverlegungsfällen aufgegeben.[1] Das allein entscheidende Kriterium liegt nach den Urteilsgründen darin, dass der 2. (doppelte) Haushalt aus beruflichen Gründen eingerichtet wird....mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.3 Beruflicher Zweithaushalt in Wegzugsfällen

Die geänderte Rechtsprechung des BFH schließt deshalb in Fällen der Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht mehr aus, wenn der Arbeitnehmer infolgedessen am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Schon bisher war für ihre steuerli...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.4 Unschädliche Verlegung der Familienwohnung am Wohnort

Nachdem es ausschließlich auf den Anlass der Errichtung des Zweithaushalts für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ankommt, lässt der Wechsel des Familienhausstands nicht nur in den unter die BFH-Rechtsprechung fallenden Wegzugsfällen die steuerliche Abzugsfähigkeit der durch den auswärtige Zweitwohnung bedingten Mehraufwendungen unberührt, da d...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4 Fahrtkosten

Zu unterscheiden ist hier zwischen den beiden Fahrten bei Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung, der 1. Familienheimfahrt pro Woche und den weiteren Familienheimfahrten in einer Woche.[1] 4.1 Erste und letzte Fahrt Für die erste und letzte Fahrt kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn er seinen eigenen Pkw benutzt.[1] Für den...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unte...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.1 Auseinanderfallen von Hauptwohnung und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts, der den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bildet, auseinanderfallen.[1] Dies kann ausnahmsweise auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Entscheidend für das Auseinanderfallen ist, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeit...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.2 Umzugskosten

Umzugskosten, die das Beziehen der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betreffen, sind als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Diese Aufwendungen werden ausdrücklich den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbaren Mehraufwendungen zugeordnet (s. aber vorübergehend höhere Mietzahlung wegen geplantem Familienumzug[2]). Umzugskos...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.2 Angemessene Kosten der Unterkunft im Ausland

Für Zweitwohnungen im Ausland (grenzüberschreitende doppelte Haushaltsführung) findet die 1.000-EUR-Grenze keine Anwendung. Als notwendig beurteilt die Finanzverwaltung für die ausländische Zweitwohnung eine Wohnungsgröße von bis zu 60 qm. Danach sind die Unterkunftskosten am auswärtigen Beschäftigungsort insoweit der Höhe nach notwendig, als sie die Durchschnittsmiete für e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung bestimmt sich nach den reisekostenrechtlichen Verpflegungspauschalen[1], auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.[2] Bei Ansatz der gesetzlichen Pauschbeträge ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[3] Der Werbungskostenabzug folgt damit bei beruflichen Auswärtstätigkeiten und...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.3 Verpflegungskosten in Wegverlegungsfällen

Entsteht durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, können für die ersten 3 Monate nach Begründung der doppelten Haushaltsführung Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat.[1] Der BFH hat die Anwe...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1 Anwendungsbereich

Aufwendungen für die Haushaltsführung, wie Wohnung und Verpflegung, sind grundsätzlich Kosten der Lebensführung und unterliegen damit dem Abzugsverbot des § 12 EStG. Dies gilt nicht für die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.[1] Hauptanwendungsfälle der doppelten Haushaltsführung sind...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes handelt, den der Arbeitnehmer mit dem Ehegatten, Lebenspartner, den Eltern oder einer anderen Person unterhält. Führt der Arbeitne...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.2 Entfernungs- und fahrzeitabhängige Vereinfachungsregelung

Die Ausführungen machen deutlich, dass das Merkmal der beruflichen Veranlassung an das Beziehen der Zweitwohnung oder -unterkunft aus beruflichen Gründen geknüpft ist. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von der Hauptwohnung nicht in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen kann. Die Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort ist in diesem Fa...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 8 Steuerfreier Arbeitgeberersatz

Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder beschränkten doppelten Haushaltsführung steuerfrei vergüten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten abgezogen werden dürfen.[1] Die steuerfreie Vergütung mindert die ansonsten abzugsfähigen Werbungskosten. In der Steuererk...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4 Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort

1.4.1 Auseinanderfallen von Hauptwohnung und Ort der ersten Tätigkeitsstätte Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts, der den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bildet, auseinanderfallen.[1] Dies kann ausnahmsweise auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Entscheiden...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 7.3 Übernachtungskosten

Erfolgt die berufliche Einsatztätigkeit im Inland, darf der Arbeitnehmer nur die nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für Auslandsübernachtungen.[1] Der Arbeitgeber hat dagegen ein Wahlrecht. Erfolgt die Einsatzwechseltätigkeit im Inland, darf der Arbeitgeber die Übernachtungskosten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei ersetzen. Für Ausla...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 7.1 Fahrtkosten

Der Arbeitnehmer kann für sämtliche Heimfahrten (einschließlich Zwischenheimfahrten unter der Woche) und den Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Einsatzort die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die pauschalen Kilometersätze als Werbungskosten abziehen, bei Benutzung des Pkw also 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer. Die Anwendung der für berufliche Auswärtstätigkeiten gelt...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 7.2 Verpflegungskosten

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen mit auswärtiger Übernachtung anzuwenden. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterku...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Die Voraussetzungen im Überblick

Die doppelte Haushaltsführung liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (2. Haushalt). Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Hausstand unterhalten und außerhalb dieses Orts seiner Beschäftigung an einer ersten Tätigkeitsstätte (= Auswärtsbeschäftigung) vo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5 Mehraufwand für Verpflegung

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die im Gesetz geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so behandelt, als wenn er während der ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Auswärtstätigkeit durchführt. ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.4 Gekürzte Verpflegungspauschalen bei kostenlosen Mahlzeiten

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.2 3-Monatsfrist

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Verpflegungssituation im Anschluss an die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet, die am Beschäftigungsort ihre einzige Wohnung haben.[1] Praxis-Beispiel Begrenzung auf 3 Monate Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2025 seinen Arbeitgeber und nimmt am auswärtigen Beschäftigungso...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.3 Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers am Ort des eigenen Hausstands

Neben dem Vorliegen einer angemessenen Wohnung ist zu prüfen, ob sich am Ort des eigenen Hausstands der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. De...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hält für Sachverhalte, bei denen aufgrund einer Auswärtsbeschäftigung der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung unterhält, die steuerlichen Vergünstigungen der doppelten Haushaltsführung bereit. Der Arbeitnehmer kann die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, als Werbungsko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3 Eigener Hausstand

Der Gesetzgeber verlangt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung, um einen eigenen Hausstand zu begründen. Das unentgeltliche Wohnen bei den Eltern ist nicht mehr ausreichend. Die gegenteilige Rechtsprechung ist dadurch überholt.[1] Die Prüfung des eigenen Hausstands als Folge der gesetzlichen Festlegung[2] ist in 3 S...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung muss nicht zwischen verheirateten und alleinstehenden Arbeitnehmern unterschieden werden.[1] Begünstigt sind alle Arbeitnehmer – sowohl Ledige als auch Verheiratete –, die außerhalb des Orts mit ihrer ersten Tätigkeitsstätte beschäftigt sind, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten und an dem sich der Mittelpunkt ihr...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.1 Erste und letzte Fahrt

Für die erste und letzte Fahrt kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn er seinen eigenen Pkw benutzt.[1] Für den Transport von Möbeln und Hausrat in die Zweitwohnung sind die Aufwendungen für den Spediteur Werbungskosten. Die Aufwendungen für die erste und letzte Fahrt bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können mit Reiseko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 3 Abziehbare Mehraufwendungen

Werbungskosten sind die notwendigen Mehraufwendungen, die durch den doppelten Haushalt entstanden sind, soweit sie vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt werden. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht[1]: die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsfü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6 Kosten der Zweitwohnung

Die Übernachtungskosten sind nur auf Einzelnachweis der entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Dies gilt auch, wenn die Zweitwohnung vom Ehegatten zu fremdüblichen Bedingungen angemietet wird.[2] Nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Verkauf der Zweitwohnu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.4.3 Zweitwohnung im Einzugsgebiet der ersten Tätigkeitsstätte

Die Zweitwohnung oder -unterkunft am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte muss dazu dienen, den Ort der ersten Tätigkeitsstätte in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der doppelte Haushalt deshalb eingerichtet wurde, weil der Arbeitnehmer von der auswärts begründeten Zweitwohnung seinen Arbeitsplatz besser erreichen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.2 Telefonkosten anstelle Familienheimfahrt

Kosten für ein Telefongespräch, das der Arbeitnehmer in einer Woche führt, in der keine Familienheimfahrt erfolgt, zählen zu den abzugsfähigen Werbungskosten.[1] Als notwendige Mehraufwendungen sind dabei – unabhängig davon, ob sich der Familienwohnsitz im Inland oder Ausland befindet – die Gebühren für ein 15 Minuten dauerndes Gespräch pro Woche anzusehen. Auch die anteilig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5 Berufliche Veranlassung

Die Anerkennung eines doppelten Haushalts setzt voraus, dass gerade die Berufsausübung der entscheidende Anlass für den zweiten Hausstand ist. Die neuen Reisekostenvorschriften lassen diese Anforderung unverändert. Die bisherige Rechtsprechung zur beruflichen Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung, insbesondere zu den sog. Wegverlegungsfällen, gilt uneingeschränkt fort. W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mehraufwand für Verpflegung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsprüfer, > Bewirtung, > Doppelte Haushaltsführung, > Fortbildungsveranstaltungen, > Getränke, > Mahlzeiten, > Reisekosten, > Verpflegung, > Zehrgelder.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Ernährung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausgaben für Essen und Trinken sind Aufwendungen für die > Lebensführung und steuerlich mit dem > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten. Sie sind grundsätzlich keine > Werbungskosten , auch wenn wegen des Berufs, etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft oder bei besonders schwerer körperlicher Arbeit, eine besondere zB kalorienreiche oder ...mehr