Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Formale Ausgestaltung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zu Jahresbeginn oder bei Antritt des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres ist für jeden ArbN ein neues Lohnkonto anzulegen. Die formale Ausgestaltung steht in dem sich aus den betrieblichen und lohnsteuerlichen Erfordernissen ergebenden Ermessen des ArbG (vgl AEAO zu § 146); der Zweck des Lohnkontos ist zu wahren (vgl § 146 Abs 5 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.2 Auswärtige Beschäftigungen

Rz. 22 Abs. 4 regelt die Zumutbarkeit von Pendelzeiten bzw. eines Umzuges zur Aufnahme einer Beschäftigung. Den Maßstab für Pendelzeiten soll das Verhältnis von Pendelzeit zu Arbeitszeit bilden. Ist die Pendelzeit danach unverhältnismäßig lang, ist die Beschäftigung unzumutbar (Abs. 4 Satz 1). Unverhältnismäßig lang ist eine Pendelzeit unabhängig von ihrer tatsächlichen Daue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung eines Ein-Personen-Haushalts keine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachgewiesen werden muss. Damit können notwendige Mehraufwendungen, die durch eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung entstehen, grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werd...mehr

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Doppelte Haushaltsführung b... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung eines Ein-Personen-Haushalts keine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachgewiesen werden muss. Damit können notwendige Mehraufwendungen, die durch eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung entstehen, grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden.mehr

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Doppelte Haushaltsführung b... / Hintergrund

Ein lediger Mann absolvierte nach seiner Ausbildung ein Studium und arbeitete anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Während dieser Zeit wohnte er an verschiedenen Studienorten in gemieteten Wohnungen. Sein Lebensmittelpunkt blieb jedoch im Elternhaus, wo er das Obergeschoss allein bewohnte. Die Nutzung der Räume war kostenlos, da die Eltern ihm diese überließen. In...mehr

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Doppelte Haushaltsführung b... / Entscheidung

Der BFH gab dem Steuerpflichtigen Recht. Nach Auffassung des Gerichts sind Aufwendungen für eine zweite Ausbildung (wie ein weiteres Studium) in der Regel beruflich veranlasst. Das bedeutet: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung entstehen, können grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden. Dazu zählen auch die Mehrkosten, die durch eine doppelte H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nutzungswert bei Familienheimfahrten (§ 8 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein betriebliches Kfz zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (dazu ausführlich s § 9 Rn 660 ff, 770 ff (Teller)) genutzt, sind nach § 8 Abs 2 S 5 Hs 1 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort 0,002 % des maßgeblichen Pkw-Listenpreises zu erfassen;...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.5 Mehraufwendungen für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 731 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a S. 12 EStG enthält die Ausweitung der Regelung für Mehraufwendungen für Verpflegung bei aus betrieblichem Anlass begründeter doppelter Haushaltsführung. Die Regelungen über die Behandlung einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind verstreut. Mehraufwendungen für Verpflegung sind mit den entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.7 Mehraufwendungen aus doppelter Haushaltsführung und Übernachtungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG)

Rz. 757 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG enthält das Verbot zum Betriebsausgabenabzug für Mehraufwendungen der betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, soweit diese die nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 bis 4 EStG abziehbaren Beträge übersteigen. Folglich sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 1.000 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.3 Familienheimfahrten

Rz. 755 Für Familienheimfahrten gilt eine entsprechende Regelung. Familienheimfahrten sind Fahrten vom Ort der Betriebsstätte zum Ort des eigenen (Familien-)Hausstands und zurück, wenn sich der Betriebsstättenort außerhalb des Orts befindet, an dem der Stpfl. seinen eigenen Hausstand unterhält, und er zusätzlich am Ort der Betriebsstätte wohnt ("doppelte Haushaltsführung"; v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. Eine betriebliche Veranlassung kann nur insoweit vorliegen, als durc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 25.3.3.4.1 Umfang der begünstigten Unterkunftskosten

Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden (R 9.7 Abs. 2 LStR). Wird in einer Übernachtungsrechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen (z. B. Tag...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 4.2 Diese Kosten sind steuerlich abziehbar

Welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören z. B. Lehrgangs-, Schul- oder Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Druckkosten für eine Dissertation. Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort; i. d. R. nur in Höhe der Entfernungspauschale, Semesterticke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 660ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietwo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG)

Schrifttum: Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verpflegungsmehraufwand und doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF)

Rn. 1719 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF regelt die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen für im Rahmen einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Im 1. Hs ist dabei geregelt, dass die S 2–5 auch für den Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten. Somit gelten die Pauschb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geserich, Neues zur doppelten Haushaltsführung, NWB 2013, 1552; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts, DB 2013, 1015. Rn. 1740 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachdem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG aF durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung ab 2003 aufgehoben worden ist, hat der Gesetzgeber nunmehr die Vorschrift wieder mit Leben erfüllt. Soweit die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gardinen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitsmittel Rz 20 Dienstzimmer, > Arbeitsplatz, > Arbeitszimmer Rz 65 ff [66, 72], > Doppelte Haushaltsführung Rz 153, > Umzugskosten Rz 45.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Werbungskosten

Rz. 29 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Abziehbar sind die Verbindungsgebühren und die festen Kosten des Telekommunikationsanschlusses (Anschlussgebühr, Grundgebühr für Telefon und Internet), soweit sie anteilig auf berufliche und andere Verbindungen entfallen und die berufliche Nutzung des Telekommunikationsanschlusses im Verhältnis zur privaten Nutzung insgesamt nicht nur von un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung – Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Trennungsgeld / 13.1 Vorübergehende Abordnung usw. ohne Versetzungsabsicht

Vor Ablauf von 3 Monaten (wobei eine vorausgegangene Dienstreise zum Abordnungsort mitgerechnet wird) keine Steuerpflicht (Behandlung wie Dienstreisen). Bei getrennten Abordnungen zur selben Dienststelle von jeweils mehreren Monaten ist die Abordnungszeit zusammenzufassen, es sei denn, die Unterbrechung beträgt mindestens 4 Wochen (vgl. R 37 Abs. 3 LStR 2004). Urlaubs- und kr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Trennungsgeld / 13.2 Versetzung, Abordnung mit Versetzungsabsicht, Neueinstellung

Bei auswärtigem Verbleiben vor Ablauf von 3 Monaten Das Tagegeld im Trennungsreisegeld und das Trennungstagegeld sind steuerfrei. Das Übernachtungsgeld im Trennungsreisegeld und das Trennungsübernachtungsgeld sind steuerfrei. Die Reisebeihilfe nach § 5 TGV ist mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerfrei. Dies gilt für wöchentlich eine Heimfahrt. nach Ablauf von 3 Monaten Das T...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Leitsatz Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes nicht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 4a Satz 12, Abs. 6 EStG Sachverhalt Der 1986 geborene, ledige Kläger studierte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung an einer Universität. Er wohnte in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Geschäftswagen / 2.3 Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Wie bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen Aufwendungen für Heimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung den Gewinn nicht mindern, soweit die Aufwendungen die Entfernungspauschale von 0,30 EUR für die ersten 20 Entfernungskilometer und von 0,35 EUR je weiterem Entfernungskilometer im Jahr 2021 bzw. 0,38 EUR in den Jahren 2022 bis 2026 übersteig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71 ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 180 ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufwandsentschädigung des A... / 4.5 Pauschbetrag für die Erstattung der Kosten für eine Zweitwohnung

Die notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung an einem Beschäftigungsort im Inland dürfen ohne Einzelnachweis für einen Zeitraum von 3 Monaten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR und für die Folgezeit mit einem Pauschbetrag von 5 EUR je Übernachtung steuerfrei erstattet werden, wenn dem Arbeitnehmer die Zweitwohnung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 2.1.4 Doppelte Haushaltsführung

Ein unbedingt zu beachtender Ausschlussgrund für die Gewährung der Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 enthalten. Die Tagespauschale ist nicht zu gewähren soweit Unterkunftskosten nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden. Das Wort "soweit" wendet das BMF hier folgerichtig an und stellt im Beispiel zur Rz. 38 klar, dass die Tagespa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 81 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ausdrücklich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet oder beibehalten worden ist (> Rz 38/1). Hier geht es neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand um die Aufwendungen für die Unterkunft oder Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Wegen der Nähe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Rz. 81/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die eigene Ernährung gehört grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl; der normale Bedarf wird mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Existenzminimum). Deshalb gilt eine gesetzliche Beschränkung für den WK-Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung für eine Auswärtstätigkeit und während einer doppelten Haushaltsführung. Abziehbar sind n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Höhe der Aufwendungen

Rz. 57 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ebenso wie bei den BA sind die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit grundsätzlich ohne Bedeutung für den Abzug (vgl BFH 146, 151 = BStBl 1986 II, 373 mwN). Stehen Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf (> Rz 33 ff), und hält der Stpfl sie nach seinen beruflichen Zielvorstellu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nutzungswert der Wohnung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn Rz 32, > Dienstwohnung, > Doppelte Haushaltsführung Rz 4/2, > Sachbezüge.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wasser

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszimmer Rz 54, > Doppelte Haushaltsführung Rz 136, > Sachbezugswerte Rz 34.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vorfälligkeitsentschädigung, > Darlehen Rz 31, > Doppelte Haushaltsführung Rz 154, > Schuldzinsen Rz 4/1, > Umzugskosten Rz 44.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr