Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Rainer Hartmann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht:

  • Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1]
  • Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
  • Familienheimfahrten: Wöchentlich eine Familienheimfahrt oder stattdessen die Aufwendungen für ein wöchentliches Familientelefonat von 15 Minuten. Bei Fahrten mit dem Pkw gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen der Hauptwohnung und dem Beschäftigungsort bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer.[2] Begünstigt sind auch Besuchsfahrten (= umgekehrte Familienheimfahrten), wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen gehindert ist, selbst eine Familienheimfahrt zu unternehmen. Unter diesen Voraussetzungen werden die Fahrtkosten (nicht aber Verpflegungs- und Unterkunftskosten) des Ehe-/Lebenspartners und ggf. der Kinder für eine Besuchsfahrt zum Arbeitsort anerkannt. Die Fahrtkosten werden max. bis zu der Höhe anerkannt, die für die gesetzlich vorgesehenen Familienheimfahrten zulässig gewesen wären.[3]
  • Flugkosten: Die Entfernungspauschale gilt hier nicht. Für Flugstrecken werden nur die tatsächlichen Flugkosten anerkannt.

Diese Aufwendungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten.[4] Soweit sie nicht erstattet werden, können die Aufwendungen vom Arbeitnehmer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ersatzleistungen des Arbeitgebers für die wöchentliche Familienheimfahrt sind in Höhe der Entfernungspauschale oder der Flugkosten steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei ist die Gestellung eines Pkw zur Benutzung für die wöchentliche Familienheimfahrt.[5]

 
Hinweis

Auswirkungen einer Erhöhung der Pendlerpauschale

Eine Erhöhung der Entfernungspauschale oder der sog. Fernpendlerpauschale (ab dem 21. Entfernungskilometer) ist auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von Bedeutung, da sie beim Arbeitnehmer regelmäßig zu einem höheren steuerfreien Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug führt.

[1]

S. Reisekosten.

[2] § 9 Abs. 1 Nrn. 4, 5 EStG.
[3] R 9.11 Abs. 6 Nr. 2 LStR 2023.
[4] § 3 Nr. 16 EStG.
[5]

S. Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung .

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Doppelte Haushaltsführung: Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand bei Ledigen und jungen Erwachsenen
Mann Sofa Wohnung Zimmer groß Teppich Laptop
Bild: AdobeStock

Über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung kommt es immer wieder zum Streit. Viele Urteile betreffen die doppelte Haushaltsführung von jungen Berufstätigen, die teilweise noch bei ihren Eltern wohnen.


Reisekosten: Aktuelle Verwaltungsregeln und neue Streitfragen zu den Reisekosten
Businessman driving car
Bild: mauritius images / Westend61 / Milton Brown

Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" zuletzt Ende 2020 neu gefasst. Schwerpunktmäßig geht es darin um Streitfragen bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung. Inzwischen sind weitere Zweifelsfälle gerichtlich entschieden oder anhängig geworden.


Über 500 Entgeltarten in der Praxis: Entgeltabrechnung
Entgeltabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt an vielen Beispielrechnungen alle wichtigen Entgeltarten vor und zeigt, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Im Entgeltabrechnungs-ABC erfahren Sie schnell, was den Lohnsteuer- und Beitragspflichten unterliegt oder für die Berechnung des Mindestlohns relevant ist.


Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren