Die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung in Wegzugsfällen ist nicht davon abhängig, dass der Zweithaushalt am auswärtigen Beschäftigungsort in einer neuen, vom bisherigen Haupthausstand verschiedenen Wohnung erfolgt. Ein beruflicher Anlass ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und diese gleichzeitig wegen des unveränderten Arbeitsplatzes als Zweithaushalt weiter nutzt.[1] Mit der Umwidmung der bisherigen Hauptwohnung zur Zweitwohnung wird die doppelte Haushaltsführung begründet. Der beibehaltene Haushalt am nunmehr auswärtigen Beschäftigungsort wird ab diesem Zeitpunkt aus beruflichen Motiven unterhalten. Die Umwidmung zur Zweitwohnung ist in tatsächlicher Hinsicht durch eine detaillierte und geeignete Nachweisführung zu belegen.[2]

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