Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.1 Gut gedacht – auch gut gemacht?

Zu sagen, dass vieles nicht aufeinanderpasst, ist zwar etwas übertrieben, aber einige logische Brüche bietet das KSVG nach 30 Jahren Rechtsprechung dem Anwender in der Unternehmenspraxis durchaus. Und doch sei der Leser beruhigt: Für die Unternehmenspraxis der Verwerter lässt sich das Thema der Künstlersozialabgabe soweit einkochen und vereinfachen, dass kaum noch logische B...mehr

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B / Beschlagnahme, Schadensersatz [Rdn 1056]

Rdn 1057 Literaturhinweise: Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326 Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175 Grau/Blechschmidt, Ersatzansprüche für Schäden durch strafprozessuale Maßnahmen – insbesondere Durchsuchungsaktionen und Beschlagnahmen, BB 2011, 237...mehr

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FF 07+08/2022, Eckpunkte fü... / Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit ha...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / IV. Auswirkungen für das Strafbefehlsverfahren

Diese Auffassung hat für das Strafbefehlsverfahren zur Folge – so das LG –, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers zweifellos endet, wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Lege der Angeschuldigte hingegen Einspruch ein, sei zu differenzieren: Sei eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, habe die Bestellung schon nach § 140 Abs. 2 StPO fortzudauern...mehr

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V / Verteidiger, Stellung [Rdn 4967]

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P / Pflichtverteidiger, Wirkung der Beiordnung [Rdn 3662]

Rdn 3663 Literaturhinweise: Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Brangsch, Kann ein Rechtsanwalt mittelbar oder unmittelbar zur Pflichtverteidigung gezwungen werden?, AnwBl 1972, 15 Jahn, Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung, JR 1999, 1 Müller, Pflichtverteidiger – Verteidiger wessen Vertrauens?, StV 1981, 57...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3304]

Rdn 3305 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Stellung [Rdn 3616]

Rdn 3617 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Barton, Verteidigerfehler und deren Korrektur, StraFo 2015, 315 Böhm, Die Beendigung der Pflichtverteidigerbestellung nach de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Verbot der Gebührenunterschreitung

Rz. 13 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung muss zunächst das Gebührenunterschreitungsverbot von § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO beachtet werden. Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das RVG vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Durch das Gebot soll das RVG als staatliches Tarifgesetz...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2085]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2376]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.1 Tariflich regelbares Ziel

Koalitionen haben das Recht, autonom das Arbeits- und Wirtschaftsleben zu fördern.[1] Das Arbeitsleben wird im Autonomiebereich durch Tarifverträge geregelt. Sie anzustreben, ist Teil des gewährleisteten koalitionsgemäßen Verhaltens. In diesem Kontext versteht die Rechtsprechung den Arbeitskampf juristisch nicht als emanzipatorischen oder vorrevolutionären Akt. Er wird schli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zu Mehrfamilienhäusern in Form von Eigentumswohnungen gehören oft große Grünflächen, deren Anpflanzungen das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage prägen. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellt sich die Problematik einer Ersatzbepflanzung unter Veränderung der Grünanlage wesentlich unproblematischer dar, da auch bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Whistleblower-Richtlinie: A... / 2.6 Verbot von Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen

Eine der wichtigsten Neuregelungen durch die Whistleblower-Richtlinie ist das Verbot von Repressalien. Für Verantwortliche bedeutet das, dass gegen den geschützten Personenkreis keine Sanktionen erlassen werden dürfen, wenn es zu einer Meldung eines Regelverstoßes kommt. Dazu zählen auch das Verbot der Androhung sowie der Versuch der Durchsetzung von etwaigen Repressalien. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, die für alle Arbeitnehmer (auch ohne Behinderungen) relevanten Eingliederungsleistungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1.1 Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 141 In § 50d Abs. 9 EStG wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Durch G. v. 25.6.2021[3] wurde mit Nr. 3 eine besondere Regelung für den Fall der Nichtbesteuerung infolge der Zuordnung von Einkünften bei einer Betriebsstätte eingefügt. Die Vorschrift dient der Umsetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach Handels- und St-Recht, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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FoVo 12/2021, Erteilung ein... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Das AG hat zu Recht die von dem Antragssteller beantragte Vollstreckungsklausel zum Zuschlagsbeschluss (§ 724 ZPO, § 132 Abs. 2 ZVG) erteilt. Der Antragsteller ist nach § 2039 S. 1 BGB befugt, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu beantragen, die als Vollstreckungsgläubiger ausschließlich ihn ausweist. Die inhaltlichen Anforderungen einer zug...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Prüfung von Amts wegen

Rn 44 Bei der vom Gesetz geforderten "Doppelten Mehrheit" handelt es sich um eine förmliche Antragsvoraussetzung. Da es sich damit um eine Frage der Zulässigkeit des Antrags handelt, muss das Gericht dies von Amts wegen prüfen, denn nur das Gericht weiß exakt anhand des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses die Mehrheitsverhältnisse. Fehlen die Mehrheiten, ist der Antrag al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bestrittene Forderungen (Abs. 3)

Rn 64 § 309 Abs. 3 betrifft einen Sonderfall der unangemessenen Bevorzugung eines Gläubigers bzw. Benachteiligung der übrigen Gläubiger, nämlich den vorgeschobenen Gläubiger (sog. Scheingläubiger).[136] Eine letztgültige Klärung, ob der Schuldner bewusst Forderungen bestimmter Gläubgier zu hoch angesetzt oder ganz erfunden hat, kann im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / III. Rechtsformzusatz

Rz. 16 Im Zusammenhang mit der Registereintragung regelt § 82c BGB n.F. schließlich den künftig nach der Eintragung verbindlichen Rechtsformzusatz im Namen der Stiftung. Nach Eintragung im Stiftungsregister hat die Stiftung ihren Namen mit dem Zusatz "eingetragene Stiftung" oder "e. S." zu führen und die Verbrauchsstiftung den Zusatz "eingetragene Verbrauchsstiftung" oder "e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Rechtspolitische Überlegungen

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Sonderprüfungsverfahren führt in der Praxis ein Schattendasein. Praktische Fälle, in denen es zu einer Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG gekommen ist oder in denen die Vorschrift zumindest in Rechtsstreitigkeiten eine Rolle gespielt hat, sind selten (vgl. etwa LG München, Urteil vom 30.12.2010, 5 HKO 21 707/09, BeckRS 2011, 19 893; OL...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die kostenrechtliche Behandlung des Konzerninkassos

Rz. 434 Die kostenrechtliche Betrachtung des Konzerninkassos ist von verschiedenen Sichtweisen geprägt, die sich weniger an der gesetzlichen Regelung als vielmehr an emotionalen oder wirtschaftlichen Aspekten orientieren. Zum Teil wird aus Schuldnersicht als Zweck der Ausgliederung von Mahn- und Forderungsabteilungen allein das Streben nach einem rechtswidrigen Vermögensvort...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlassung der Einnahme durch das Dienstverhältnis

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitslohn erhalten > Arbeitnehmer. Zu den Kriterien des Arbeitslohns gehört deshalb, dass der geldwerte Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH 203, 53 = BStBl 2003 II, 886). Das gilt stets, wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine ArbG-Leistung besteht (BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641). Aber auch ein fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 39 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Die Internetplattform drebis[71] mag dieses vereinfachen, allerdings steht das Einhalten der Rechtsordnung vielen Vereinfachungen entgegen. So benötigt der Anwalt schriftliche Einwilligungen von Mandanten und Dritten.[72] Zu diesen Dritten dürften auch die Gegense...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / III. Primäres Europarecht

Rz. 5 Das primäre Europarecht setzt sich insbesondere aus den Gründungsverträgen, aus Assoziationsabkommen, die die Union mit anderen Staaten abschließt, und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zusammen. Entscheidenden Einfluss auf die nationalen Steuerrechtsnormen erlangt das europäische Recht dabei durch die Rechtsprechung des EuGH zu den im AEU-Vertrag festgelegten Grundfre...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / a) Rechtfertigung gem. Art. 52 AEUV

Rz. 62 Gem. Art. 52 AEUV stehen die europäischen Grundfreiheiten der Anwendung solcher einzelstaatlicher Vorschriften nicht entgegen, die eine Sonderregelung für Ausländer vorsehen und aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind. Die Vorschrift betrifft damit offene Diskriminierungen durch Vorschriften, die im Sinne eines gemeinschaft...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / h) Arbeitnehmermitbestimmung

Rz. 104 Das Verfahren der Arbeitnehmermitbestimmung richtet sich bei einer Hereinverschmelzung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) nach den deutschen Mitbestimmungsregelungen (Sitzstaatprinzip). Gemäß § 5 MgVG finden die in §§ 6 ff. MgVG normierten Regelungen der Mitbestimm...mehr