Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 5 Ausschlussfristen bei einzelvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

In Arbeitsverträgen üblich sind einzelvertragliche Bezugnahmen auf einen Tarifvertrag. In denjenigen Fällen, in denen nicht ohnehin (auch) eine normative Geltung wegen gleichzeitiger beiderseitiger Tarifgebundenheit oder Allgemeinverbindlichkeit eintritt, stellt sich somit die Frage, ob solchermaßen vereinbarte Ausschlussfristen den Regeln für tarifliche Ausschlussfristen fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.2 Einzelvertragliche Ausschlussfristen, MiLoG und andere zwingende Vorschriften

Nach § 3 Abs. 1 MiLoG können Ausschlussfristen im Bereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) weder durch Tarifvertrag noch durch Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden. Dies kann bei arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen allerdings weitreichendere Konsequenzen als bei tariflichen Ausschlussfristen[1] haben. Denn im Bereich individualvertraglich vereinbarte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 8.3 Negative Auswirkungen für die Gesellschaft

Gewalt am Arbeitsplatz hat weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Aggression, Diskriminierung, Mobbing oder Machtmissbrauch am Arbeitsplatz fördern eine Kultur der Gewalt, in der Gewalt auch in anderen Bereichen der Gesellschaft eher toleriert und als normal betrachtet wird. Wirtschaftliche Folgen entstehen durch Krankheitsausfälle, geringere Produktivi...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 2 Formen der Gewalt

Beim Thema Gewalt wird häufig zunächst an körperliche Gewalt gedacht. Diese äußert sich in tätlichen Übergriffen, Schlägen, körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen mit Waffen oder sexuellen Übergriffen. Auch das Werfen von Gegenständen und Randalieren fallen darunter, ebenso wie Gewaltsituationen, die das Einschreiten der Polizei erforderlich machen. Neben dieser physischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Variable Vergütung: Arbeits... / 2.2 Kollektivrechtliche Regelungen

Neben dem einzelnen Arbeitsvertrag können variable Vergütungsformen auch in Kollektivverträgen geregelt werden. Auf tariflicher Ebene bieten sich hierfür Firmen- oder Haustarifverträge an, da die Vergütungssysteme dann auf die unternehmensspezifischen Bedürfnisse angepasst werden können. Häufiger werden variable Vergütungssysteme hingegen in Betriebsvereinbarungen geregelt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Variable Vergütung: Arbeits... / 3.2.1 Zielorientierte variable Vergütung

Üblich ist das Festlegen von Zielen, die der Arbeitnehmer in der Bemessungsperiode (meist 1 Jahr) erreichen soll. Neben den Zielen an sich müssen dabei: ein fester Vergütungsbetrag, der im Rahmen der variablen Vergütung ausgeschüttet werden kann, ein Unterzielerreichungsgrad (z. B. 75 %), ab dessen Erreichen, die variable Vergütung entsteht, sowie ein Oberzielerreichungsgrad (z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Abmahnung / 2.3 Entbehrlichkeit

Aus der Rechtsprechung des BAG folgt, dass eine Abmahnung in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann entbehrlich ist, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzungen handelt, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitne...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.1 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot (§ 4 Abs. 2, § 5)

Rz. 6 Wie bei Befristungen ist bei auflösenden Bedingungen eine Diskriminierung wegen der auflösenden Bedingung unzulässig. § 4 Abs. 2 TzBfG ist entsprechend anwendbar.[1] Auch das in § 5 TzBfG normierte Verbot, einen Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG zu benachteiligen, findet entsprechende Anwendung auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag unter...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 3 Benachteiligung

Rz. 7 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der bisherige Standard (aktiv) verschlechtert wird. Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Zustand nicht verschlechtert. Nach herrschender Meinung stellt auch das Vorenthalten von Vorteilen eine Benachteiligung dar und zwar selbst dann, wenn auf die Vorteile ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig. [1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultierenden Nichtigkeitsfolge muss der Arbeitnehmer z. B. eine als Folge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Stellenausschreibung und Be... / Zusammenfassung

Wenn ein Arbeitsplatz neu zu besetzen ist, müssen Sie überlegen, wie das Besetzungsverfahren erfolgen soll. Sie können den Arbeitsplatz ausschreiben, innerbetrieblich oder außerbetrieblich; Sie sind dazu aber grundsätzlich nicht verpflichtet. Wenn Sie die Stelle ausschreiben – im Betrieb, auf einer digitalen Plattform, per Zeitungsanzeige, über einen Personalvermittler oder a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 3 Bedeutung der Zielvorgabe

Rz. 11 Für den Bereich der befristeten Arbeitsverträge beschränkt sich das Gesetz auf die Nennung seines Zwecks, nämlich der Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen und der Verhinderung der Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Der Schutz vor Diskriminierung ist Gegenstand der besonderen Regelung in § 4 Abs. 2 TzBfG. Zur Frage, ob der Abschluss befristete...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 4 Kausalzusammenhang

Rz. 9 Zwischen der zulässigen Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG durch den Arbeitnehmer und der Benachteiligung durch den Arbeitgeber muss ein Kausalzusammenhang im Sinne einer conditio-sine-qua-non bestehen. Wenn die Benachteiligung durch den Arbeitgeber ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen ist, dann deckt sich das Mo...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Stellenausschreibung und Be... / 2 Die Stellenausschreibung

Bereits bei der Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes, innerbetrieblich oder auch öffentlich, ist streng darauf zu achten, dass sie diskriminierungsfrei ist. Die Stellenausschreibung muss vor allem geschlechtsneutral sein, sie muss sich an männliche wie an weibliche und auch diverse Interessenten richten. Praxis-Beispiel So formulieren Sie die Anzeige richtig: Sachb...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CSRD und Verwaltung / 2 Hintergrund zur CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde als Teil des europäischen Green Deals entwickelt und baut auf den Erfahrungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf, die seit 2014 die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU regelt. Die NFRD hatte zum Ziel, die Transparenz in Bezug auf nicht-finanzielle Informationen, insbesondere zu Umwelt-, Sozial...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind zulässig in den Fällen der Regelung über die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Vorankündigungsfrist bei Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 6 TzBfG [1], Vertretungsregelung bei Arbeitsplatzteilung, § 13 Abs. 4 TzBfG, Regelung der Anzahl der Verlängerungen und der Höchstbefristungsdauer bei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Stellenausschreibung und Be... / 3 Die Bewerberauswahl

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen sichten Sie diese und senden alle diejenigen zurück, die von den objektiven Qualifikationsmerkmalen her nicht in Betracht kommen. Achtung Formulieren Sie das Ablehnungsschreiben neutral, Sie müssen nicht mitteilen, warum Sie einen Bewerber ablehnen! Nach weiterer Sichtung und Durchführung der Bewerbungsgespräche listen Sie auf, welche Merk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. SGB IX

Rz. 23 Leistungen des SGB IX (Eingliederungshilfe)[29] werden an Menschen mit Behinderung und an von Behinderung bedrohte Menschen erbracht. Ziel der Leistungen des SGB IX ist die Förderung der Selbstbestimmung und der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig hat es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht Benachteiligungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.1 Sinn der Regelung

Rz. 4 Rahmenverträge legen fest, nach welchen allgemeinen Kalkulationsgrundsätzen für die vereinbarten Leistungen Entgelt vereinbart wird. Eine solche gleichartige Regelungssystematik ermöglicht erst einen Vergleich der Entgelte der Einrichtungen für gleiche Leistungen. Rahmenverträge erfüllen damit folgende Funktionen: Vergleichsfunktion, Orientierungsfunktion, Entlastungsfunk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Eine Einreihung in eine Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfolgt nicht.[1] Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied

Rz. 89 Für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied sind die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren zuständig, sofern der Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis resultiert.[1] Wenn Angelegenheiten das BetrVG betreffen, ist das Beschlussverfahren zu wählen.[2] Praxis-Beispiel Verlangt das Betriebsratsmitglied die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Der Anspruch auf Freizeitausgleich gem. Abs. 3 besteht nur für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist. Bei der Tätigkeit, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit durchführt, muss es sich um die Erfüllung einer Amtsobliegenheit handeln. Praxis-Beispiel Reisezeiten oder zusätzliche Wegezeite...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 2.1 Zielrichtung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1)

Rz. 4 Hilfe zu Bildungsangeboten können nach Abs. 1 Menschen mit Behinderungen haben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 sind Menschen mit Behinderungen solche Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.4 Bestimmung des Monatseinkommens (Abs. 4)

Rz. 10a Mit dem neu angefügten § 93 Abs. 4 wird in Reaktion auf die divergierenden Urteile der Verwaltungsgerichte der bisher nicht gesetzlich normierte Sachverhalt geregelt, welcher Zeitraum bei der Erfassung des Einkommens zugrunde zu legen ist. Danach ist nunmehr aus dem Jahreseinkommen das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. Die Bildung des durchschnittlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 84 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfen nach Abs. 1 können Menschen mit Behinderungen beanspruchen. Menschen mit Behinderungen sind solche Personen nach § 2. Danach sind Menschen mit Behinderungen solche, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Durch den Verweis des § 26 BBiG auf § 10 Abs. 2 BBiG sind auf das Orientierungspraktikum die Vorschriften und Grundsätze anwendbar, die üblicherweise für ein Arbeitsverhältnis gelten.[1] Dies umfasst Regelungen zum Arbeitsschutz (ArbSchG), zur Diskriminierung (AGG), zum Urlaubsanspruch (BurlG) sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG), die somit auch für Orientie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes 1973[1] wurden in den Vorschriften nach §§ 3-8 GrStG eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen übernommen, die bereits in den §§ 4-6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[2] enthalten waren. Die Neufassung dieser Vorschriften beschränkte sich auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten und die Übernahme von Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen ist. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufgef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 9.3 Inhaltskontrolle § 307 BGB

Regelungen, die den anderen Vertragsteil nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, weil sie z. B. unklar oder unverständlich sind, führen zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln. Praxis-Beispiel Benachteiligung entgegen Treu und Glauben Regelmäßig ist hiervon auszugehen, wenn Klauseln, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.7 Entlastung des Verwalters

Sieht der vorbereitete Vertrag einen Anspruch des Verwalters auf Entlastung vor, verstößt die Klausel als unangemessene Benachteiligung gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB. Dem Verwalter steht weder aus dem Gesetz oder aus anderen Regelungen ein solcher Anspruch zu, es sei denn, er könnte sich auf eine langjährige Übung oder eine individualvertragliche Regelung berufen. Da di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.11 Regelung der Verjährung

Seit der Neuregelung der Verjährung gilt nach §§ 195, 199 BGB eine Regelverjährungsfrist von 3 Jahren ab Entstehung des Anspruchs und Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dem Anspruch und der Person des Schuldners. Grundsätzlich lässt zwar das Klauselkontrollrecht eine Verkürzung der Verjährungsfristen zu.[1] Eine unangemessene Benachteiligung liegt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.[1] Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn der Verwalter den Vertragstext nicht selbst erstellt, sondern einen bereits erstellten Vertrag übernommen hat: Hierbei kommt es nicht darauf an, ob de...mehr

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B. AVB D&O / XIX. Ausschluss bei Diskriminierungen (A-7.15 AVB D&O)

Rz. 176 A-7.15 AVB D&O nimmt Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschlusstatbestand enthält unbestimmte Begriffe wie Anfeindung oder Schikane, bei denen fraglich ist, ob man über eine Auslegung zu klaren Ergebnissen gelangt oder ob man von einer Intransparenz ...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Auf die Erläuterungen zur Rechtsentwicklung des Achten Kapitels unter Nr. 1 zu § 90 wird zunächst verwiesen. Zur Kostentragung nach altem Recht waren verpflichtet der Minderjährige und seine Eltern nach § 81 Abs. 1 JWG sowie der junge Volljährige nach §§ 80 f. i. V. m. § 6 Abs. 3 und § 75a Abs. 2 JWG. § 91 wurde erstmals mit Wirkung v. 1.4.1993 durch Art. 1 des 1. SGB V...mehr

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A. Einleitung / VIII. Prüfung der AVB D&O als AGB

Rz. 64 Die AVB D&O bzw. Versicherungsbedingungen für eine D&O-Versicherung unterliegen grundsätzlich einer AGB-Kontrolle oder einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 134, 138 BGB. Dies gilt mit Einschränkungen auch sofern ein Großrisiko vorliegt. Auch wenn bei einem Großrisiko halbzwingende Vorschriften des VVG abbedungen werden, die wie z. B. das Verschuldenserfordernis oder die Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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B. AVB D&O / III. Prozessklausel

Rz. 17 Teils finden sich in den AVB Klauseln, nach denen der Versicherungsfall erst dann eintritt, wenn der geltend gemachte Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Vorher besteht gar kein Versicherungsfall. Offenbar soll damit der Gefahr der freundlichen Inanspruchnahme begegnet werden. Die Gefahr, dass gerade bei der Innenhaftung der Sachverhalt manipuliert oder aufgeba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrags bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB zur D&O-Versicherung finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Stellung des Insolvenzantrags ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 4. Wirksamkeit des Ausschlusses

Rz. 125 Der Ausschluss ist transparent formuliert bzw. kann mit einer Auslegung zugunsten der Versicherten "geholfen" werden.[1] Eine Überraschungsklausel liegt nicht vor, der Versicherte kann nicht erwarten, dass von ihm verursachte Versicherungslücken durch die D&O-Versicherung geschlossen werden. Auch Anhaltspunkte für eine unangemessene Benachteiligung sind nicht ersicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr