Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.3 Beseitigung einer Entgeltbenachteiligung

Sollte die Analyse Benachteiligungen wegen des Geschlechts ergeben, so muss der Arbeitgeber "ohne schuldhaftes Zögern" geeignete Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen.[1] Mit geeigneten Maßnahmen sind nur solche gemeint, auf die der Arbeitgeber auch tatsächlich und rechtlich Einfluss nehmen kann. Die Änderung eines Flächentarifvertrags z. B. ist ihm nicht möglich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2 Verbot der Entgeltbenachteiligung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit und Begriffsbestimmungen

§ 3 EntgTranspG enthält das Verbot einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen. Die Vorschrift ist dem Verbot unterschiedlicher Behandlung aus den §§ 7, 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgebildet und konkretisiert dieses allgemeine Verbot in Bezug auf das Kriterium Geschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.9 Folgen nach erteilter Auskunft

Ergibt die erteilte Auskunft, dass der auskunftsverlangende Beschäftigte geringer vergütet wird als die vergleichbaren Beschäftigten, so kann der Arbeitnehmer eine Entgeltgleichheitsklage erheben, die auf Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG gestützt wird.[1] Hinweis Beweislast bei Entgeltgleichheitsklage Die Verteilung der Beweislast im Fall einer erteilten Auskunft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.7 Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bei der Vergütung müssen Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit mit gleichem Entgelt entlohnt werden. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen ist im Unionsrecht in Art. 157 AEUV verankert. Jeder Mitgliedstaat muss hiernach die Anwendung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes sicherstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.1 Barriere-Reduzierung (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG)

Hierzu zählen solche baulichen Veränderungen, die "Menschen mit Behinderungen" – Behinderung ist hier nicht im engen Sinne des Sozialrechts zu verstehen – den Gebrauch der Mietsache erleichtern, nämlich Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen zumindest eine Erleichterung sind. Barrierefreiheit i. S. d § 4 BGG muss nicht erreicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 1 Aids/HIV-Infektion

Die Kündigung aidserkrankter Arbeitnehmer richtet sich nach den Grundsätzen der krankheitsbedingten Kündigung. Eine Kündigung ist also erst dann berechtigt, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt häufig kurz oder über längere Zeiträume fehlt oder seine Leistung krankheitsbedingt gemindert oder völlig ausgeschlossen ist. Die Frage, ob eine HIV-Infektion (ohne dass die Krankhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung:... / 3 Alter

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Das Erreichen des Rentenalters allein ist auch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Kündigung.[1] Gleiches gilt für die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.[2] Fehlt für ein unbefristetes Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungsbestimmung: Wann ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und Beschlüsse aufgrund einer solchen Vereinbarung könnten zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG. Der Senat habe wiederholt entschieden, dass das Grundbuchamt eine solche Vereinbarung nur beanstanden dürfe, wenn zweifelsfrei feststehe, dass das Grundbuch durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.7.1 Mietvertrag

Muss der Gründer Gewerbeflächen anmieten, muss er sich klar machen, dass ein langfristiger Mietvertrag im Fall eines Scheiterns genauso nachteilig sein kann wie in dem Fall, dass er schon bald expandieren muss. Praxis-Tipp Dauer und Kündigung eines Mietvertrags Gewerbemietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, unterliegen gem. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.3 Unzulässig: bewusste Benachteiligung des Gesellschafters

Nicht beliebig zulässig ist es, die Abfindungszahlung danach zu steuern, aus welchem Grund der Gesellschafter ausscheidet. Gewisse Spielräume sind indes möglich. Nicht statthaft ist es jedoch, die Abfindung dann bewusst niedriger anzusetzen, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters, etwa durch Einziehung seines Geschäftsanteils, deshalb erfolgt, weil der Gesellschafter insol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 3 Satzungsgestaltung

Die Gesellschafter beschließen bei der Gründung über den Inhalt der Satzung und sind anschließend für jede Änderung derselben zuständig. Die Satzung ist die Grundordnung der Gesellschaft, sie ist für das Handeln aller Organe, insbesondere für die Geschäftsführung, verbindlich. Praxis-Tipp Satzung auf Belastungen prüfen Der Gesellschafter einer GmbH sollte bei der Gründung sehr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 3.1 Sonderpflichten und Sonderrechte

Weitere Sonderpflichten können auf die Zahlung von Nachschüssen, die Gewährung von Darlehen oder die Zurverfügungstellung von Know-how oder Patenten gerichtet sein. Benachteiligungen ergeben sich oft auch spiegelbildlich aus Sonderrechten für die Mitgesellschafter. Solche Rechte können beispielsweise aus dem Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung auf einzelne Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.4 Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsklauseln

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit oder zur Anpassung von Abfindungsklauseln, sofern deren Anwendung dazu führen würde, dass die an den Gesellschafter zu zahlende Abfindung in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Anteils steht. In eine Satzung aufgenommene Klauseln, die zu einer krassen Benachteiligung des Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / B. Rechtsfolgen von Diskriminierung

Rz. 12 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot ist, dass eine widersprechende Regelung nach § 134 BGB (teil-)nichtig und damit unbeachtlich ist. Im Falle der (Teil-)Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen gelten die §§ 306 Abs. 1, 2, § 139 BGB. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, denn der Arbeitnehmer verlangt keinen verschuldensabhängigen Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Unmittelbare/Mittelbare Diskriminierung

Rz. 30 Unproblematisch erkennbar und daher leicht zu vermeiden ist eine direkte Anknüpfung an die Merkmale des AGG, während die Verwendung von Umschreibungen ("Berufseinsteiger", "Muttersprachler" etc.) besondere Aufmerksamkeit erfordert.[81] Ein mittelbarer Bezug auf das Alter ergibt sich z.B. aus der Suche nach Studenten/Rentnern für Nebentätigkeiten oder aus dem Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Benachteiligung durch Anspruchsübergang

Rz. 886 Der Forderungsübergang darf gem. § 6 Abs. 3 EFZG nicht zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers führen. Kann der Arbeitgeber die übergegangene Forderung nicht realisieren, etwa wegen des Eingreifens gesetzlicher Haftungsbeschränkungen oder aufgrund unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit des Schädigers, geht dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers.[2077] Dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Unangemessene Benachteiligung

(1) Vereinbarungsfähigkeit eines Rückzahlungsvorbehalts ("Ob") Rz. 1324 Der Vorbehalt der Rückzahlung der Kosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Maßnahme eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.[2987] Ein solcher geldwerter Vorteil kann insbesondere in einer Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt,[2988] der Schaffung von realistischen beruflichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 7. Erstellung eines Anforderungsprofils

Rz. 28 Ausgangspunkt des eigentlichen Ausschreibungsverfahrens ist die Erstellung eines Anforderungsprofils, in dem sinnvollerweise ausschließlich anforderungsrelevante Merkmale definiert werden. Hierbei dürfen die gem. § 7 AGG verpönten Merkmale nicht genannt werden, um schon in diesem Stadium eine mögliche Benachteiligung bestimmter Gruppen von Bewerbern zu unterbinden,[78...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[50] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Behinderung/Schwerbehinderung

Rz. 77 Arbeitgeber dürfen Schwerbehinderte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 164 Abs. 2 SGB IX i.V.m. AGG). Dennoch hat die bisherige Rechtsprechung[171] proklamiert, dass die Frage nach der Schwerbehinderung stets zulässig war und wahrheitsgemäß beantwortet werden musste. Dieser Standpunkt will jedenfalls dann nicht einleuchten, wenn es um eine Behinderung geh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 125 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Sachlicher Grund

Rz. 245 Liegt objektiv eine Schlechterbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern vor, stellt dies keine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 1 TzBfG dar, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aufgrund eines sachlichen Grundes im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Gestuftes Frageverfahren

Rz. 60 Der Arbeitgeber sollte zwischen denjenigen Angaben unterscheiden, die er im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt und weiteren Angaben, die ggf. später für ein laufendes Arbeitsverhältnis nötig werden. Denn gerade Daten, die für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bedeutung sind, oder für eine eventuelle spätere Sozialauswahl, können im eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Teilzeit- und befristetes Arbeitsverhältnis

Rz. 170 Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse sind vor allem im TzBfG geregelt. Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurden. Eine ordentliche Kündigung ist während ihrer Laufzeit nur möglich, wenn die Parteien dies vereinbart haben (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Zulässig ist eine Befristung in zwei Fällen: Zum einen, falls sie aus sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 677 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1615...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtmäßiges Ziel

Rz. 34 Allerdings scheidet eine mittelbare Benachteiligung gem. § 3 Abs. 2 AGG schon tatbestandlich aus, wenn das betreffende Kriterium "durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind".[93] Ist eine Ungleichbehandlung nicht nach § 3 Abs. 2 AGG zu rechtfertigen, kommt mithin auch keine Rechtfert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 251 Das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dient der Durchsetzung des Gebotes der Entgeltgleichheit [516] zwischen Männern und Frauen (§ 1 EntgTranspG) und verbietet unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts (§ 3 EntgTranspG). Gesetzgeberisches Ziel ist es, durch die Schaffung von Entgelttransparenz die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vergleichsmaßstab

Rz. 225 Es muss eine Ungleichbehandlung gegenüber einem vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb vorliegen.[655] Es kann insofern auf die Ausführung zur Definition von Teilzeitarbeit verwiesen werden (siehe oben Rdn 215). Rz. 226 Hinweis Eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Muster: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex"

Rz. 755 Die nachfolgende Musterbetriebsvereinbarung angelehnt an: Hümmerich/Spirolke, Arbeitsrecht, § 5 Rn 120. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.41: Betriebsvereinbarung "Verhaltenskodex" Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung zur Compliance im Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 11. Auswahl/Ablehnung

Rz. 131 Gute Personalauswahl bedeutet, Unterschiede zwischen Bewerbern zu finden, anhand derer sich spätere Leistungsunterschiede vorhersagen lassen. Das beginnt bei der Formulierung des Anforderungsprofils, das sinnvollerweise nur anforderungsrelevante Merkmale definiert. Zur Auswertung der erhobenen Informationen stehen in der Personalpsychologie bewährte Methoden zur Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 6. Eintritt sonstiger Personen, § 563 Abs. 2 S. 4 BGB

Rz. 46 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.2.2001[65] hat der Gesetzgeber den Kreis der Eintrittsberechtigten deutlich erweitert. Erfasst werden nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und auf Dauer zusammenlebende Menschen. Voraussetzung ist hierbei led...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung der Leistungssprache

Rz. 1606 Ein von der Festlegung der Vertrags- oder Verhandlungssprache zu unterscheidendes Problem betrifft die Leistungssprache, also die Sprache, in der die arbeitsvertragliche Leistung des Arbeitnehmers zu erbringen ist. Die Festlegung einer ausländischen Leistungssprache in einem in Deutschland begründeten und abgewickelten Arbeitsverhältnis ist zur Vermeidung einer mitt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Entlohnung / IV. Folgen sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung

Rz. 29 Ist eine Regelung ohne sachlichen Grund diskriminierend, so ist diese Regelung nach § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Denn § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG stellt ein Verbotsgesetz dar. Rz. 30 Konsequenz der Nichtigkeit einer entsprechenden Regelung im Vergütungsbereich ist regelmäßig das Eintreten des § 612 Abs. 1 BGB . Der Arbeitnehmer hat nunmehr einen Anspruch au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Zwingendes Gesetzesrecht

Rz. 774 Die Regelungen eines Dienstvertrages müssen mit zwingendem Gesetzesrecht vereinbar sein. Nicht dispositive Regelungen bestehen z.B. im Handelsvertreterrecht. Hier können die Parteien nicht die gesetzlich festgelegten Hauptleistungspflichten der Parteien ändern (§§ 86 Abs. 4, 86a Abs. 3 HGB) und keine nachteilig abweichenden Regelungen zur Fälligkeit (§ 87a Abs. 5 HGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/Frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 82 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[181] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 838 In dem nachfolgenden Vertragsmuster werden Formulierungen für die Vertragsgegenstände eines Anstellungsvertrages für ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen, bei denen sich aufgrund aktienrechtlicher Sonderregelungen besondere Regelungsnotwendigkeiten abweichend von dem oben dargestellten Vertragsmuster für einen Geschäftsführer-Anstellungsvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Platzierung von Anzeigen

Rz. 44 Nicht nur die Stellenanzeige an sich, sondern auch Art und Ort ihrer Publikation können kritisch sein. Wer seine Stellenanzeige nur auf vorwiegend von Jugendlichen genutzten Websites oder in Zeitschriften mit spezifischem Adressatenkreis veröffentlicht, liefert u.U. Indiztatsachen für den Vorwurf einer Diskriminierung von ausgegrenzten Personengruppen.[112]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Freiflüge von ArbN nach dem Miles & More-Programm der Lufthansa als Arbeitslohn?. FR 1993, 326; Thomas, Die Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen eine gesetzgeberische Glanzleistung?, DStR 1997, 305; Seibel, Miles & More via Brussels, Versteckte Diskriminierung in § 37a EStG, FR 1997, 889; Giloy, Pauschalierung der ESt aus Kundenbindungsprogram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Beteiligung des Betriebsrats/Haftungsprivileg

Rz. 63 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Aber auch mündliche Befragungen (z.B. bei Tests oder Interviews) anhand von Checklisten, in denen die Antworten schriftlich festgehalten werden, sind mitbestimmungspflichtig.[145] Rz. 64 Seine Zustimmung kann der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber formlos erteilen. Die Erklärung mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / C. Beweislastfragen

Rz. 17 Die Darlegungs- und Beweislast für eine diskriminierende Regelung trifft den Arbeitnehmer, denn § 4 Abs. 1 TzBfG enthält keine abweichende Beweislastregel. Der Arbeitnehmer hat somit darzulegen, dass und inwieweit er gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ungleich behandelt wurde. Demgegenüber obliegt dem Arbeitgeber der Nachweis eines sachlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Alkohol/Drogen

Rz. 72 Die Frage nach einer Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit war bisher – im Gegensatz zu den bloßen Alkoholgewohnheiten, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen[160] – grds. zulässig.[161] Aus medizinischer Sicht handelt es sich um eine Krankheit, die auf negative Auswirkungen für die psychische und physische Leistungsfähigkeit schließen lässt, insbesondere bei gef...mehr