Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Anspruchsgrundlagen: Übergewicht des Bedarfs/sonstige Billigkeitsgründe Da Anspruchsgrundlage für die Überlassung und Übereignung des Alleineigentums an Haushaltsgegenständen die Feststellung ist, dass der Anspruch stellende Ehegatte auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Überschreiten des Höchstbetrages

Rz. 103 Die Höchstbetragsregelung ist aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 3a VAStrRG.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Ehezeitanteil der Versorgung

a) Ehezeit Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeita...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Feststellung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung

Rz. 196 Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung variieren je nach den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung: aa) Miteigentum Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzu...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Ehescheidungsverbund

Rz. 207 Sofern der Wohnungszuweisungsantrag bei laufendem Ehescheidungsverfahren für den Fall der Scheidung und spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache anhängig gemacht wird, fällt er in den Ehescheidungsverbund, § 137 Abs. 2 Ziff. 3 FamFG, und zwar auch mit der Folge des Anwaltszwangs, § 114 Abs. 1 FamFG.mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Fristen

Rz. 206 § 1568a BGB nennt keine Fristen für die Geltendmachung des Überlassungsanspruchs in Bezug auf die Ehewohnung, so dass ein Wohnungszuweisungsantrag auch längere Zeit nach Ehescheidung möglich ist. Allerdings erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Sch...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Vorrang güterrechtlicher Bestimmungen

Rz. 136 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch und der Anspruch aus unbenannten Zuwendungen kommen erst in Betracht, wenn nach Anwendung der güterrechtlichen Spezialvorschriften ein untragbares Ergebnis verbleibt. Vorrangig ist also stets zu prüfen, ob und ggf. welche güterrechtlichen Bestimmungen gelten und zu welchem Ergebnis sie führen.mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 12. Einschränkung der Notwendigkeit von Anpassungsanträgen, § 32 ff. VersAusglG

Rz. 115 Da grds. alle Anrechte einzeln geteilt werden, ist die Möglichkeit späterer Änderungen des aus Anlass einer Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs stark eingeschränkt worden. Das Gesetz geht davon aus, dass prinzipiell beide Ehegatten in gleicher Weise von Veränderungen der geteilten Anrechte betroffen sind. a) Anpassungsfähige Anrechte Rz. 116 Die Möglichke...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 95 Nach § 5 VersAusglG obliegt es den Versorgungsträgern, den Ehezeitanteil einer Versorgung zu ermitteln, und zwar nach der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und bezogen auf das Ende der Ehezeit. Einzubeziehen sind allerdings rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, § 5 Abs. ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 24 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[44] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Feststellungen zu Zuwendungen und überobligationsmäßigen Leistungen

Rz. 137 Es ist konkret zu ermitteln, in welchem Umfang der zuwendende Ehegatte Leistungen und Arbeitsleistungen erbracht hat, inwieweit diese noch den ehelichen Verpflichtungen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft zugeordnet werden können und inwieweit sie darüber hinausgehen. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Frage, inwieweit diese zu dem Vermögenserwerb des ande...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Fehlende Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG?

Rz. 97 Versorgungsanrechte, denen die Ausgleichsreife i.S.d. § 19 VersAusglG fehlt, werden in den Ausgleich nach der Scheidung verwiesen, § 19 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. §§ 20 – 26 VersAusglG. Sind solche Anrechte vorhanden, kann es sich zur Vermeidung der Verschiebung einer Regelung in den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung empfehlen, eine Vereinbarung nach §§ 6 – 8 VersA...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Rückübertragung oder Wertausgleich?

Rz. 139 Die Rückübertragung und dingliche Rückabwicklung kommt aufgrund der oben (siehe Rdn 129 ff.) dargestellten Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Im Allgemeinen wird nur ein auf Geld gerichteter Ausgleichsanspruch zuerkannt. Zu prüfen ist dementsprechend, ob eine Situation vorliegt, in der es zur Vermeidung eines grob unbilligen Ergebnisses ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Definition "Ehewohnung"

Rz. 195 Unter den Begriff der Ehewohnung fallen alle Räumlichkeiten, die die Ehegatten vor ihrer Trennung überwiegend zum gemeinsamen Wohnen benutzt haben bzw. die dafür bestimmt waren. Nebenräume und Grundstücksflächen gehören dazu. Ehewohnung kann eine nicht abgeschlossene Wohneinheit, ein Einzimmerraum, ein möbliertes Zimmer, ein Gartenhaus, ein Wohnmobil oder eine Schiff...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 60 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen.[123] Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte andere...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Fiktive Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 140 Meist wird es sich empfehlen, zumindest überschlägig zu ermitteln, welches Ergebnis eine Zugewinnausgleichsberechnung bei Geltung des gesetzlichen Güterstandes hätte. Ausgleichsansprüche, die auf § 313 BGB oder auf § 242 BGB gestützt werden, dürfen nicht zu einer Umgehung der ehevertraglich festgelegten Gütertrennung führen. Dementsprechend wird es sich in der Regel ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Beteiligung Dritter

Rz. 205 Kraft Gesetzes sind außer den Ehegatten im gerichtlichen Verfahren zu beteiligen der Vermieter der Ehewohnung, der Grundstückseigentümer, der Dienstherr im Falle einer Dienst- bzw. Werkswohnung und Personen, mit denen die Ehegatten oder einer von ihnen hinsichtlich der Wohnung in Rechtsgemeinschaft stehen. Es bedarf hierzu eines Beteiligungsbeschlusses (siehe oben Rd...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Dienst- oder Werkwohnung

Rz. 200 Handelt es sich um eine Dienst- oder Werkwohnung, ist festzustellen, mit welchem Ehegatten das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis besteht, das Grund für die Überlassung der Wohnung gewesen ist, und ob das Dienst- oder Arbeitsverhältnis fortbesteht. Nach § 1568a Abs. 4 BGB kann die Zuweisung einer Dienst- und Werkwohnung an den Ehegatten, der nicht Partner des Dienst- ode...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 10. Antrag auf Durchführung des VA trotz Ehedauer von weniger als 3 Jahren?

Rz. 113 Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.[153] Dieser Antrag bedarf keiner besonderen materiell-rechtlichen Voraussetzungen und kann trotz grundsätzlich im Ehescheidungsverfahren mit den Verbundverfahren bestehenden Anwaltszwangs ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden, § 114 Abs. 1 u...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Alleineigentum

Rz. 198 Besteht Alleineigentum eines Ehegatten an der Ehewohnung, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der andere Ehegatte kann die Überlassung nur verlangen, wenn dies dringend notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[304] Die Regelungen gelten selbstverständlich auch, wenn ein Ehegatte alleine Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht hat, § 1568a Abs. 2 S. 2 BGB. Wird ein Üb...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, § 19 Abs. 2 Ziff. 4 VersAusglG

Rz. 101 Solche Anrechte sind nach § 19 Abs. 2 Ziffer 4 VersAusglG dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei Ehescheidung entzogen, weil die jeweiligen Versorgungsträger nicht der deutschen Jurisdiktion unterliegen. Das Bestehen solcher Versorgungsanrechte auf Seiten des Verfahrensgegners kann Veranlassung geben, nach § 19 Abs. 3 VersAusglG auf der Seite des potenti...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / e) Aufwendungsersatz/Umzugskosten?

Rz. 204 § 1568a BGB sieht – im Gegensatz zu § 1568b Abs. 3 BGB – keine Anspruchsgrundlage für Ausgleichszahlungen des verbleibenden an den weichenden Ehegatten vor, z.B. wegen der Aufwendungen für die Anmietung einer Ersatzwohnung, für Umzugskosten, Kaution etc., ebenso wenig für den Einsatz von Geldmitteln beim Erwerb oder für Arbeitsleistungen beim Ausbau der bisherigen Eh...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Anpassungsanträge in der Zuständigkeit der Versorgungsträger

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[29] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte

Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 VersAusglG. Soweit ein Anrecht durch Einsatz von Vermögen geschaffe...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Ehezeit

Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeitanteil des ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 93 Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind unabhängig von der Rechtsform auszugleichen, § 2 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG. Sie sind also auch bei Ausgestaltung als Kapital-Lebensversicherung im Versorgungsausgleich und nicht im Güterrecht auszugleichen. Die Anknüpfung an das Betriebsrentengesetz (BetrRVG) brin...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Anspruchsgrundlagen außerhalb des Familienrechts

Rz. 135 Vor Anwendung der geschilderten, aus §§ 242, 313 BGB abgeleiteten Grundsätze ist zu klären, ob im Einzelfall Ansprüche aus einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis, nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen – insbesondere aufgrund einer Ehegatteninnengesellschaft (siehe Rdn 119) – oder nach Schenkungsrecht (Schenkungswiderruf) denkbar sind.mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Zu berücksichtigende Gegenleistungen und Bezahlung/ersparte Kosten für Arbeitskräfte

Rz. 138 Es ist zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Gegenleistung für Zuwendungen oder Entlohnung für geleistete Mitarbeit erfolgt ist und wie hoch ggf. der ersparte Gehaltsaufwand für eine fremde Kraft war. Die – fiktive – Vergütung für eine fremde Arbeitskraft stellt i.d.R. die Obergrenze für einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dar.[223] Umgekehrt kann nicht ei...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Unwirtschaftlichkeit des Versorgungsausgleichs, § 19 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG

Rz. 100 Nach § 19 Abs. 2 Ziffer 3 VersAusglG ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Maßgeblich ist das Ende der Ehezeit, wobei aber rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, im Endurteil noch zu berücksichtigen sind, § 19 Abs. 1...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Ausschluss oder Beschränkung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 104 Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die Vorschrift verzichtet im Gegensatz zu § 1587c BGB a.F. auf die Aufzählung von Anwendungsfällen, sondern beschränkt sich auf die Klarstellung, dass von grober Unbilligkeit nur auszugehen ist, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Ehewohnung im Miteigentum eines Ehegatten mit einem Dritten

Rz. 199 Hat nur ein Ehegatte Eigentum (oder Nießbrauch, Erbbaurecht, dingliches Wohnrecht) an der Ehewohnung, aber zusammen mit einem Dritten, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der an der Ehewohnung nicht dinglich berechtigte Ehegatte kann deren Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wird die Ehewohnung aus Gründen der Billigkeit dem ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Dynamik der Versorgung

Rz. 102 Feststellungen zur Dynamik erübrigen sich, wenn – wie im Regelfall – der Ausgleich durch interne Teilung im System erfolgt. Nur ausnahmsweise kann die Frage der Dynamik eine Rolle spielen, wenn ein Wertvergleich zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen, §§ 6–8 VersAusglG, des Wertes von Anrechten gleicher Art, § 18 Abs. 1 VersAusglG, oder zur Feststellung von Unbi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Miteigentum

Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße auf die Nutzung der Ehewoh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Zuweisungskriterien

Rz. 203 Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass mit der Formulierung der Anspruchsgrundlagen in § 1568a BGB die Grundsätze erfasst sind, die sich bei der Anwendung des § 2 HausrVO durch die Gerichte herausgebildet haben.[314] Zur Auslegung der Bedarfskriterien und der Billigkeitsklausel kann also auf die frühere Rechtsprechung zurückgegriffen werden. § 2 HausrVO verlangte...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Anpassungsfähige Anrechte

Rz. 116 Die Möglichkeit der Anpassung der Entscheidungen zum Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Ehescheidung ist nach § 32 VersAusglG auf Anrechte aus den sogenannten Regelsicherungssystemen beschränkt, nämlich der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der öffentlich-rechtlichen berufsständischen oder vergleichbaren Versorgungen, der ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtete Anrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 2 VersAusglG

Rz. 99 Hauptanwendungsfall ist der sogenannte Abflachungsbetrag in der Beamtenversorgung nach § 69e BeamtVO. In den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich fällt nach der Rspr. des BGH der durch das Versorgungsänderungsgesetz zum 1.1.2003 reduzierte Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Höhere Zahlungen unter dem Aspekt des Besitzstandsschutzes werden in den Ausgleich nach der Sc...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 18 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Einbeziehung privater Lebensversicherungen und von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung/Kapitalwahlrecht

Rz. 92 Nach der Definition des § 2 VersAusglG gehören private Lebensversicherungen, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und auf eine Rente gerichtet sind, in den Versorgungsausgleich, auch wenn ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vereinbart worden ist. Der BGH hat allerdings seine (umstrittene) Rspr. zu früherem Recht auf das neue Recht ausgedehnt, wonach d...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Miete oder Nutzungsentschädigung? Verhältnis zur Unterhaltsregelung

Rz. 202 Nach § 1568a Abs. 5 BGB können sowohl der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen werden soll, als auch der Eigentümer oder Miteigentümer bzw. sonst zur Vermietung Berechtigte den Abschluss eines Mietverhältnisses verlangen. Sie müssen dies aber nicht. Kommt es nicht zum Abschluss eines Mietvertrages, ergibt sich für den Fall des Miteigentums der Ehegatten an der Ehewoh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 55 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Unt...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr